Wenn Du einen MagentaZuhause Tarif mit Festnetzflat hast, dann wird ein Einzelverbindungsnachweis keine (Dank Flatrate kostenlose) Festnetzverbindung nennen - sondern nur kostenpflichtige Verbindungen z.B. zu Mobilfunk oder zu kostenpflichtigen Service-Rufnummern oder ins Ausland.
Einen rückwirkend beauftragten Einzelverbindungsnachweis gibt es m.E. nur wenn es um eine Rechnungsbeanstandung geht. Wenn der Anruf von einer Flatrate abgedeckt war also eher nicht.
Ein Auftrag für einen Einzelverbindungsnachweis ist ansonsten regelmäßig nur in die Zukunft gerichtet gültig - auch musst Du ja bestätigen, dass Du andere Nutzer des Anschlusses auf diesen Einzelverbindungsnachweis hingewiesen hast.
Deshalb gut zu wissen aber leider nur für die Zukunft relevant: Wenn Du künftig mal einen Beleg dafür haben willst, dass Du einen Anruf getätigt hast, dann musst Du zusätzlich zum beauftragten Einzelverbindungsnachweis den Anruf einfach nur kostenpflichtig machen - z.B. indem Du über eine Call-by-Call-Vorwahl die Rufnummer wählst und damit das Gespräch vom Call-by-Call-Anbieter Dir in Rechnung gestellt wird.
Sie haben den Link zum Beauftragen des Nachweises ja bereits erhalten. Haben Sie das mittlerweile erledigt?
Ansonsten haben Sie hier bereits alle Infos bekommen. Bitte auch noch den Hinweis von @muc80337_2 beachten. Wenn noch Fragen offen sind, sagen Sie gern Bescheid.
5 years ago
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen?
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5 years ago
Rückwirkend geht gar nichts.
aufgelistet nur kostenpflichtige Verbindungen.
besser einfach im Routerlog nachschauen
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5 years ago
@wolliballa :
das gibt das Formular aber anders wider:
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5 years ago
Wenn Du einen MagentaZuhause Tarif mit Festnetzflat hast, dann wird ein Einzelverbindungsnachweis keine (Dank Flatrate kostenlose) Festnetzverbindung nennen - sondern nur kostenpflichtige Verbindungen z.B. zu Mobilfunk oder zu kostenpflichtigen Service-Rufnummern oder ins Ausland.
Einen rückwirkend beauftragten Einzelverbindungsnachweis gibt es m.E. nur wenn es um eine Rechnungsbeanstandung geht. Wenn der Anruf von einer Flatrate abgedeckt war also eher nicht.
Ein Auftrag für einen Einzelverbindungsnachweis ist ansonsten regelmäßig nur in die Zukunft gerichtet gültig - auch musst Du ja bestätigen, dass Du andere Nutzer des Anschlusses auf diesen Einzelverbindungsnachweis hingewiesen hast.
Deshalb gut zu wissen aber leider nur für die Zukunft relevant: Wenn Du künftig mal einen Beleg dafür haben willst, dass Du einen Anruf getätigt hast, dann musst Du zusätzlich zum beauftragten Einzelverbindungsnachweis den Anruf einfach nur kostenpflichtig machen - z.B. indem Du über eine Call-by-Call-Vorwahl die Rufnummer wählst und damit das Gespräch vom Call-by-Call-Anbieter Dir in Rechnung gestellt wird.
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5 years ago
Sie haben den Link zum Beauftragen des Nachweises ja bereits erhalten.
Haben Sie das mittlerweile erledigt?
Ansonsten haben Sie hier bereits alle Infos bekommen.
Bitte auch noch den Hinweis von @muc80337_2 beachten.
Wenn noch Fragen offen sind, sagen Sie gern Bescheid.
Viele Grüße
Raphaela T.
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