SVDSL 175 mit Smart 3 und Dlan1200+ bricht bei Last sofort ab

Gelöst

Hallo zusammen,

ich weiß nicht weiter. Gestern ist unser 175er SVDSL aufgeschaltet worden. Den Smart 3 haben wir letzte Woche noch unter der alten VDSL 50 Anbindung in Betrieb genommen. Seit der Umstellung gestern geht der Smart 3 auch mit guter Geschwindigkeit (laut Systemmeldung Router) im Bereich von 185000 ans Werk. Da wir ein Verteilung mit verschiedenen Devolos im Haus haben hatte ich die Abbrüche, Reboots und Ausfälle sowie Hakler im Entertain auf die Dlan-Adapter geschoben. Da war ja auch viel drüber zu lesen. Bin dann heute morgen 6 Devolo 1200+ Adapter kaufen gefahren und habe alle alten aus dem Netz geschmissen. Natürlich die aktuellste Firmeare auf Smart 3 und allen 1200+ Adaptern installiert und auf 35b eingestellt.

Da es nach wie vor bei Last (Download großer Dateinen oder Geschwindigkeitstest über Breitbandtest.de) sofort zum Abbruch des Routers und Neustart kam, habe ich alle Adapter auf SISO umgestellt. Trotzdem keine stabile Verbindung bei Last. Normales surfen oder Mailabruf funktionieren aber.

Ich wäre für jeden Tipp dankbar.

Viele frustrierte Grüße

Thomas 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

So, nun mal den Stand der Dinge. Solange ein Devolo 1200+ irgendwo im Haus in einer Steckdose steckt, ist keine stabile und rebootfähige Nutzung von SVDSL möglich. Sobald die Leitungen unter Last kommen (Breitbandmessung.de) gibt es zu viele Fehler und der Rooter (Snart 3 genau so wie AVM 7590) rebooten.

Auch die Verbindung zu MR401b ist nicht stabil und fehlerfrei zu gewährleisten, solange auch nur ein Devolo im Stromnetz hängt.

 

Kurz um, hab auf die Ratschläge gehört und habe den Smart 3 widerrufen (war noch genau in den 14 Tagen). Wird zurück gesendet. Habe zunächst den alten 921V dran gehangen und bin einkaufen gegangen. Diesmal das empfohlene AVM 7590 Mesh-Set (mit 1750E). Nun habe ich unter dem Strich 750,00 für die 6 Devolos sowie die AVM Hardware investiert. Zusätzlich noch eine Kat. 7 Strecke vom 7590 zum MR401 neu eingezogen.

 

Immer wenn kein Devolo im gesamten Haus war, läuft alles bestens.

 

Fazit:

Der Smart 3 wäre wahrscheinlich genau so gut nutzbar, wie der 7590. DLan und SVDSL ist nicht kombinierbar. Selbst die besten Devolos mit neuester Firmware (17b, 35b und SISO) stören stark. Sind die raus, ist alles stabil und Entertaintest -excellent-.

 

An allen SVDSL Anschlüssen höher 100 kann ich empfehlen:

1. Smart 3 mit mit Speed Home Verteilung (Vorteil 2 LAN-Ports je Disk für MR's, Drucker u.s.w.) 

2. AVM 7590 mit 1750E (hab ich nun im Einsatz). Bisher funktioniert das perfekt und wirklich schnell.   

 

Ich werde noch ein 1750E nachkaufen und noch die ein oder andere Strecke mit Kat.7 Verlegung (Kabeltausch Leerrohrnutzung mit alter Telefonverkablung) zu realisieren. 

 

Das waren zwei sehr teure und anstrengenden Tage. Aber jetzt läuft alles stabil und ich werde jetzt versuchen meine neuen Devolos 1200+ (sind ja alle ausgepackt und am Netz gewesen) zu verkaufen. Rückgabe wird ja nicht gehen.

 

Viele Grüße

Thomas

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@HappyAdvo

Können wir es dabei beilassen, dass wir nicht einer Meinung sind und ich auch nicht der Meinung bin, dass du Recht hast oder irgendetwas aufgezeigt hast?  Wobei mir auch dass völlig egal wäre.

Ich habe nur keine Lust mehr mich mit dir darüber zu streiten, dass ist auch schon alles.

 


@Stefan  schrieb:

@HappyAdvo

Können wir es dabei beilassen, dass wir nicht einer Meinung sind und ich auch nicht der Meinung bin, dass du Recht hast oder irgendetwas aufgezeigt hast?  Wobei mir auch dass völlig egal wäre.

Ich habe nur keine Lust mehr mich mit dir darüber zu streiten, dass ist auch schon alles.

 


Können wir machen. Trotzdem danke für den Beitrag mit dem Filter, da ich sowas gesucht hatte. 


@der_Lutz  schrieb:

@christina.nauss

Und wenn es mit der Rückgabe nicht klappt wendest du dich an @HappyAdvo der übernimmt das, ist ja kein Problem.


Gerne kannst du dich an mich wenden, ich kenne da einen exzelllenten Anwalt. Der Herr @der_Lutz ist ja an seiner Grenze bzgl. der Gesetzlage. Kein Problem für mich.


@HappyAdvo  schrieb:

Der Herr @der_Lutz ist ja an seiner Grenze bzgl. der Gesetzlage. Kein Problem für mich.

Er sieht die Grenzen deiner Auslegung, so muss es korrekt heißen.

Aber wenn du es für @christina.nauss übernimmst ist ja alles gut.


@der_Lutz  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb:

Der Herr @der_Lutz ist ja an seiner Grenze bzgl. der Gesetzlage. Kein Problem für mich.

Er sieht die Grenzen deiner Auslegung, so muss es korrekt heißen.

Aber wenn du es für @christina.nauss übernimmst ist ja alles gut.


Dann erleuchte mich bitte doch und zeig mir meine Grenze der Auslegung auf. Einfach mal was sagen geht nicht. Habe mir auch die Mühe gemacht, zu zeigen wo meine „Auslegung“ herstammt.

na dann halt doch:

 

weil die Powerlineadapter eine Betriebserlaubnis gemäß EMVG besitzen, und die Router offensichtlich die Anforderungen gemäss

 §4 Ziffer 2 EMVG nicht erfüllen. ist also ein Gerät nicht offensichtlich defekt und davon ist bei 6 oder mehr die hier im einsatz sind nicht auszugehen, liegt auch keine Produkthaftungsgrund vor

 

wie leicht gegen PLCs vorzugehen ist , sieht man ja eindrucksvoll hier

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140002095&psml=bsbawueprod.psml&max=tru...

hat ja kaum 5 Jahre die Gerichte beschäftigt. und wurde dann für diesen Fall höchstrichterlich entschieden.

 

um es aber mal klar zu sagen, ich halte absolut nichts von Powerline Adaptern

 

und nun rufen wir uns die Kernaussage meines Beitrags noch mal in Erinnerung

So einfach ist die Welt leider nicht

 


@Stefan  schrieb:

na dann halt doch:

 

weil die Powerlineadapter eine Betriebserlaubnis gemäß EMVG besitzen, und die Router offensichtlich die Anforderungen gemäss

 §4 Ziffer 2 EMVG nicht erfüllen. ist also ein Gerät nicht offensichtlich defekt und davon ist bei 6 oder mehr die hier im einsatz sind nicht auszugehen, liegt auch keine Produkthaftungsgrund vor

 

wie leicht gegen PLCs vorzugehen ist , sieht man ja eindrucksvoll hier

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE140002095&psml=bsbawueprod.psml&max=tru...

hat ja kaum 5 Jahre die Gerichte beschäftigt. und wurde dann für diesen Fall höchstrichterlich entschieden.

 

um es aber mal klar zu sagen, ich halte absolut nichts von Powerline Adaptern

 

und nun rufen wir uns die Kernaussage meines Beitrags noch mal in Erinnerung

So einfach ist die Welt leider nicht

 


Vielen Dank für den Link.

Der Link hat einen Sachverhalt der HAFTUNG zugrunde bzgl. einer Störung im Bereich des Kurzwellenfunkes.

 

Hier geht es erneut um einen SACHMANGEL i.S.d GESETZES i.V.m dem Verbraucherschutz und den daraus resultierenden Rechten! Ich klinke mich hier aus, da dies wohl die kompetenz einiger um weiten übersteigt. Erneut geht es nicht um die WELT sondern um DEUTSCHE GESETZE. Schönen abend noch.

So, nach den umfangreichen Post's zur Rückgabe zu den vor Ort gekauften Devolo's. Ich war beim Händler und mir wurde sofort, noch vor Erklärungen warum, die komplette Gutschrift angeboten. Ich hätte akzeptiert, dass ich nur eine Gutschrift bekomme, und diese dann gegen künftige Einkäufe verrechnet würde, aber es wurde ohne Aufforderung von mir in bar ausgezahlt. Es handelt sich um eine große Elektrofachmarktkette.

 

Nun hat alles ein vernünftiges Ende gefunden. Der Anschluß läuft seit dem "Rausnehmen" der Devolo's absolut stabil. Aber auch erst, seit dem auch der letzte Adapter raus war. Die Fritzbox 7590 macht einen guten Eindruck und die Weiterverteilung mittels AVM 1750E bringt gute Übertragungsraten, wobei die MR401 und 201 jeweils am Lan-Port der 1750E hängen.

 

Wichtig für alle Mitleser. Ab SVDSL größer 100 keine Stromadapter (Devolo oder andere) verwenden, da diese definitiv mit den Frequenzen (Überschneidungen) zu stark stören. Der Smart 3 mit den Repeater-Disk ist da auch durchaus eine gute Lösung, die auch stabil läuft. Ich für meinen Teil ersetze im laufe der Woche die alte Telefonverteilung unter Nutzung der dann zur Verfügung stehenden Leerverrohrung zur Cat-7 LAN-Verteilung.  

 

Viele Grüße und Danke für Eure Unterstützung

Thomas


@christina.nauss  schrieb:

So, nach den umfangreichen Post's zur Rückgabe zu den vor Ort gekauften Devolo's. Ich war beim Händler und mir wurde sofort, noch vor Erklärungen warum, die komplette Gutschrift angeboten. Ich hätte akzeptiert, dass ich nur eine Gutschrift bekomme, und diese dann gegen künftige Einkäufe verrechnet würde, aber es wurde ohne Aufforderung von mir in bar ausgezahlt. Es handelt sich um eine große Elektrofachmarktkette.

 

Nun hat alles ein vernünftiges Ende gefunden. Der Anschluß läuft seit dem "Rausnehmen" der Devolo's absolut stabil. Aber auch erst, seit dem auch der letzte Adapter raus war. Die Fritzbox 7590 macht einen guten Eindruck und die Weiterverteilung mittels AVM 1750E bringt gute Übertragungsraten, wobei die MR401 und 201 jeweils am Lan-Port der 1750E hängen.

 

Wichtig für alle Mitleser. Ab SVDSL größer 100 keine Stromadapter (Devolo oder andere) verwenden, da diese definitiv mit den Frequenzen (Überschneidungen) zu stark stören. Der Smart 3 mit den Repeater-Disk ist da auch durchaus eine gute Lösung, die auch stabil läuft. Ich für meinen Teil ersetze im laufe der Woche die alte Telefonverteilung unter Nutzung der dann zur Verfügung stehenden Leerverrohrung zur Cat-7 LAN-Verteilung.  

 

Viele Grüße und Danke für Eure Unterstützung

Thomas


Freut mich, genau so erging es meinem Onkel... lief nicht, dann zu dem Planeten zurückgebracht...

hatte ich hier mal erwähnt, das es auch sowas wie freiwillige Kulanz gibt, wurde ich gaaanz böse angegangen...

 

Niemand hat an der freiwilligen Kulanz der Händler gezweifelt.

Die Diskussion verlor sich nur in den unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten und Unwissenheit manches Beteiligten, wo die Rechte des Verkäufers anscheinend überhaupt keine Rolle mehr zu spielen scheinen.

 

Danke für die Rückmeldung.

 

 

 


@Queller  schrieb:

@christina.nauss  schrieb:

So, nach den umfangreichen Post's zur Rückgabe zu den vor Ort gekauften Devolo's. Ich war beim Händler und mir wurde sofort, noch vor Erklärungen warum, die komplette Gutschrift angeboten. Ich hätte akzeptiert, dass ich nur eine Gutschrift bekomme, und diese dann gegen künftige Einkäufe verrechnet würde, aber es wurde ohne Aufforderung von mir in bar ausgezahlt. Es handelt sich um eine große Elektrofachmarktkette.

 

Nun hat alles ein vernünftiges Ende gefunden. Der Anschluß läuft seit dem "Rausnehmen" der Devolo's absolut stabil. Aber auch erst, seit dem auch der letzte Adapter raus war. Die Fritzbox 7590 macht einen guten Eindruck und die Weiterverteilung mittels AVM 1750E bringt gute Übertragungsraten, wobei die MR401 und 201 jeweils am Lan-Port der 1750E hängen.

 

Wichtig für alle Mitleser. Ab SVDSL größer 100 keine Stromadapter (Devolo oder andere) verwenden, da diese definitiv mit den Frequenzen (Überschneidungen) zu stark stören. Der Smart 3 mit den Repeater-Disk ist da auch durchaus eine gute Lösung, die auch stabil läuft. Ich für meinen Teil ersetze im laufe der Woche die alte Telefonverteilung unter Nutzung der dann zur Verfügung stehenden Leerverrohrung zur Cat-7 LAN-Verteilung.  

 

Viele Grüße und Danke für Eure Unterstützung

Thomas


Freut mich, genau so erging es meinem Onkel... lief nicht, dann zu dem Planeten zurückgebracht...

hatte ich hier mal erwähnt, das es auch sowas wie freiwillige Kulanz gibt, wurde ich gaaanz böse angegangen...

 

Niemand hat an der freiwilligen Kulanz der Händler gezweifelt.

Die Diskussion verlor sich nur in den unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten und Unwissenheit manches Beteiligten, wo die Rechte des Verkäufers anscheinend überhaupt keine Rolle mehr zu spielen scheinen.

 

Danke für die Rückmeldung.

 

 

 


Die Rechte des Verkäufers sind in den aufgezeigten §§ aufgeführt und sind nunmal durch die Verbraucherrichtlinie unter der des Käufers als Verbraucher. Diese Unkenntnis hast du erneut mit deiner Antwort bewiesen. Man sollte die Gesetzeslage kennen ansonsten einfach sehr leise sein und nichts nach seinem „Rechtsgefühl“ schreiben. Gerne sagen die Händler „Kulanz“ obwohl dies mit Kulanz nichts zu tun hat. @Queller ! @christina.nauss freut mich sehr und viel Spaß mit der neuen Leitung.


@HappyAdvo  schrieb: 
Man sollte die Gesetzeslage kennen ansonsten einfach sehr leise sein und nichts nach seinem „Rechtsgefühl“ schreiben. 

Warum handelst du nicht danach?


@der_Lutz  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb: 
Man sollte die Gesetzeslage kennen ansonsten einfach sehr leise sein und nichts nach seinem „Rechtsgefühl“ schreiben. 

Warum handelst du nicht danach?


Ich bin angehender Rechtsanwalt und z.Z. noch student. Die Gesetzlage bzgl der Verbraucherichtlinie und den §§ 433 ff. muss ich kotzend können. Ich wollte dies nicht erwähnen, aber irgendwann ist mal genug mit dem Kindergarten hier. 


@HappyAdvo  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb: 
Man sollte die Gesetzeslage kennen ansonsten einfach sehr leise sein und nichts nach seinem „Rechtsgefühl“ schreiben. 

Warum handelst du nicht danach?


Ich bin angehender Rechtsanwalt und z.Z. noch student. Die Gesetzlage bzgl der Verbraucherichtlinie und den §§ 433 ff. muss ich kotzend können. Ich wollte dies nicht erwähnen, aber irgendwann ist mal genug mit dem Kindergarten hier. 


Bei der Arbeitslosenquote.... Respekt.

Und euch allen hier empfehle ich euch mal mit so einem Buch zu befassen: 

https://www.beck-shop.de/oetker-maultzsch-vertragliche-schuldverhaeltnisse/productview.aspx?product=...

 

vll hilft es weiter.

 


@Queller  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb: 
Man sollte die Gesetzeslage kennen ansonsten einfach sehr leise sein und nichts nach seinem „Rechtsgefühl“ schreiben. 

Warum handelst du nicht danach?


Ich bin angehender Rechtsanwalt und z.Z. noch student. Die Gesetzlage bzgl der Verbraucherichtlinie und den §§ 433 ff. muss ich kotzend können. Ich wollte dies nicht erwähnen, aber irgendwann ist mal genug mit dem Kindergarten hier. 


Bei der Arbeitslosenquote.... Respekt.


Wie wir hier feststellen konnten ist es definitiv zu respektieren und wohl nötig. Schönen Tag noch allen anderen.


@HappyAdvo  schrieb:

 

Ich bin angehender Rechtsanwalt und z.Z. noch student. 

Also kein Rechtsanwalt...

OK, für die Politik würde es reichen, da haben viele mal Jura studiert, ohne abzuschließen.

 


@der_Lutz  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb:

 

Ich bin angehender Rechtsanwalt und z.Z. noch student. 

Also kein Rechtsanwalt...

OK, für die Politik würde es reichen, da haben viele mal Jura studiert, ohne abzuschließen.

 


Mach dir bloß keine Sorgen über meine Zukunft. Mir geht es blendend, wie wir hier festellen konnten. Wie gesagt schönen Tag noch und ab hier ist für mich schluß. Jetzt werde ich hier nämlich in meiner Person angegriffen Zwinkernd Sehr vorbildlich.


@HappyAdvo  schrieb:

 


@Queller  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb:

@der_Lutz  schrieb:

@HappyAdvo  schrieb: 
Man sollte die Gesetzeslage kennen ansonsten einfach sehr leise sein und nichts nach seinem „Rechtsgefühl“ schreiben. 

Warum handelst du nicht danach?


Ich bin angehender Rechtsanwalt und z.Z. noch student. Die Gesetzlage bzgl der Verbraucherichtlinie und den §§ 433 ff. muss ich kotzend können. Ich wollte dies nicht erwähnen, aber irgendwann ist mal genug mit dem Kindergarten hier. 


Bei der Arbeitslosenquote.... Respekt.


Wie wir hier feststellen konnten ist es definitiv zu respektieren und wohl nötig. Schönen Tag noch allen anderen.


@Gelöschter Nutzer

Du hast da kudoedtet oder so... was bedeutet das... und wer wurde jetzt ausgeschlossen?

@HappyAdvo

Das war kein Angriff deiner Person sondern eine reine Feststellung die auf den von dir selbst gegebenen Informationen beruht.

Btw., glaubst du wir sind auf der Wurstsuppe dahergeschwommen?

Gelöschter Nutzer

@Queller äh ich verstehe nur Bahnhof 🙈