Gelöst

Telekom entzieht sich offenbar der gesetzlichen Gewährleistungspflicht

vor 2 Jahren

Guten Tag,

 

folgendes Problem: 

Mein iPhone Mini schaltete sich nach ca. 1 1/2 Jahren während des Betriebs einfach aus. 

Jegliche Ladeversuche führen nicht dazu, dass das Smartphone wieder in Betrieb genommen werden kann.

Das Display bleibt dauerhaft schwarz.

Auch die Aufforderung zum Ladevorgang erscheint nicht mehr.

 

Das defekte Gerät habe ich das erste mal am 26.05.2022 über einen Reparaturauftrag bei der Telekom eingeschickt. 

Hierauf erfolgte die Rückmeldung, dass sich das Gerät außerhalb der Garantie befindet und man es deshalb nur kostenpflichtig reparieren/austauschen könnte. 

Nach einer weiteren Anfrage erhielt ich zusätzlich die Antwort, dass das Gerät auch nicht über die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt ist. 

Diese gilt zwar grundsätzlich, allerdings befinde ich mich als Käufer nach 6 Monaten in der Nachweispflicht.

 

So weit, so gut...

Da das Smartphone immer pfleglich behandelt wurde, sich stets in einem Case mit Displayschutz befand und kaum Gebrauchsspuren besitzt, war ich mir relativ sicher, dass ein Defekt durch Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann und ein Produktionsfehler vorliegen muss. 

Ich habe mich daher um ein offizieles Gutachten gekümmert, welches meinen Verdacht bestätigt und zusätzlich bescheinigt, dass der vorliegende Mangel innerhalb der Gewährleistungszeit als Gewährleistungsschaden einzustufen ist.

 

Mit dem Gutachten habe ich das defekte Gerät zum zweiten mal am 10.11.2022 über einen Reparaturauftrag bei der Telekom eingeschickt. 
Hierauf erfolgte die gleiche Rückmeldung wie beim 1. Reparaturversuch, mit dem Hinweis dass das Gerät nur kostenpflichtig repariert/ausgetauscht werden kann. 

Auf das Gutachten wurde überhaupt nicht eingegangen. 

 

Über sämtliche Kanäle (E-Mail, Beschwerdeformular, Hotline) habe ich nun versucht Kontakt zur Telekom aufzunehmen. 

Entweder verweisen die Kollegen auf andere Zuständigkeiten oder man erhält einfach keine Rückmeldung. 

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass es eine gesetzlich verordnete Gewährleistung (Mängelhaftung) von 24 Monaten gibt, welche für alle Verkäufer und Händler gilt.

Diese Gewährleistung erwähnt die Telekom sogar selbst auf Ihrer Internetpräsenz.

https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/handy-smartphone-tablet/allgemein/garantie-gewaehrleistung-apple-telekom

Ich verstehe, dass die Telekom bei Reklamationsversuchen außerhalb der Garantie, zuerst die Nachweispflicht beim Käufer sieht. 

Ist gesetzlich ja auch vollkommen legitim. 

Warum man aber trotz Gutachten nicht auf Anfragen reagiert, ist mir schleierhaft. 

Wenn die Telekom das Gutachten (aus irgendwelchen Gründen auch immer) nicht anerkennt, soll Sie mir dies schriftlich bestätigen. 

Alles weitere könnte man dann auf juristischen Wege klären. 

Anfragen aber einfach zu ignorieren, erscheint schon fast kriminell. 

 

Ich bin seit über 10 Jahren Kunde bei der Telekom.

Ich bin nicht nur vom Kundensupport enttäuscht, sondern frage mich auch ernsthaft, ob es sich hierbei um gängige Praxis handelt. 

Offenbar scheint es ja auch anderen Menschen so zu gehen, wenn man hier im Forum liest. 

 

Ich hoffe hiermit letzmalig auf Kontakt- bzw. Sellungnahme! 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Statusupdate: 

    Die Telekom hat sich nun vor einigen Tagen mit mir in Verbindung gesetzt. 
    Nach erneuter Einreichung des Gutachtens, habe ich heute in Ersatzgerät im neuwertigen Zustand erhalten. 
    Welcher der vielen Kontaktversuch nun zur Problemlösung geführt hat, kann ich nicht beurteilen. 

     

    Es sei jedenfalls Allen geraten die ähnliche Probleme haben, Ihr Verbraucherrecht auf Gewährleistung einzufordern. 

    Es kann nicht sein, dass solch teure Geräte kurz nach der Garantie Ihre Funktion einstellen. 

    Entgegen einiger Hobby-Juristen hier im Forum, gibt es sehr wohl öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die einem für überschaubares Geld Gutachten ausstellen, sofern eine fehlerhafte Benutzung vom Verbraucher ausgeschlossen werden kann. 
    An dieser Stelle sei geraten einach mal Google zu benutzen. 

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