Gelöst
Vertragsverlängerung mit neuem Top-Smartphone
vor 2 Monaten
Hallo,
meine Ende der Mindestvertragslaufzeit ist am 03.04.2026.
Vertragsbeginn war am 04.10.2023.
Man sieht daran also, dass ich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, meinen Vertrag bereits ein halbes Jahr vor dem eigentlichen Ende zu verlängern.
So habe ich es in all den Jahren immer gehandhabt und bin damit gut gefahren.
Nun erstmal meine elementare Frage:
Ist es richtig, dass ich meinen Vertrag nun anders als früher erst frühestens am 03.03.2026 verlängern kann, oder habe ich die aktuelle Gesetzeslage falsch verstanden?
Ich frage deswegen, weil ich eigentlich ein neues Smartphone benötige, da das alte wirklich nicht mehr gut funktioniert. Eigentlich hatte ich mich darauf eingestellt, dass am 03.10.2025 im Rahmen der Vertragsverlängerung machen zu können, nun scheint dem aber nicht mehr so zu sein.
Gibt es hier irgendeine Abhilfe in Form von Ausnahmen/Kulanz oder abweichenden Regelungen durch ausdrücklichen Kundenwunsch?
Für mich ist die Aussicht, dass alte Gerät nun noch ein halbes Jahr durchbringen zu müssen, nicht gerade super.
Bringt es etwas, zu kündigen und auf die Kundenrückgewinnung zu warten? Können die etwas eheres anbieten?
Fragen über Fragen... und natürlich mein Dank für jede hilfreiche Antwort!
Gruß,
Martin
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