Einzelnachweisverbindung
vor 6 Jahren
Hallo,
ich brauche eine Einzelnachweisverbindung vom 18.10.2019
471
8
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 6 Jahren
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen?
5
Antwort
von
vor 6 Jahren
Rückwirkend geht gar nichts.
aufgelistet nur kostenpflichtige Verbindungen.
besser einfach im Routerlog nachschauen
Antwort
von
vor 6 Jahren
@wolliballa :
Rückwirkend geht gar nichts. .....
Rückwirkend geht gar nichts.
.....
das gibt das Formular aber anders wider:
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wenn Du einen MagentaZuhause Tarif mit Festnetzflat hast, dann wird ein Einzelverbindungsnachweis keine (Dank Flatrate kostenlose) Festnetzverbindung nennen - sondern nur kostenpflichtige Verbindungen z.B. zu Mobilfunk oder zu kostenpflichtigen Service-Rufnummern oder ins Ausland.
Einen rückwirkend beauftragten Einzelverbindungsnachweis gibt es m.E. nur wenn es um eine Rechnungsbeanstandung geht. Wenn der Anruf von einer Flatrate abgedeckt war also eher nicht.
Ein Auftrag für einen Einzelverbindungsnachweis ist ansonsten regelmäßig nur in die Zukunft gerichtet gültig - auch musst Du ja bestätigen, dass Du andere Nutzer des Anschlusses auf diesen Einzelverbindungsnachweis hingewiesen hast.
Deshalb gut zu wissen aber leider nur für die Zukunft relevant: Wenn Du künftig mal einen Beleg dafür haben willst, dass Du einen Anruf getätigt hast, dann musst Du zusätzlich zum beauftragten Einzelverbindungsnachweis den Anruf einfach nur kostenpflichtig machen - z.B. indem Du über eine Call-by-Call-Vorwahl die Rufnummer wählst und damit das Gespräch vom Call-by-Call-Anbieter Dir in Rechnung gestellt wird.
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Sie haben den Link zum Beauftragen des Nachweises ja bereits erhalten.
Haben Sie das mittlerweile erledigt?
Ansonsten haben Sie hier bereits alle Infos bekommen.
Bitte auch noch den Hinweis von @muc80337_2 beachten.
Wenn noch Fragen offen sind, sagen Sie gern Bescheid.
Viele Grüße
Raphaela T.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von