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21.08.2019 16:18
Hi.
Habe für meine Mutter heute einen Brief vom Deutschen Inkasso-Dienst aus dem Briefkasten gefischt.
In diesem Brief wird eine Summe von 767,20 € gefordert , die der Deutsche Inkasso-Dienst EOS von Kanzlei Seiler & Kolegen angeblich bekommen hat.
Auch Interesant ist, das diese Forderung vom 28.01.1997 ist.
Ich habe darauf umgehend mit eine EMail geantwortet in der ich geschrieben habe :
"
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit weise ich die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück.
Zur Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie hiermit auf, mir eine ordnungsgemäße Vollmacht (§ 174 BGB)
aus der mir Ihre Bevollmächtigung ersichtlich wird, vorzulegen.
Des Weiteren, zu den in der Forderungsaufstellung benannten Punkten, mir Kopien der dazugehörigen Forderungsbescheide
samt Zustellnachweise vorzulegen und verweise dazu auch auf § 11a RDG.
Zudem verweise ich auf das Gerichtsurteil „Sozialgericht Gießen Urt. v. 05.05.2015 – Az. S 22 AS 629/13“.
Ich weise hiermit nochmals die mir unbekannte Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren würde die geltend gemachte
Forderung auch verjährt sein und aus diesem Grund erhebe ich vorsorglich darauf, die Einrede der Verjährung.
Mit freundlichen Grüßen
Name "
Jetzt die Frage, ist so was rechtens oder verteilt die Telekom meine Stammdaten an jede x-beliebige Firma?
Ist es rechtens das Forderungen eingetrieben werden, die über 20 Jahre zurück liegen und an die man sich nicht mehr erinnern kann aufgrund des langen Zeitraumes? Denn weder meine Mutter noch ich können sagen ob es von 1997 noch etwas gibt das eingefordert werden kann.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
21.08.2019 16:52
21.08.2019 17:34
Schliesse mich @Kugic und @dunikohler an und gebe nur noch einen Hinweis dazu: Die DID Eos (Seiler & Kollegen) ist zumindest n sich Inkasso Partner der Telekom
21.08.2019 18:01
Eine 22 Jahre alte Forderung 😄 ich bin zwar auch kein Jurist, aber glaube mir, es gibt wesentlich schlimmeres, was nach 22 Jahren verjährt. Lass es auf den gelben Brief ankommen, spar dir den Anwalt, widerspreche und dann will ich die mal sehen, wie die eine 22 Jahre alte Forderung vor Gericht durchsetzen wollen. Die wollen nur einschüchtern. Mademyday.
21.08.2019 18:07
21.08.2019 18:08
Rechnungen verjähren nach 3 Jahren, deine Kontoauszüge musst du nicht mal länger als 3 Jahre aufbewahren. Und die wollen nach über 2 Jahrzenten eine Forderung eintreiben. Gott sei dank sind sie nicht an einen dummen geraten. Es gibt Leute, die lassen sich einschüchtern und bezahlen das. Darauf spekulieren die.
21.08.2019 18:17
Immer langsam mit der Verjährung, liegt ein vollstreckbarer Titel vor reden wir von 30 Jahren.
Davon abgesehen kann ich @CyberSW nur zustimmen.
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