Gelöst
Zuständigkeit für den Anschluss der ersten TAE Dose
vor 4 Jahren
Hallo,
In unserem Neubau wurde im Rahmen des Neuanschlusses durch die Telekom das Kabel verlegt und APL angeschlossen. Nun erhalten ich von der Telekom ein Schreiben, in den mitgeteilt wird, das mein Anschluss nun fertig gestellt ist und ich demnächst eine Rechnung erhalte.
Das Problem ist nur, dass ich noch keine einzige TAE -Dose im Haus habe. Beim letzten Telefonat mit dem Bauherrenservice wurde mit sogar gesagt, dass die Telekom keine TAE Dosen anschliesst, nicht ein mal die erste.
Meines Wissens nach wird die erste TAE Dose von der Telekom angeschlossen und ist im Paket flur Neuanschluss inklusive.
Wer kann hier helfen?
Denn ich sitze nun komplett ohne Internet in meinem neuen Haus.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
Sergio
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Zwei Schritte:
Die TAE kommt im Einfamilienhaus direkt neben den APL im Keller; will man sie woanders haben, dann kostet das zusätzlich (durch Eigenleistung = Verlegen von geeigneten!!! Kabeln kann man ggf. Geld sparen)
Den zweiten Punkt kann man u.U. auch über den Bauherrenservice beauftragen und dadurch einen Teil der 800 Euro wieder zurückerhalten.
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vor 4 Jahren
In unserem Neubau wurde im Rahmen des Neuanschlusses durch die Telekom das Kabel verlegt und APL angeschlossen. ... Das Problem ist nur, dass ich noch keine einzige TAE -Dose im Haus habe.
In unserem Neubau wurde im Rahmen des Neuanschlusses durch die Telekom das Kabel verlegt und APL angeschlossen.
...
Das Problem ist nur, dass ich noch keine einzige TAE -Dose im Haus habe.
Welches Kabel wurde verlegt, und bis wohin?
Wurde die Endleitung (4-adriges Telefonkabel) bis in die Wohnung gezogen, sodaß dort eine 1. TAE angeschlossen werden könnte?
Bei der Zuständigkeit der 1. TAE scheiden sich die Geister.
Einem Techniker zufolge endet der Zuständigkeits- und Meßbereich am APL , weil bis dorthin die Verfügbarkeit gewährleistet ist.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
@muc80337_2 nein, das stimmt so nicht. Übergabepunkt ist die 1. TAE (Netzabschluss), dort muss die Telekom liefern. Wenn dann ein Problem mit der Verkabelung zwischen APL und 1. TAE ursächlich ist muss sich die Telekom mit dem Eigentümer der Endleitung auseinandersetzen, das kann durchaus die Telekom selbst sein aber auch der Vermieter. oder sogar der Vertragspartner des Kommunikationsanschlusses.
@muc80337_2
nein, das stimmt so nicht.
Übergabepunkt ist die 1. TAE (Netzabschluss), dort muss die Telekom liefern. Wenn dann ein Problem mit der Verkabelung zwischen APL und 1. TAE ursächlich ist muss sich die Telekom mit dem Eigentümer der Endleitung auseinandersetzen, das kann durchaus die Telekom selbst sein aber auch der Vermieter. oder sogar der Vertragspartner des Kommunikationsanschlusses.
Das ist in anderen Worten genau das, was ich versucht habe rüberzubringen.
Dass die Telekom da vor Ort nichts proaktiv machen wird falls es ein Probem bei einer bereits vorhandenen TAE -Dose bzw. deren Anschlussleitung gibt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Danke für die ausführliche Antwort.
Aber das Problem bzw. die Frage, die ich geklärt haben wollte, ist nicht etwa wer im Falle von eventuellen Störungen im nachhinein für die Beseitigung der Störung zuständig ist.
Mein Problem ist, dass die Telekom lediglich einen APL angebracht hat (der übrigens nicht einmal verplombt ist). Und nach der APL ist Nichts mehr, kein Telefonkabel zur 1. TAE geschweige denn eine 1. TAE .
Und ein Mitarbeiter von Bauherrenservice erklärt mir, dass die Telekom ihre Pflicht erfüllt hat und die 1. TAE NICHT installierten muss. Dies erschien mir nicht ganz glaubwürdig. Deshalb wollte ich die Frage hier klären.
Ich werde morgen versuchen erneut mit dem Bauherenservice zu telefonieren.
Grüße
Sergio
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Sergej.beifuss
Ich habe doch oben sogar einen snippi der entsprechenden Fußzeile eingefügt.
Wenn du einen Kommunikationsvertrag beauftragst wird die 1. TAE kostenfrei gesetzt.
Beim Hausanschluss ist der Hausanschluss beauftragt, dieser ist mit dem setzen des APL erfolgt.
Möchtest du über einen anderen Provider einen Vertrag abschließen ist dieser dann für das setzen der 1. TAE zuständig und muss das einfach mit beauftragen.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community.
Konnte Ihr Anliegen bereits geklärt werden? Ansonsten füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Liebe Grüße
Emy P.
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