Solved

Schwerbehinderung

8 years ago

Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .Wenn nicht ab wieviel % gibt es Rabatt und würde es auch reichen wenn die Person die die Prozente hat nur im selben Haus wohnt und der Anschluß nicht auf Sie läuft.

19262

5

    • Accepted Solution

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      8 years ago

      1

      Answer

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      8 years ago

      Hallo @Henry 1993,

       

      hier kannst du dich auch noch etwas einlesen in das Thema:

      http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Telefongebuehrenermaessigung-403.html

       

      Gruß Gurke

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    • 8 years ago

      @Henry 1993,

      NEIN.

      Um einen Sozialtarif zu bekommen, sind z.B. Flatrate-Tarife ausgeschlossen. Das bedeutet, du würdest die Vergünstigungen lediglich bekommen, wenn z.B. Telefongespräche nach Minuten abgerechnet würden und Internet nach Volumen oder Zeit. Dabei bekommst du aber die Vergünstigungen nur auf die Grundgebühr, dazu müsstest du noch stumm/taub/blind sein, was bei GdB 50 nicht zutreffen wird.

      0

    • 8 years ago

      Henry 1993

      Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .

      Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .

      Henry 1993

      Ich bin zu 50 % Schwerbehindert. Bekomme ich dafür einen Rabatt .


      Nein, warum auch.

       

      Schwerbehindert ist ja nicht unbedingt gleichbedeutend mit "wirtschaftlich schwach"

       

      Aber es gibt Sozialtarife.

      Wurde hier ja schon genannt.

      1

      Answer

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      8 years ago

      Käseblümchen

      ......."wirtschaftlich schwach"..... ......."wirtschaftlich schwach"..... ......."wirtschaftlich schwach".....

      ......."wirtschaftlich schwach".....

      ......."wirtschaftlich schwach".....
      ......."wirtschaftlich schwach".....

      Käseblümchen

      ......."wirtschaftlich schwach".....

      ......."wirtschaftlich schwach".....
      ......."wirtschaftlich schwach".....


      .....oder nicht, beeinflusst das Recht auf Inanspruchnahme in keinster Weise.

       

      Der Anspruch ist lediglich an Art und Grad der Behinderung gebunden, ohne irgendwelche anderen Befindlichkeiten. 

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