Gelöst
iPhone7 nach 22 Monaten defekt - Was ist die Gewährleistung der Telekom wert ?!?
vor 6 Jahren
Ich habe vor 21 Monaten ein iPhone7 bei der Telekom erworben. Dies hat immer tadellos seinen Dienst getan. Letzte Woche allerdings hat es sich beim Surfen im Internet einfach ausgeschaltet (der Akku war noch >50% geladen). Nach erneuten Einschalten "hingen" einige Apps, so dass ich beschloss das Handy neu zu starten (Ausschalten über Schieberegler und neu "hochfahren"). Ein schwerer Fehler! Das iPhone blieb schwarz! Nach Recherche im Internet sollte man das iPhone laden und einen Hard Reset versuchen. Nach 24h am Ladegerät und dem entsprechenden Reset zeigte das Smartphone weiterhin keine Reaktion. Also zu Apple...
In Hannover sagte man mir: "Leider ist das iPhone aus der Garantie, so dass wir es nicht tauschen können! Ihr Händler bietet jedoch bestimmt 24 Monate Gewährleistung. Hätten Sie das Gerät bei uns erworben, würden wir es jetzt gegen ein neues iPhone7 tauschen. Leider geht dies nicht, da sie es nicht hier erworben haben." Also Rechnung herausgesucht und zum T-Shop. Hier nimmt man das Handy an und verpackt es. Dann darf ich zur Post und es wegschicken... Nach zwei Tagen die Antwort der Telekom (Originaltext):
"
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben uns Ihr oben genanntes Gerät mit der IMEI /Seriennummer xxx zur Prüfung zugesandt.
Wir beheben den Defekt gern für Sie. Allerdings geht das nur kostenpflichtig.
Auf Ihr iPhone 7 32 GB schwarz gibt der Hersteller ein Jahr lang Garantie - diese ist bei Ihrem Mobilfunkgerät bereits abgelaufen. Danach greift ein weiteres Jahr die gesetzliche Gewährleistung, sofern das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs nicht völlig in Ordnung war.
Unsere Techniker haben für Sie geprüft, ob ein solcher "anfänglicher Mangel" vorliegt - dies ist allerdings nicht der Fall. Stattdessen haben sie folgenden Defekt festgestellt:
Kein Strom/Ladeprobleme
Bitte geben Sie uns bis zum 11.10.2019 Bescheid, wie wir weiterverfahren sollen.
Am einfachsten geht dies im Internet auf http://www.telekom.de/handy-reparaturstatus unter dem Punkt Auftragsstatus. Dort haben wir auch weitere Details für Sie aufgeführt - wie zum Beispiel den Preis für die Reparatur. Kreuzen Sie dort kurz an, wie Ihr Auftrag abgeschlossen werden soll und klicken Sie auf 'Antwort senden'. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung Ihrer Antwort per E-Mail.
Sobald Ihre Antwort vorliegt, kümmern wir uns um alles Weitere.
Freundliche Grüße Ihre Telekom"
Auf der Seite nachgeschaut erhalte ich die Antwort, ich könne für 357,00 EUR ein neues iPhone7 erwerben. Keine Analyse des Defektes, Reparaturvorschläge oder ähnliches! Unzufrieden rufe ich die Hotline an. Dort sagt man mir, dass man sich auf die Beweislastumkehr berufe. "Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft gewesen ist. ... Da Sie die Mangelhaftigkeit der Kaufsache außerhalb der 6-Monats-Frist geltend machen, müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe der Sache an Sie vorgelegen hat, und das können Sie nicht!" Nun werde ich sauer... Ich sage der netten Dame, wie man dies behaupten könne und antworte: "Der Defekt hat von Anfang an vorgelegen. Das Gerät ist in der Gewährleistungszeit plötzlich im Betrieb ausgefallen. Was gibt es da noch für Beweisfragen?!" Worauf die Dame unfreundlich wird und mich nach Kundennummern, Vertragsdaten etc. in kurzer Abfolge fragt, keine Antwort abwartet und dann sagt: "Wenn Sie sich nicht legitimieren wollen, kann ich nichts für Sie tun!" Nun verlange ich Ihren Supervisor zu sprechen. Der sei nicht da, aber man würde mich innerhalb von 24h zurückrufen...
Nach ca. 6 Stunden erfolgt der Rückruf. Diese Dame ist freundlicher und erklärt mir nochmals die Beweislastumkehr. Meine Frage, was genau zu beweisen ist, da das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgefallen ist, offensichtlich immer pfleglich behandelt wurde (keinerlei Kratzer, "Marken durch Fallen lassen" oder ähnliches aufweise...) und der Defekt nicht weiter von Ihnen untersucht sei, außer dass es sich nicht mehr einschalten lasse." Wird mit der Wiederholung des Satzes "Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Und wenn dies so wäre, warum geben Sie das Gerät erst jetzt zurück?". Meine Klärungsversuche laufen also ins Leere... Nach meinem Hinweis auf den freundlichen Mitarbeiter bei Apple, der im Fall ich hätte das Gerät dort erworben einen Tausch vornehmen würde, nimmt die Frau nicht ernst. Mein Hinweis, dass ich dort für 357,00 EUR ein neues Gerät erwerben könne, wo liegt also der Unterschied zur "Reparatur durch die Telekom" ebensowenig. Stattdessen fragt mich die Dame ernsthaft, ob ich nicht eine andere Versicherung hätte z.B. Hausrat oder ähnliches, über die ich den Schaden abrechnen könne! Worauf ich antworte: "Ja, die habe ich! Eine Rechtschutzversicherung! Und der werde ich Ihre Gewährleistung nun vortragen..." Ich bitte also darum, das iPhone an mich zurückzuschicken und werde einen Anwalt aufsuchen, um mich beraten zu lassen. Nun bietet die Dame plötzlich an, mir 50% der "Reparaturkosten" als Guthaben auf das Handykonto zu geben! Ich bitte darum, mir dies auch schriftlich zukommen zu lassen, damit ich auch dies in meiner Rechtsberatung einfließen lassen könne und beende das Gespräch.
Was ist die Gewährleistung der Telekom wert? => Nichts! Man erhält praktisch die 1 Jahr Herstellergarantie und dann wird man mit dem Hinweis auf "Beweislastumkehr" abgewiesen. So sieht es aus! Ein Handy sollte man wohl nicht bei der Telekom kaufen. Lieber ein paar Euro mehr investieren und dann direkt bei Apple einkaufen!
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Stefan
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Ist doch recht simple, Gewährleistung greift nicht wenn ein Gerät innerhalb der Gewährleistung kaputt geht, sondern nur
wenn es bereits bei der Lieferung einen Defekt hatte auch wenn es erst später ausgefallen ist.
Wenn ein bei der Lieferung fehlerfreies Gerät später kaputt geht, dann ist dies kein Gewährleistungsfall.
Innerhalb von 6 Monaten muss dies die Telekom dir beweisen, später du der Telekom. So ist die gesetzliche Lage und die wird dir auch dein "Rechtsanwalt" erklären, oder du liest es im § 477 BGB nach.
Oder auch hier:
https://www.it-recht-kanzlei.de/beweislastumkehr-sachmangel.html#abschnitt_4
Das Apple das Gerät wirklich getauscht hätte, glaube ich so auch nicht. Wäre dies Apple Ernst, dann würden sie nämlich 24 Monate Garantie geben. Das kannst du dann ja mit deinem nächsten Gerät gerne ausprobieren.
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