Gelöst
Nicht-Kunde Gewährleistungsfall Smartphone Kleinanzeigen
vor 3 Jahren
Hallöchen,
ich habe auf einem bekannten Kleinanzeigenportal ein Smartphone neu aus einer Vertragsverlängerung erworben (Telekom). Dieses ist nunmehr defekt. Das Display flackert.
Da die beigelegte Rechnung auf den Namen des Telekomkunden lautet, weiß ich nicht genau, ob ich diesen Defekt jetzt überhaupt über die Gewährleistung bei der Telekom beheben lassen kann bzw. ob diese überhaupt mir gegenüber dazu verpflichtet ist (da ich nicht mal Telekomkunde bin)?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße.
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Also gegenüber der Telekom hast du keine Gewährleistungsansprüche, die hat nur der Telekom Kunde der das Gerät gekauft hast.
Maximal hast du gegenüber des Verkäufers Ansprüche ABER die werden bei einer Privatauktion idR. ausgeschlossen.
Der einfachste Weg ist eigentlich, sich mit den Daten vom Gerät beim Hersteller zu melden.
IdR. sehen die schon wann das Ding verkauft wurde und zeigen auch an bis wann die Garantie läuft.
Oder du kannst es mit der alten Rechnung nachweisen.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Bereits nach 14 Tagen so ein Defekt?
Das Display flackert.
Hoffentlich ist das nicht durch ein Sturz entstanden.
Dann gibt es keine Garantie @Jur93DB .
Antwort
von
vor 3 Jahren
Also gegenüber der Telekom hast du keine Gewährleistungsansprüche, die hat nur der Telekom Kunde der das Gerät gekauft hast.
Der allerdings könnte seine Rechte u.U. an den Zweitkäufer einfach abtreten.
Mal ganz pragmatisch gesehen - ich würde das bei der Telekom einfach mal probieren geltend zu machen. Zumindest wenn es sich nicht um eine Bagatellsache handelt oder um ein Softwareproblem, das voraussichtlich demnächst gefixt wird ("Displayflackern" könnte ein Softwareproblem sein). Ob die Telekom überhaupt darauf einsteigt, dass Du nicht der Erstkäufer bist, das wird sich erst dann zeigen.
Maximal hast du gegenüber des Verkäufers Ansprüche ABER die werden bei einer Privatauktion idR. ausgeschlossen.
Maximal hast du gegenüber des Verkäufers Ansprüche ABER die werden bei einer Privatauktion idR. ausgeschlossen.
Die müssen allerdings explizit und zusätzlich wirksam vom ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer ausgeschlossen worden sein. Ansonsten gibt es einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer. Der muss allerdings u.U. erst mal durchgesetzt werden. Das könnte pragmatisch so ablaufen, dass der ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer bei der Telekom die Gewährleistung einfordert.
Für diesen Fall solltest Du Deinem ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer dann aber möglichst Weisung geben wie er verfahren soll. Dazu solltest Du diesen Paragraphen lesen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html
Dann gibt es keine Garantie
Das ist ja was anderes, das mit der Garantie. Ich weiß nicht ob es überhaupt eine Garantie für ein bei Telekom gekauftes Nothing Phone gibt - und falls ja, ob die auf Dich als nicht Erstkäufer übergeht. Auf den Herstellerseiten finde ich eine Garantiezusage ausschließlich für Geräte, die der Hersteller selbst über die Seite www.nothing.tech vertrieben hat (also ein per Telekom vertriebenes Gerät hätte da keine Herstellergarantie).
https://de.nothing.tech/pages/terms-of-sales
Antwort
von
vor 3 Jahren
Es geht um das Nothing Phone
@Jur93DB Das ist bekannt mit dem Display und es wurde auch schon eine Firmware in Schüben ausgerollt
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Guten Abend @Jur93DB ,
vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.
Wie ich gesehen habe, hast du bereits viele gute Antworten erhalten.
@CyberSW hat es am besten zusammen getragen und auf den Punkt gebracht.
-Vielen Dank für die schnelle und fachkundige Hilfe. Schön, dass wir dich haben.
Gib uns gerne eine Rückmeldung, ob du Erfolg beim Hersteller hattest oder ob vielleicht sogar das Firmware-Update die Probleme beheben konnte.
Freundliche Grüße
Finn A.
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Uneingeloggter Nutzer
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von