Gelöst
Irreführende Werbung: Google-Bose-Aktion auf Geschäftskundenseite
vor 5 Jahren
Hallo,
ich habe mich aufgrund der auf der Geschäftskundenseite beworbenen Aktion am 13.10.2020 für das Pixel 5 entschieden. Dies ist ein Screenshot der Geschäftskundenseite vom 10.10.2020:
In den verlinkten Teilnahmebedingungen steht "Unternehmen sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.", weshalb mein Antrag von Google abgelehnt wurde. Ich dachte ich kann an der Aktion als Privatperson teilnehmen und diese Klausel gilt für Händler, wie die Telekom.
Auf der Geschäftskundenseite eine Aktion zu bewerben, die nicht für Geschäftskunden gilt halte ich für irreführende Werbung. Das selbe wurde bei Pixel 4a ( 5G ) wieder gemacht, obwohl Ihnen zu diesem Zeitpunkt schon klar war (siehe BSP -bestellen-in-Kombination-mit-Bose-Aktion/m-p/4793874/highlight/true#M29281" target="_blank">https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobilfunk/Pixel-5-im- BSP -bestellen-in-Kombination-mit-Bose-Aktion/m-p/4793874/highlight/true#M29281), dass dies ein Widerspruch ist.
Ich bitte Sie um Stellungnahme und ein Entgegenkommen Ihrerseits.
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vor 5 Jahren
In den verlinkten Teilnahmebedingungen steht "Unternehmen sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.", weshalb mein Antrag von Google abgelehnt wurde. Ich dachte ich kann an der Aktion als Privatperson teilnehmen und diese Klausel gilt für Händler, wie die Telekom.
In den verlinkten Teilnahmebedingungen steht "Unternehmen sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen.", weshalb mein Antrag von Google abgelehnt wurde. Ich dachte ich kann an der Aktion als Privatperson teilnehmen und diese Klausel gilt für Händler, wie die Telekom.
Das Angebote auf Geschäftskundenseiten nicht für Privatkunden gelten, benötigt für mich keiner gesonderten Erklärung. Und wenn "Unternehmen" von der Teilnahme ausgeschlossen sind, müssen die sich damit auseinandersetzen, ob Personen- oder Kapitalgesellschaften gemeint sind.
7
Antwort
von
vor 5 Jahren
Danke für den Hinweis. Ich hab die Anrede korrigiert.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam.
Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam.
Ich habe am 13.10. bestellt und die Aktion ging bis zum 14.10.. Ich habe die Teilnahmebedingungen bei der Teilnahme an der Aktion durchgelesen. Ich habe sie so interpretiert, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass die Telekom eine Aktion auf der GK-Seite bewirbt, bei der alle Geschäftskunden ausgeschlossen sind.
0
Antwort
von
vor 5 Jahren
CobraCane Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam. Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam. CobraCane Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam. Ich habe am 13.10. bestellt und die Aktion ging bis zum 14.10.. Ich habe die Teilnahmebedingungen bei der Teilnahme an der Aktion durchgelesen. Ich habe sie so interpretiert, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass die Telekom eine Aktion auf der GK-Seite bewirbt, bei der alle Geschäftskunden ausgeschlossen sind.
Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam.
Dies zeigt doch eindeutig dass du dich im Vorfeld mit der Teilnahmebedingung befasst hast und sie nur falsch interpretiert hast. Jetzt sich als Geschädigten hinstellen ist schon seltsam.
Ich habe am 13.10. bestellt und die Aktion ging bis zum 14.10.. Ich habe die Teilnahmebedingungen bei der Teilnahme an der Aktion durchgelesen. Ich habe sie so interpretiert, weil ich nicht davon ausgegangen bin, dass die Telekom eine Aktion auf der GK-Seite bewirbt, bei der alle Geschäftskunden ausgeschlossen sind.
Sag ich ja, es wurde falsch intepretiert. Aufgrund deiner falschen Interpretation hast du dich quasi selber geschädigt.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und vielen Dank für Ihren Beitrag.
Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich private Endkunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Unternehmen sind von der Teilnahme an dieser Aktion ausgeschlossen
Ich schaue mir Ihren Vertrag gerne einmal an.
Bitte hinterlegen Sie hierfür Ihre Rückrufnummer im Profil.
Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Marita W.
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1
Antwort
von
vor 5 Jahren
Warum taucht das dann auf der GK-Seite auf wenn nur private Endkunden gehen?
Die Werbung dort hätte man sich sparen können.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
ich habe eine gesehen, das sie eine Lösung, mit einem Kollegen von uns gefunden haben. 👍
Dann wünsche ich jetzt nur noch, bleiben sie gesund und munter.
Viele Grüße Anna Lena L.
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32
Antwort
von
vor 5 Jahren
ich habe eine gesehen, das sie eine Lösung, mit einem Kollegen von uns gefunden haben. 👍
Dies ist nicht korrekt. Es gibt bisher keine Lösung. Es steht noch eine Rückmeldung aus.
0
Antwort
von
vor 5 Jahren
ich habe eben noch mal nachgehakt,
für die Schlussendliche Bearbeitung ist es vonnöten,
das mein Kollege, der dies auf dem Tisch hat, einen Rückruf machen darf.
Sie haben eine Mobilfunknummer hinterlegt, im Profil.
Darf ich diese für einen Rückruf bei ihnen an den Kollegen weiterleiten?
Das muss ich fragen, denn sie haben vermerkt, dass sie keine Anrufe wünschen.
Viele Grüße Anna Lena L.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
gerade habe ich die Nachricht bekommen, dass der Versand nun schnellstmöglich erfolgen soll.
Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung, wenn sie da sind.
Freundliche Grüße
Marita W.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von