Gelöst

Mobilfunk in Frankreich nutzen

vor 4 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren , 

ich bin Deutsche, wohne in Frankreich und möchte wissen, ob es möglich ist, mein Handy unter der deutschen Telekom hier in Frankreich laufen zu lassen, ich bin absolut nicht zufrieden mit den hiesigen Leistungen und dem Service.

 

Wenn eine Nutzung mit deutscher Telekonnummer/+Sim Karte in Frankreich möglich ist, würde ich Sie bitten, mir Ihre Angebote zukommen zu lassen.  Für die Zahlung käme ein Bankeinzug in Frage, die Bankdaten würde ich Ihnen dann geben , oder aber Zahlung per Visakarte.  

 

Ich freue mich über Ihr Feedback,   

mit freundlichen Grüssen ,

Ilonka Schlicht-Grout

 

 

 

 

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3

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Technisch geht das, Stichwort "EU-Roaming". Du bekommst aber keine deutsche SIM ohne einen Wohnsitz in Deutschland und Du darfst Die deutsche SIM auch nicht dauerhaft im Ausland betreiben.

     

    Wäre es anders würden wir wohl alle mit österreichischen Karten telefonieren und surfen.

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Ok, danke !

    Dann muss ich mich wohl weiterhin mit französischen Chaoten herumschlagen, rien ne va plus !  :((    Wirklich zu schade, dass die Benutzung einer deuschen SIM-Karte hier nicht möglich  ist ...  

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Elena2409, ich hoffe die Lage bessert sich für dich. Ein in Deutschland geführter Vertrag kann im EU-Ausland genutzt werden, jedoch, wie bereits erwähnt wurde, zeitlich begrenzt.

    Hier habe ich einmal alle Infos aus der Fair Use Policy zum EU-Roaming, Stand 11.07.2021:

    Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU Roaming Verordnung

    Die „Stable Link-Regelung“
    Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, dass Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z. B.:

    -ein Arbeitsvertrag
    -ein Studienausweis

    Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.
    Die 4-Monats-Regelung
    Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
    Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

    Datennutzung: 4,06 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
    Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
    Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
    SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)

    Für Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen (d. h. keine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit nach Überschreiten des Inklusiv-Volumens) hat die EU-Kommission eine Obergrenze definiert. Wenn diese Grenze überschritten wird, darf auch nach dem 15.06.2017 ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.

    Lieben Gruß
    Diandra S.

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