Gelöst
Unsicherheit bei Widerrufsrecht im Rahmen von Vertragsverlängerung
vor 4 Jahren
Hallo liebe Telekom-Community!
Ich wollte gerade meinen bestehenden Mobilfunk-Vertrag verlängern unter Zubuchung eines Smartphones.
Im letzten Schritt musste die Widerrufsbelehrung angekreuzt werden, die da lautet:
"Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Beauftragung einer Dienstleistung (z. B. Tarif) habe. Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich als Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei der Bestellung von Ware (z. B. Kauf eines Endgerätes) habe. Hier finden Sie das Widerrufsrecht."
Nun bin ich unsicher, ob denn das Widerrufsrecht im Rahmen einer Vertragsverlängerung wirklich vorzeitig erlischt.
In einem Beitrag hier aus dem Jahre 2019 lieferte die Aussage von Lilia N. ( Teamie ), dass zur Wahrung des Widerrufes das Paket abgelehnt werden solle und darüber hinaus ein Widerruf per Mail vollzogen werden könne.
Link dazu: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Vertragsverlaengerung-stornieren/td-p/4177064
Zudem gibt es ja auch Online-Widerrufsportale von der Telekom, z.B. dieses hier:
Wie ist es denn nun? Werde ich nun durch Anklicken des Widerruf-Punktes mein Widerrufsrecht verlieren? Oder gilt es doch? Und wie ist es bei einer telefonischen Bestellung, wird man dort auch darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt?
Ich bitte um Klärung dieses zwiespaltigen und teilweise widersprüchlichen Sachverhaltes durch einen Teamie !
Gerne auch um Rückruf, sodass evtl. gleich vom antwortenden Teamie die Bestellung vorgenommen werden kann.
Viele Grüße,
MisterFlame
3768
23
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
397
0
5
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
wenn du die Vertragsverlängerung online oder telefonisch beauftragst, hast du ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Viele Grüße
Sarah E.
17
Antwort
von
vor 4 Jahren
Viele Grüße
Michael
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die richtige Antwort steht doch schon hier im Thread.
@Michael Pa. Und warum wurde diese dann nicht als Lösung markiert?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Viele Grüße
Michael
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von