kündigungsfrist

vor 5 Jahren

Bei meinem Festnetzvertrag habe ich einmal im Jahr die Möglichkeit, mit einer 1-monatigen Frist zu kündigen. Ich möchte allerdings den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt, ca 6-8 Monate später, kündigen. Muss ich dann zum jetzigen Kündigungszeitpunkt das Datum, z.B. zum 30.7.21 oder 30.11.21... oder anderes Datum  (weiss noch nicht, wegen Geschäftsaufgabe) einsetzen? 

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    • vor 5 Jahren

      Hallo @Crola

       

      ja, Du kannst zu jedem beliebigen Zeitpunkt kündigen, solange sich der Vertrag nicht automatisch um 12 Monate verlängert hat.

       

      Viele Grüße

      0

    • vor 5 Jahren

      Statt fristgerecht zum Laufzeitende am x.y.2021 kündigst Du einfach auf das spätere Datum 30.7.21 oder 30.11.21... oder anderes Datum.

      Oder - das müsste auch gehen - Du lässt das auf Dich zukommen und machst dann wenn es klar ist eine außerordentliche Kündigung wegen Geschäftsaufgabe, dann musst Du soweit ich weiß allerdings für die restlichen Monate der Laufzeit noch Schadenersatz bezahlen. Kann aber u.U. immer noch günstiger sein als einen Monat vor verzögerter tatsächlicher Geschäftsaufgabe den Anschluss abgeschaltet zu bekommen.
      Diesen Fall sollte allerdings ein Teamie kommentieren.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hi @Crola,

      hinterlege doch bitte einmal deine Daten in deinem Profil Dann schauen wir uns das an und informieren dich über die Möglichkeiten.

      Prinzipiell gesehen haben meine Vorredner aber recht.

      Viele Grüße

      Katja M.

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Danke für die Antworten... jedoch hat sich heute noch eine andere Möglichkeit aufgetan: ich hätte einen Geschäftsnachfolger, der den Vertrag übernehmen würde samt aller Nummern, liesse sich der Vertrag jederzeit umschreiben oder braucht man da auch eine Kündigungsfrist?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Crola,

      grundsätzlich ist eine solche Rufnummerübernahme durch einen Geschäftsnachfolger auch ohne Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit möglich, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

      Ob diese Voraussetzungen in deinem Fall gegeben sind, sollten wir einmal in einem Telefonat abklären. Damit ich schnell weiterhelfen kann, fülle doch bitte in deinen Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangst du sofort zur richtigen Stelle in deinem Profil.  Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung, gerne auch mit einem Hinweis, wann ein Rückruf passt.

      Viele Grüße
      Angela G.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Crola,

      wird meine Unterstützung hier noch benötigt? Wenn ja, dann fülle bitte in deinem Profil, wie oben beschrieben, die Felder Kundennummer und Telefonnummer aus und gib mir hier bitte einen kurzen Wink, da ich leider nicht automatisch über das Befüllen des Profils informiert werde.

      Vielen Dank, viele Grüße und ein schönes Wochenende
      Angela G.

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    Uneingeloggter Nutzer

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