Gelöst

Hausfriedensbruch?

vor 2 Jahren

Heute haben während unsere Abwesenheit Mitarbeiter oder durch die Telekom Beauftragte unseren Grundstück betreten und über dieses diagonal ein Telefonkabel gespannt. Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23) den Arbeitern eindeutig erklärt, dass ein Betreten unseres Grundstückes und eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird. Einen eingetragenen Nießbrauch gibt es nicht. Es wurde keine Nachricht bzw. Hinweise über das unrechtmäßige Betreten, der vorgenommenen Arbeiten noch zu einem verantwortlichem Mitarbeiter hinterlassen. Von der unqualifizerten Ausführung der Arbeit möchte ich erst garnicht sprechen. Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

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    • vor 2 Jahren

      Ingo1953

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.
      Ingo1953
      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Folgender Link hab ich nach 5 Sekunden Google gefunden:

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/meine-daten/wie-kann-ich-mich-beschweren?samChecked=true

      1

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Habe ich gemacht und nach dem ersten telefonischen Kontakt und dem Vorbringen meines Anliegens wollten sie am Freitag zurückrufen. Ergebnis: Fehlanzeige! Zuständige Mitarbeiter oder gar Verantwortliche bei der Telekom zu finden ist wie die Stecknadel im Heuhaufen suchen.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ingo1953

      So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.
      Ingo1953
      So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Einfach mal machen.

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    • vor 2 Jahren

      Ingo1953

      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23)

      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23)
      Ingo1953
      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23)

      Bedeutet es gab im Vorfeld einen mit dir abgestimmtes Besichtigungstermin?

      Der Mast steht auf deinem Grundstück?

      Hast du selbst einen Hausanschluss der Telekom?

      3

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Mach doch mal bitte Bilder davon - würde gerne mal eine Erleuchtung von diesem Kabel haben welches gespannt wurde.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Der Mast steht mindestens zu Hälfte, wenn icht ganz auf meinem Grundstück und das Kabel verläuft diagnonal über das Grundstück. Es gab weder eine Information zu dem Besichtigungs- noch zu dem Instandsetzungstermin.Ich bin Kunde bei der Telekom, werde jedoch nicht über dieses Kabel versorgt. Man muß um auf dei Rückseite des Hauses zu kommen, komplett ums Haus gen und hiner dem Haus eien kleinen Weg benutzen. Alles auf meinem Grund.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Der neue Schraubbolzen zur Aufhängung wurde quer zur Faser des Holzes gesetzt, so das eine erhebliche Kraft auf den schon durch den ersten Ausbruch geschwächten Mast wirkt und ein weiteres Ausbrechen nur eine Frage der Zeit ist.
      Das Kabel befindet sich in ca. 3,80m Höhe kurz über unserem Garagendach.
      Die Kabelführung geht durch das Geäst eine Weide auf dem Nachbargrundstück und der Abriss eines Astes dort hat zum ersten Abriss des Kabels geführt. Ferner liegt schon jeetzt wieder ein Ast auf dem Kabel auf.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ingo1953

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.
      Ingo1953
      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Weder noch. Denn die Beschwerdestelle gibt es. Und ob du mit dem "Hausfriedensbruch" erfolgreich sein wirst.

       

      Ingo1953

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird
      Ingo1953
      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird

      Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. 

      Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.

       

      Ingo1953

      Von der unqualifizerten Ausführung der Arbeit möchte ich erst garnicht sprechen.

      Von der unqualifizerten Ausführung der Arbeit möchte ich erst garnicht sprechen.
      Ingo1953
      Von der unqualifizerten Ausführung der Arbeit möchte ich erst garnicht sprechen.

      Wie unqualifiziert ist die Ausführung denn?

       

      Grundstücksnutzungsvertrag – Wikipedia

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      HappyGilmore

      Ingo1953 Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen. Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen. Ingo1953 Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen. Weder noch. Denn die Beschwerdestelle gibt es. Und ob du mit dem "Hausfriedensbruch" erfolgreich sein wirst.

      Ingo1953

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.
      Ingo1953
      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Weder noch. Denn die Beschwerdestelle gibt es. Und ob du mit dem "Hausfriedensbruch" erfolgreich sein wirst.

      HappyGilmore
      Ingo1953

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.
      Ingo1953
      Anscheinend es dies Methode bei der Telekom, keine vernünftige Beschwerdestelle bzw. Verantwortlichen zu erreichen. So wird man anscheinend gezwungen, diesen über eine Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" strafrechlich zu erreichen.

      Weder noch. Denn die Beschwerdestelle gibt es. Und ob du mit dem "Hausfriedensbruch" erfolgreich sein wirst.


      Jeder, der ohne Befugnis/Erlaubnis mein Grundstück betritt, begeht Hausfriedensbruch. Fraglich sind also höchstens die Folgen für den, der das Grundstück unerlaubt betreten hat. Er wird es überleben.

       

      HappyGilmore

      Ingo1953 Ingo1953 Ingo1953 eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird Ingo1953 eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.

      Ingo1953

      Ingo1953

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird
      Ingo1953
      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird

      Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. 

      Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.

      HappyGilmore
      Ingo1953

      Ingo1953

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird
      Ingo1953
      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird

      Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. 

      Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.


      Rein theoretisch reichen die Rechte am Grundstück vom Erdkern bis in den Weltraum. BGB §905:

       

      Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.

       

      Dennoch kann man weder den Überflug verhindern noch z. B. das notwendige Schwenken von Kränen. Aber man muss nicht jede Beeinträchtigung dulden. Eine solche kann auch in der Verlegung eines Kabels über das Grundstück liegen. Zumal wenn es möglich ist das Kabel außen um das Grundstück herum zu verlegen. 

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      "Zumal wenn es möglich ist das Kabel außen um das Grundstück herum zu verlegen."

       

      Nichts anderes strebe ich an und wäre sogar mit der Aufstellung eines zweiten Mastes an vernünftiger und sinnvoller Stelle einverstanden. Das Kabel könnte dann entlang der Grünsdstücksgrenze geführt werden.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ingo1953

      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23) den Arbeitern eindeutig erklärt, dass ein Betreten unseres Grundstückes und eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird. Einen eingetragenen Nießbrauch gibt es nicht.

      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23) den Arbeitern eindeutig erklärt, dass ein Betreten unseres Grundstückes und eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird. Einen eingetragenen Nießbrauch gibt es nicht.
      Ingo1953
      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23) den Arbeitern eindeutig erklärt, dass ein Betreten unseres Grundstückes und eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird. Einen eingetragenen Nießbrauch gibt es nicht.

      Gibt es auf dem Grundstück einen APL der Telekom?

      Dann gibt es auch eine GEE / GNV (die gilt immer noch, selbst wenn der vorherige Eigentümer die z.B. 1930 unterschrieben hat).

      also kein Hausfriedensbruch (weil die GEE / GNV erlaubt das),

      andersrum ist es wenn der Zugang verweigert wird (Verstoß gegen GEE / GNV );

      da diskutiere ich gar nicht mehr lange rum

      (bin es so langsam leid nach Grundstücksverkauf, den neuen Eigentümer darüber zu informieren,
      das es eine GEE / GNV gibt die das Betreten erlaubt

      (OK, ich gehe natürlich erst mal an die Haustüre und klingel, stelle mich vor und erkläre was gemacht werden muß)),

      ich gebe den Auftrag (mit nicht ausführbar) zurück,

      die Telekom hat ne Rechtsabteilung, die sollen sich darum kümmern.

       

       

      Ingo1953

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird.

      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird.
      Ingo1953
      eine Querung des Kabels in minderer Höhe über das Grundstück nicht zugestimmt wird.

      Ist das ein Provisorium oder eine neue OI-Linie?

      Klar sollte in jedem Fall die Durchfahrtshöhe eingehalten werden;

      habe hier viele landwirtschaftliche Betriebe und da ist selbst 5,00m noch zu niedrig.

       

       

      HappyGilmore

      Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.

      Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. 

      Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.

      HappyGilmore

      Definiere "mindere Höhe". Über Verkehrsraum (z.B. Straße) muß meines Wissens nach das Kabel mindestens 4m hoch hängen. 

      Welche Höhe genau bei Privatgrundstücken einzuhalten ist weiß ich nicht.


      Im öffentlichen Verkehrsraum bei neuen Anlagen, gilt 4,70m max. Durchhang über Strassenoberflächen,

      bei alten Anlagen 4,50m (auch wenn die OI-Line ausgewechselt wird).

      13

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Sören G.  Danke für die Antwort.

       

      Ich werde jetzt nicht in operative Hektik verfallen, aber ich komme mir insbesondere durch die Beschwerdestelle reichlich.........vor.
      Wenn man mir zusagt, dass man am Freitag mich zurückruft, dann erwarte ich auch einen Rückruf und wenn es nur ist, um mir mitzuteilen, dass man an den Vorgang bearbeite.
      Mich ärgert vor allem, dass man als Grundstückseigentümer komplett übergangen wird, so nach dem Motto "was interessiert mich dem sein Geschwätz".
      Ein normales Geschäftsgebaren wäre für mich gewesen, wenn man mich hier schriftlich oder telefonisch zu dem ganzen Vorgang benachrichtigt bzw. gehört hätte, um auch solche Dinge zu klären ob eine GEE / GNV vorliegt.
      Normaler Weise bin ich ein sehr kooperativer Mensch und suche nach Lösungen vor Ort, aber dazu muss man erst einen verantwortlichen Ansprechpartner bei der Telekom zu Gesicht bekommen.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ingo1953

      Eine GEE / GNV ist nicht bekannt und im Grundbuch gibt es keine Einträge. Da ich bisher keinen Verantwortlichen der Telekom ans Telefon bekommen habe, kann ich diese Frage auch nicht klären, denn gerade dies interessiert mich und müsste dann wohl durch die Telekom auch vorgelegt werden können.

      Eine GEE / GNV ist nicht bekannt und im Grundbuch gibt es keine Einträge. Da ich bisher keinen Verantwortlichen der Telekom ans Telefon bekommen habe, kann ich diese Frage auch nicht klären, denn gerade dies interessiert mich und müsste dann wohl durch die Telekom auch vorgelegt werden können.

      Ingo1953

      Eine GEE / GNV ist nicht bekannt und im Grundbuch gibt es keine Einträge. Da ich bisher keinen Verantwortlichen der Telekom ans Telefon bekommen habe, kann ich diese Frage auch nicht klären, denn gerade dies interessiert mich und müsste dann wohl durch die Telekom auch vorgelegt werden können.


      Es sind allerdings zwei Paar Stiefel - die vorlegen zu können und die vorzulegen/vorlegen zu müssen.

       

      Ich nehme jetzt mal einfach stark an, dass es eine GEE / GNV gibt, die Du (aus welchen Gründen auch immer) nicht/nicht mehr vorliegen hast. Jetzt stellst Du eine Strafanzeige. Das dürfte dann möglicherweise die Straftat "Vortäuschen einer Straftat" sein, zumindest nachdem hier im Forum ja auch dokumentiert ist, dass Du weißt, dass es eine GEE / GNV geben muss, wenn Du selbst einen Telekom-Anschluss hast.

       

      Es ist immer wieder interessant welche Fragestellungen hier im Forum letztlich aufgeworfen werden. Dabei fällt mir ein, ich wollte mich doch eigentlich als Schöffe bewerben.

       

      Ich bin gespannt, was @Sören G. an Informationen aus der Fachabteilung mitbringen wird.

      0

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Sören G. ,

       

      Die Kolleg*innen werde ich umgehend informieren und entweder meldet sich die zuständige Abteilung selber um eine Klärung einzuleiten oder wir sagen dir hier Bescheid.

       

      Ich bedanke mich für ihr konstruktive Arbeit und der Weiterleitung meines Anliegens und hatte heute ein klärendes Gespräch mit der Fertigungsteuerung Oberirdische Leitungen und habe die für mich notwendigen Adressen zur weiteren Kontaktaufnahme bekommen.

      Im übrigen wurde mir zugestimmt, dass das Betreten des Grundstückes in der von mir geschilderten Form (nicht öffentlich zugänglich und keine Gefahr im Verzug) auch seitens der Telekom bzw. beauftragte Firmen nicht ohne Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer betreten werden darf. Es wurde mir zugesichert das die Firma entsprechend belehrt wird. Auf eine angebotene formale Entschuldigung habe ich verzichtet. An den Taten werde ich den weiteren Verlauf messen.

       

      Schönen Gruß

      Ingo1953

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ingo1953

      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23)

      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23)
      Ingo1953
      Ich hatte bei der Besichtigung des entsprechenden Mastes (24.07.23)

      Was war denn der Anlass für diesen Ortstermin? Ist etwas defekt/muss ersetzt werden? Oder geht es da um eine Erweiterung, sodass z.B. ein Nachbar angeschlossen werden kann?

       

       

      Ingo1953

      Heute haben während unsere Abwesenheit Mitarbeiter oder durch die Telekom Beauftragte unseren Grundstück betreten und über dieses diagonal ein Telefonkabel gespannt.

      Heute haben während unsere Abwesenheit Mitarbeiter oder durch die Telekom Beauftragte unseren Grundstück betreten und über dieses diagonal ein Telefonkabel gespannt.
      Ingo1953
      Heute haben während unsere Abwesenheit Mitarbeiter oder durch die Telekom Beauftragte unseren Grundstück betreten und über dieses diagonal ein Telefonkabel gespannt.

      Diagonal heißt bei einem rechteckigen Grundstück ja so etwas:

      muc80337_2_0-1690638534878.png

      Ist das Grundstück unbebaut? Oder geht das Kabel jetzt bei Euch übers Dach drüber?

       

      Ob das ein unbefugtes Betreten war (Hausfriedensbruch...) oder ein berechtigtes Betreten, da habe ich keinen Einblick.

      Wenn Du eine Anzeige lostrittst, dann wird das vermutlich gegen Unbekannt sein, denn Du weißt ja nicht, wer genau das war.

      Meine eigene Erfahrung mit Anzeigen: spar Dir die Zeit. Wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, oder weil sie nicht ermitteln konnten, wer das war.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @fdi Diese, aus meiner Sicht, schnellen "Überreaktionen" bringen nichts in der Sache.

       

      Wenn ich das grundsätzlich anstreben würde, wäre ich nicht in dieser Community, sondern die Anzeige wäre schon erfolgt.

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      der_Lutz

      NoOneElse Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen. Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen. NoOneElse Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen. Das ist aber Aufgabe der Ermittlungsbehörden.

      NoOneElse

      Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen.

      Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen.
      NoOneElse
      Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen.

      Das ist aber Aufgabe der Ermittlungsbehörden.

      der_Lutz
      NoOneElse

      Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen.

      Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen.
      NoOneElse
      Das dürfte das geringste Problem dabei sein. Anfrage an die Telekom oiL mit Fristsetzung, wer einen Auftrag hatte am xx um yy auf dem Grundstück Gemarkung a, Flurstück Z Arbeiten auszuführen.

      Das ist aber Aufgabe der Ermittlungsbehörden.


      Behörden ermitteln bei Straftaten. Man kann unabhängig von möglichen Straftaten oder in derem Zusammenhang auch zivilrechtliche Ansprüche verfolgen und dazu entsprechende Auskünfte verlangen. Wer auf oder über meinem Grundstück etwas aufbaut, ist mir gegenüber, unabhängig von einer möglicher Weise damit zusammnhängenden Straftat, jedenfalls rechenschaftspflichtig. 

      0

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      mboettcher

      Behörden ermitteln bei Straftaten.

      Behörden ermitteln bei Straftaten.
      mboettcher
      Behörden ermitteln bei Straftaten.

      nicht nur, die formulierten Fragen würde die Telekom gegenüber einer Privatperson aber selbstverständlich, und zu Recht, mit dem Hinweis auf den Datenschutz zurückweisen. Dann würde man nur über den Weg einer Anzeige und den stattlichen Ermittlungsbehörden weiterkommen.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Ingo1953,

       

      zu Erst möchte ich hier zum Ausdruck bringen, dass wir deine Schilderung sehr ernst nehmen.

       

      In dem Fall brauchen wir eine Aussage zum Vorgang von der zuständigen Abteilung. Die Kolleg*innen werde ich umgehend informieren und entweder meldet sich die zuständige Abteilung selber um eine Klärung einzuleiten oder wir sagen dir hier Bescheid.

       

      Eine Sache noch zum Schluss, solltest du den Rechtsweg wählen, sind wir raus aus der Klärung und die Kommunikation muss dann zwingend über die Rechtsabteilung laufen.

       

      Schönen Gruß

      Sören G.

      0

    • vor 2 Jahren

      Der Mast steht zumindest "hälftig" wenn nicht sogar ganz auf meinem Grundstück.

      0

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Sören G. ,

       

      Die Kolleg*innen werde ich umgehend informieren und entweder meldet sich die zuständige Abteilung selber um eine Klärung einzuleiten oder wir sagen dir hier Bescheid.

       

      Ich bedanke mich für ihr konstruktive Arbeit und der Weiterleitung meines Anliegens und hatte heute ein klärendes Gespräch mit der Fertigungsteuerung Oberirdische Leitungen und habe die für mich notwendigen Adressen zur weiteren Kontaktaufnahme bekommen.

      Im übrigen wurde mir zugestimmt, dass das Betreten des Grundstückes in der von mir geschilderten Form (nicht öffentlich zugänglich und keine Gefahr im Verzug) auch seitens der Telekom bzw. beauftragte Firmen nicht ohne Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer betreten werden darf. Es wurde mir zugesichert das die Firma entsprechend belehrt wird. Auf eine angebotene formale Entschuldigung habe ich verzichtet. An den Taten werde ich den weiteren Verlauf messen.

       

      Schönen Gruß

      Ingo1953

      0

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