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19.06.2017 01:21
Hallo, ich zahle schon weit ber 2 Jahre Miete für meinen Speedport.
Kann ich ihn nach einer Kündigung behalten, oder muß ich dann weiter Miete zahlen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Danke für die Antwort.Hat mir geholfen
19.06.2017 01:24 Zuletzt bearbeitet: 19.06.2017 01:25 durch den Autor
Wenn Du den Mietvertrag kündigst, dann musst Du den Router grundsätzlich zurückschicken (außer es ist ein ganz altes Gerät, dann teilt die Telekom Dir das mit, dass eine Rücksendung nicht erforderlich ist).
Schickst Du den Router nicht wie erforderlich zeitnah zurück, so wird Dir Schadenersatz in Rechnung gestellt. Durch diese Zahlung wirst Du allerdings nicht Eigentümer des Gerätes - was insbesondere heißt, dass Du da keine gesetzliche Gewährleistung erhältst wie das wäre, wenn der Schadenersatz einen Kauf darstellen würde.
Das mit zwei Jahre die Miete bezahlen darfst Du nicht mit einem Mietkauf verwechseln. Das ist nur Miete.
19.06.2017 01:24 Zuletzt bearbeitet: 19.06.2017 01:25 durch den Autor
Wenn Du den Mietvertrag kündigst, dann musst Du den Router grundsätzlich zurückschicken (außer es ist ein ganz altes Gerät, dann teilt die Telekom Dir das mit, dass eine Rücksendung nicht erforderlich ist).
Schickst Du den Router nicht wie erforderlich zeitnah zurück, so wird Dir Schadenersatz in Rechnung gestellt. Durch diese Zahlung wirst Du allerdings nicht Eigentümer des Gerätes - was insbesondere heißt, dass Du da keine gesetzliche Gewährleistung erhältst wie das wäre, wenn der Schadenersatz einen Kauf darstellen würde.
Das mit zwei Jahre die Miete bezahlen darfst Du nicht mit einem Mietkauf verwechseln. Das ist nur Miete.
19.06.2017 02:39
Herzlich willkommen @Schmidt-Preetz
Hier www.telekom.de/retoure kann der Retourenschein ausgedruckt werden , alles weitere steht dort im Retourenportal! Das Altgerät muss i.d.R zurückgeschickt werden , außer es ist gekauft oder zu alt
Viele Grüße
Danke für die Antwort.Hat mir geholfen
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