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Roaming ab 01.07.2017

8 years ago

Hallo,

 

ich verstehe noch nicht so recht, was sich konkret ändert, wenn Roaming de facto nun ab 01.07.2017 abgeschafft wird.

 

Ich habe dazu letztens gelesen, dass man dann überall in Europa zu seinen Inlandskonditionen Telefonieren, SMS senden und sein Datenvolumen nutzen kann, ohne dass Mehrkosten entstehen.

 

1. Frage:

Gilt das dann auch für die gleichen Aktionen vom Herkunftsland aus in das Ausland?

 

2. Frage:

Ist dann der Vertragsbestandteil "All-Inclusive", jetzt bereits als  "EU-Roaming" im KC ausgewiesen, in den aktuellen Mobilfunktarifen nicht eigentlich hinfällig und damit überflüssig geworden?

 

3. Frage:

Wenn 2. so richtig wäre, müssten wir nicht irgend etwas als Ersatz bekommen dann?

Die 5 € Aufschlag auf die Grundgebühren von der 1. Generation zur 2. oder aktuellen Generation waren doch damals gerade wegen 2 Optionen erhoben worden, nämlich All-inclusive und HotSpot-Flat.

50% davon würden jetzt ja praktisch kostenfrei werden und alle, die noch Verträge 1. Generation haben, könnten dann davon profitieren, ohne dass Ihnen diese Kosten entstehen, so wie uns. 

 

Bekommen wir dann eventuell einen anderen Ausgleich, wie eine Erhöhung des Inklusiv-Volumens zum Beispiel?

 

Ist die StreamOn-Aktion eine Marketing-Aktion, jetzt noch alle Generation 1 - Kunden kostenpflichtig in die aktuellen Verträge mit 5 € Aufschlag zu bringen, bevor Roaming wegfällt?

606

16

    • 8 years ago

      Deine Fragen sind berechtigt.
      Jedoch wird es eine Antwort auf die Umsetzung zum Roaming erst zum 01.07. geben.

      Kann auch sein, dass es wie bei einem österreichischen Anbieter läuft. Das man die Möglichkeit zum Roaming kostenpflichtig zubuchen muss.

      Abwarten

      3

      Answer

      from

      8 years ago

      So in der  Art habe ich doch letztens gefragt und da meintest du, es ändert sich nichts.

      Answer

      from

      8 years ago

      @Forstars

       

      Das ist schon richtig, könnte ja sogar so sein immer noch auch ab 01.07.2017.

       

      Der Artikel, den ich dazu gelesen hatte und den ich grad nicht finden kann leider, hat eben Zweifel bei mir aufkommen lassen, ok?

      Answer

      from

      8 years ago

      Alle Artikel die ich dazu lesen sagen dass es eben keine Kosten mehr gibt. Mit der flat ist alles abgedeckt. Deswegen gibt es anscheinend jetzt irgendwie neue Tarife die Roaming komplett ausschließen und nicht zulassen oder so.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 8 years ago

      Mahlzeit, 

       

      BigWoelfi2

      .... Ist die StreamOn-Aktion eine Marketing-Aktion, jetzt noch alle Generation 1 - Kunden kostenpflichtig in die aktuellen Verträge mit 5 € Aufschlag zu bringen, bevor Roaming wegfällt?

      ....

       

      Ist die StreamOn-Aktion eine Marketing-Aktion, jetzt noch alle Generation 1 - Kunden kostenpflichtig in die aktuellen Verträge mit 5 € Aufschlag zu bringen, bevor Roaming wegfällt?

      BigWoelfi2

      ....

       

      Ist die StreamOn-Aktion eine Marketing-Aktion, jetzt noch alle Generation 1 - Kunden kostenpflichtig in die aktuellen Verträge mit 5 € Aufschlag zu bringen, bevor Roaming wegfällt?


      Das sehe ich auch so, da mir bisher niemand eine schlüssige und plausible Erklärung geben kann, warum es nicht in den Tarifen der ersten Generation geht.

      10

      Answer

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      8 years ago

      Dominik Letica

      Wünschenswert wären EU-weite Tarife: Telefon/SMS Flat in alle europäischen (EU) Netze (innerhalb der EU) und natürlich die Datenflat, aber die gilt ja bei fast allen Anbietern schon EU weit Das muss dann selbstverständlich auch für alle Optionen gelten, wie zb StreamOn (falls technisch überhaupt umsetzbar)... DAS wäre mal eine echte Revolution im Mobilfunkmarkt, wenn es quasi keine Grenzen mehr gibt innerhalb der EU Aber das wird wohl Wunschdenken bleiben.

      Wünschenswert wären EU-weite Tarife:
      Telefon/SMS Flat in alle europäischen (EU) Netze (innerhalb der EU)
      und natürlich die Datenflat, aber die gilt ja bei fast allen Anbietern schon EU weit Fröhlich Das muss dann selbstverständlich auch für alle Optionen gelten, wie zb StreamOn (falls technisch überhaupt umsetzbar)...
      DAS wäre mal eine echte Revolution im Mobilfunkmarkt, wenn es quasi keine Grenzen mehr gibt innerhalb der EU Lachend Aber das wird wohl Wunschdenken bleiben.
      Dominik Letica
      Wünschenswert wären EU-weite Tarife:
      Telefon/SMS Flat in alle europäischen (EU) Netze (innerhalb der EU)
      und natürlich die Datenflat, aber die gilt ja bei fast allen Anbietern schon EU weit Fröhlich Das muss dann selbstverständlich auch für alle Optionen gelten, wie zb StreamOn (falls technisch überhaupt umsetzbar)...
      DAS wäre mal eine echte Revolution im Mobilfunkmarkt, wenn es quasi keine Grenzen mehr gibt innerhalb der EU Lachend Aber das wird wohl Wunschdenken bleiben.

      Dann wäre die EU Flat plus obsolet Zwinkernd

      Answer

      from

      8 years ago

      Dominik Letica

      Die EU schreibt vor, dass die Anbieter anfallende Roaminggebühren nicht mehr an ihre Kunden weitergeben dürfen. Heißt, dass im EU Ausland keine höheren Verbindungsendgelde berechnet werden dürfen, als im Inland. Ob die Netzbetreiber ihre Flatrates fürs Inland nun auch auf das EU Ausland ausweiten müssen, davon ist hier mWn nicht die Rede. Das würde bedeuten, dass die Anbieter in diesem Fall im EU Ausland alle Verbindungen nach dem Inland-Basistarif berechnen dürften. Genaueres werden wir wohl noch erfahren...

      Die EU schreibt vor, dass die Anbieter anfallende Roaminggebühren nicht mehr an ihre Kunden weitergeben dürfen. Heißt, dass im EU Ausland keine höheren Verbindungsendgelde berechnet werden dürfen, als im Inland.
      Ob die Netzbetreiber ihre Flatrates fürs Inland nun auch auf das EU Ausland ausweiten müssen, davon ist hier mWn nicht die Rede. Das würde bedeuten, dass die Anbieter in diesem Fall im EU Ausland alle Verbindungen nach dem Inland-Basistarif berechnen dürften.
      Genaueres werden wir wohl noch erfahren...
      Dominik Letica
      Die EU schreibt vor, dass die Anbieter anfallende Roaminggebühren nicht mehr an ihre Kunden weitergeben dürfen. Heißt, dass im EU Ausland keine höheren Verbindungsendgelde berechnet werden dürfen, als im Inland.
      Ob die Netzbetreiber ihre Flatrates fürs Inland nun auch auf das EU Ausland ausweiten müssen, davon ist hier mWn nicht die Rede. Das würde bedeuten, dass die Anbieter in diesem Fall im EU Ausland alle Verbindungen nach dem Inland-Basistarif berechnen dürften.
      Genaueres werden wir wohl noch erfahren...

      Das widerspricht sich aus Kundensicht aber mit der allgemein kommunizierten Mitteilung, dass ab 15.6. keine zusätzlichen Entgelte berechnet werden dürfen. Wenn ich im Inland eine Flat habe, muss diese auch im EU-Ausland gelten. Alles andere wäre m.E. nicht korrekt.

       

      Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

       

      "Abschaffung der Roaminggebühren ab Juni 2017
      Mit der Einführung des Roam-Like-At- Home-Prinzips (RLAH-Prinzip), d.h. der grundsätzlichen Abschaffung der Roamingaufschläge innerhalb der Europäischen Union wird es ab dem 15. Juni 2017 zwei Besonderheiten geben:

       

      Die Mobilfunkanbieter können ihren Endkunden weiterhin Roamingaufschläge in Rechnung stellen, sofern diese vom Roaminganbieter, anhand der von der Europäischen Kommission erlassenen Regelungen, festzulegende Grenze (Fair-Use-Grenze) überschreiten. Mit dieser Maßnahme soll zum einen eine missbräuchliche Nutzung und das Dauer-Roaming (beispielsweise der Kauf einer günstigeren SIM-Karte im Ausland und Nutzung dieser SIM-Karte im Inland oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt) unterbunden werden.

       

      Zum anderen können von Mobilfunkbetreibern Aufschläge erhoben werden, wenn diese ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roamingdienste nachweislich nicht decken können und belegen, dass durch die Bereitstellung von Roamingdiensten zu Inlandspreisen, ihr inländisches Entgeltmodell bedroht ist. Falls ein solcher Nachweis durch einen Mobilfunkanbieter erbracht wurde, können die nationalen Regulierungsbehörden dem entsprechenden Mobilfunkanbieter auf Antrag gestatten, ausnahmsweise zur Kostendeckung entsprechende Roamingaufschläge zunächst über einen Zeitraum von 12 Monaten zu erheben. Pauschale Preiserhöhungen inländischer Preise für Mobilfunkdienste sind nicht Gegenstand eines solchen Verwaltungsverfahrens.

       

      Im Hinblick auf die Nutzung von Roamingdiensten zu inländischen Preisen hat die EU-Kommission am 15.Dezember 2016 Vorschriften über die Anwendung sog. Regelungen einer angemessenen Roamingnutzung und zur Tragfähigkeit der Abschaffung von Roamingaufschlägen veröffentlicht. Vor dem Hintergrund einer angemessenen Roamingnutzung sehen diese Vorschriften unter anderem vor, dass Roaminganbieter von ihren Kunden nach Vertragsschluss Nachweise verlangen können, welche einen gewöhnlichen Aufenthalt oder andere stabile Bindungen zum Heimatnetz (vorliegend Deutschland) belegen.

       

      Sofern der Roaminganbieter nachweisen kann, dass die Regelungen zur angemessenen Roamingnutzung von einem Kunden nicht eingehalten wurden, kann der Roaminganbieter von diesem solange Roamingaufschläge verlangen, bis dieser wieder eine normale Nutzung vorweist. Die vom Mobilfunkanbieter festzulegenden Grenzen einer angemessenen Roamingnutzung müssen in den Verträgen mit den Kunden vereinbart werden.

       

      Darüber hinaus können Mobilfunkanbieter, die Roamingdienste anbieten, bestimmte nationale Tarife mit hohen Datenvolumina (sog. offene Datenpakete) für die Nutzung im europäischen Ausland begrenzen.

       

      Verbraucher, deren Mobilfunkbetreiber von keiner der beiden Möglichkeiten im Rahmen ihrer regulierten Tarife Gebrauch machen, können uneingeschränkt ihren inländischen Tarif auch im Ausland nutzen."

       

      Zu beiden Ausnahmen hat sich die Telekom aber bisher nicht geäußert.

      Answer

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      8 years ago

      In der Rechnung steht es erklärt unten. Verbraucher die vor dem 19.04.2016 abgeschlossen haben, haben inlandspreise in der eu und keine roaming Aufschlag. Die Internet flat gilt genau so. Sie zahlen also nix obwohl sie keine all inc haben. Die einzige Ausnahme die ich jetzt entdecken konnte ist die Schweiz.

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    • Accepted Solution

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      8 years ago

      In der Rechnung steht es erklärt unten. Verbraucher die vor dem 19.04.2016 abgeschlossen haben, haben inlandspreise in der eu und keine roaming Aufschlag. Die Internet flat gilt genau so. Sie zahlen also nix obwohl sie keine all inc haben. Die einzige Ausnahme die ich jetzt entdecken konnte ist die Schweiz.

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