Rufnummernmitnahme schlägt fehl wegen falschem Nachnamen

vor 8 Stunden

Hallo,

ich habe meine Telekom-Prepaid-Karte gekündigt und wollte die Nummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Von diesem habe ich die Auskunft erhalten, dass die Rufnummernmitnahme nicht möglich wäre, weil die Daten nicht übereinstimmen. Ich habe jetzt auch von der Telekom eine schriftliche Bestätigung für die Kündigung behalten und darin sehe ich, dass - warum auch immer - bei meinem Nachnamen der letzte Buchstabe fehlt. Wie kann das korrigiert werden, damit die Rufnummermitnahme klappt?

Viele Grüße

Amelia80

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 8 Stunden

      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

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      von

      vor 8 Stunden

      @Ludwig II 

      Ja werden so, trotzdem kann der neue Anbieter beim alten Anbieter mit abweichenden Daten anfragen.

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      von

      vor 7 Stunden

      CobraCane
      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

      CobraCane

      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

      Stellt das nicht den §172 TKG auf den Kopf https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__172.html ?

      Und ja, bevor Du fragst, ich kenne Fälle, bei denen das mal sehr wichtig wurde.

      von

      vor einer Stunde

      olliMD

      Stellt das nicht den §172 TKG auf den Kopf https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__172.html ?

      CobraCane
      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

      CobraCane

      Geb einfach deinem neuen Anbieter Bescheid dass er mit den Daten anfragen soll welche die Telekom hinterlegt hat 

      Stellt das nicht den §172 TKG auf den Kopf https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__172.html ?

      Und ja, bevor Du fragst, ich kenne Fälle, bei denen das mal sehr wichtig wurde.

      olliMD

      Stellt das nicht den §172 TKG auf den Kopf https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__172.html ?

      @olliMD 

      Warum sollte es das? Ist gängige Praxis seit vielen Jahren, wird auch so von der Telekom angeboten.

      Wenn es da rechtliche Probleme geben würde dann fehlt entweder noch die entsprechende Klage oder dem ist nicht so.

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