14 Tägiges Widerrufsrecht

vor 11 Jahren

Hallo, ich würde gerne den Surfstick und einen LTE Datentrif bei Ihnen bestellen. Nun steht Online jedoch, dass mein WIderrufsrecht erlischt, sobald ich den Vertrag nutze. Stimmt dies so oder gewähre Sie trotz dern Nutzung das WIderrufsrecht und stellen nur das verbauchte Datenvolumen in Rechnung? Erhält man dann alle gezahlten Beträge wie z.B. Bereitstellungsgebühr zurük? Danke für die Antwort vorab.

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vor 11 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 11 Jahren

      Tolle Idee für einen Kurzurlaub!

      Oder suchst Du so etwas?
      https://www.t-mobile.de/data-comfort-free/0,26298,28534-_,00.html

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    • vor 11 Jahren

      Guten Abend Timo Wauner,

       

      wenn du den Vertrag online abschließt, kannst du diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. So weit, so gut. Zwinkernd

       

      Wenn der Vertrag storniert wird, dann werden die Kosten wie Bereitstellungspreis und Grundgebühr gutgeschrieben. Falls du irgendwelche Sonderdienste nutzt, werden die natürlich in Rechnung gestellt.

       

      Selbstredend, dass der Stick keine Gebrauchspuren haben darf.

       

      Beste Grüße und einen schönen Abend,

       

      querbeet

       

       

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    • vor 11 Jahren

      Kleine Frage, grosse Wirkung. So einfach sehe ich das nicht. Beim Widerrufsrecht geht es um eine Kaufreue. Ich bestelle heute online etwas und morgen denke ich, mensch hätte ich das nicht getan. Dann greift das Widerrufsrecht und besagt

       

      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses

       

      Und wann beginnt der Vertragsabschluss?

       

      Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.

       

      So weit so gut und bekannt. Da passt auch der Kurzurlaub, ohne etwas zu unterstellen. Aber mal einen Blick werfen auf den letzten Absatz der Widerrufserklärung und zu den Folgen, der besagt

       

      Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

       

      Und wie kann die Dienstleistung innerhalb der Widerspruchsfrist beginnen? In dem man den Surfstick einrichtet und die SIM Karte aktiv nutzt. Dann greift der vorherige Absatzt und hat nichts damit zu tun, das lediglich bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet werden. Denn das wird in der Widerrufsbelehrung bereits vorher geregelt.

       

      Schlecht für einen Kurzurlaub, aber ganz normal für eine Bestellung und Kaufreue, die jedem zusteht.

       

       

       

       

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      von

      vor 11 Jahren

      der begriff "kaufreue" hat KEINERLEI juristische bedeutung.....nicht mal im ansatz...

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      von

      vor 11 Jahren

      Dann mal laienhaft anders formuliert. Worum sonst geht es? Man kann auch Bestellreue sagen.....jetzt bin ich mal auf die andere Meinung gespannt und wie argumentiert wird. Ist das möglich? Und "Kaufreue" war bei der Ableitung schon gut vormuliert. Jeder kann andere Meinung haben. Nur wenn man anderer Meinung ist, dann bitte auch entsprechend argumentieren, damit man einen Gedakenfehler einstehen kann. Nur seh ich dazu bislang nichts.

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