14 Tägiges Widerrufsrecht
vor 11 Jahren
Hallo, ich würde gerne den Surfstick und einen LTE Datentrif bei Ihnen bestellen. Nun steht Online jedoch, dass mein WIderrufsrecht erlischt, sobald ich den Vertrag nutze. Stimmt dies so oder gewähre Sie trotz dern Nutzung das WIderrufsrecht und stellen nur das verbauchte Datenvolumen in Rechnung? Erhält man dann alle gezahlten Beträge wie z.B. Bereitstellungsgebühr zurük? Danke für die Antwort vorab.
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Hinweis:
Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.
930
0
0
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
743
0
5
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.

vor 11 Jahren
Oder suchst Du so etwas?
https://www.t-mobile.de/data-comfort-free/0,26298,28534-_,00.html
0
0
vor 11 Jahren
Guten Abend Timo Wauner,
wenn du den Vertrag online abschließt, kannst du diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. So weit, so gut.
Wenn der Vertrag storniert wird, dann werden die Kosten wie Bereitstellungspreis und Grundgebühr gutgeschrieben. Falls du irgendwelche Sonderdienste nutzt, werden die natürlich in Rechnung gestellt.
Selbstredend, dass der Stick keine Gebrauchspuren haben darf.
Beste Grüße und einen schönen Abend,
querbeet
0
0
vor 11 Jahren
Kleine Frage, grosse Wirkung. So einfach sehe ich das nicht. Beim Widerrufsrecht geht es um eine Kaufreue. Ich bestelle heute online etwas und morgen denke ich, mensch hätte ich das nicht getan. Dann greift das Widerrufsrecht und besagt
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses
Und wann beginnt der Vertragsabschluss?
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
So weit so gut und bekannt. Da passt auch der Kurzurlaub, ohne etwas zu unterstellen. Aber mal einen Blick werfen auf den letzten Absatz der Widerrufserklärung und zu den Folgen, der besagt
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Und wie kann die Dienstleistung innerhalb der Widerspruchsfrist beginnen? In dem man den Surfstick einrichtet und die SIM Karte aktiv nutzt. Dann greift der vorherige Absatzt und hat nichts damit zu tun, das lediglich bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet werden. Denn das wird in der Widerrufsbelehrung bereits vorher geregelt.
Schlecht für einen Kurzurlaub, aber ganz normal für eine Bestellung und Kaufreue, die jedem zusteht.
0
0
von
vor 11 Jahren
0
von
vor 11 Jahren