Autonomes Fahren - Sicher durch den Verkehr

vor 6 Jahren

Autonomes Fahren hat sicherlich jeder schon einmal gehört. Wie das Wort Autonom schon sagt, handelt es sich hierbei um Fahrzeuge, die in Zukunft selbstständig durch den Verkehr navigieren sollen und dies sogar ohne Fahrer. Bislang sind es noch Zukunftsvisionen, eines Tages jedoch, könnte es alltägliche Realität sein, doch bis dahin wird noch viel geforscht, optimiert und trainiert.

 

Wer in Hamburg wohnt, wird evtl. schon mal autonome Fahrzeuge gesehen haben. Dort werden diese Autos mit speziellen Sensoren und Kameras in einem komplizierten Testumfeld, also dem ganz normalen öffentlichen Straßenverkehr, inklusive Ampeln, parkenden Autos und spontanen Fußgängern, getestet. Vieles haben die Entwickler dadurch bereits gelernt; einige Probleme gibt es jedoch noch, z.B. mit Menschenmassen, die eine Veranstaltung verlassen oder auch mit Polizisten auf Pferden. Auch auf Interaktionen mit Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, waren die autonomen Fahrzeuge noch nicht endgültig vorbereitet. Aber genau aus diesem Grunde werden die Tests durchgeführt, denn nur so lassen sich noch Schwachstellen finden und ausmerzen.

 

Doch autonomes Fahren heißt nicht immer sofort, dass dort keiner mehr aufpassen muss. So sitzt hinter jedem Lenkrad weiterhin ein Fahrer, der nach aktivieren des Autopiloten die Hände vom Steuer nehmen kann und nur eingreift, wenn das Auto nicht weiterweiß. Das diese Fahrer jederzeit die Kontrolle wieder übernehmen können und auch immer sehr aufmerksam sein müssen, ist hierbei sehr wichtig. So gab es in der Geschichte des autonomen Fahrens doch bereits mehrere Unfälle, die durch die Aufmerksamkeit des Fahrers hätten vermieden werden können. Seien es fehlende oder nicht erkannte Straßenmarkierungen, die ein Auto in die Leitplanke lenkten oder ein anderes Fahrzeug, welches einen Fußgänger mit Fahrrad nicht oder falsch erkannte. Bei beiden Crashs starben Leute, weil die Fahrer der Fahrzeuge für mindestens einen kurzen Moment unaufmerksam waren.

 

Aus dem Grund Menschenleben retten zu wollen, wird das Autonome Fahren allerdings überhaupt erst entwickelt. Mit dieser Technik, so wünscht man sich, sollen Verkehrsunfälle, egal ob mit Fußgängern oder anderen Autos, verhindert oder zumindest rückläufig beeinflusst werden. Funktioniert die Technik also nicht? Nun ja, wie bereits beschrieben befindet sich die Technik im Moment noch in der Entwicklung und es wird noch ein weiter Weg, bis wir uns in ein fahrerloses Robo-Taxi setzen können, um eine lange Reise beginnen können. Bis dahin wird die Technik, Level um Level, entwickelt.

 

Autonomes Fahren - Level 1 (Assistiertes Fahren)

In dem ersten Level wird die Technik nur Assistent genannt. Bis auf einen Abstandsregeltempomat und ein automatischer Spurhalteassistent, welche beide mit den verschiedensten Sensoren und Kameras zusammenarbeitet, ist nichts verbaut.

Der Abstandsregelautomat bremst oder beschleunigt, je nachdem wie weit etwas vom Fahrzeug entfernt ist und sorgt dafür, dass der Sicherheitsabstand nicht unterschritten wird.

Bei diesem Level muss der Fahrer ständig sein Fahrzeug beherrschen, er muss den Verkehr im Auge behalten und haftet selbst für Verkehrsverstöße oder Schäden. Es findet lediglich eine Unterstützung durch mehrere Assistenten statt.

 

Autonomes Fahren - Level 2 (Teilautomatisiertes Fahren)

Beim teilautomatisierten Fahren führt das Fahrzeug manche Aufgaben zeitweilig selbst aus. So ist das Fahrzeug zum Beispiel in der Lage, ganz ohne Eingreifen des Fahrers, auf der Autobahn die Spur zu halten, Gas zu geben oder zu Bremsen. Dies ist durch die im Fahrzeug verbaute Technik, wie dem automatischen Abstandsregeltempomat, dem Spur- und Notbremsassistent, sowie dem Überholassistenten, möglich. Das automatische Einparken zählt ebenso zu einer Level 2 Ausstattung, dank dem der Fahrer beim Einparken keine Hand mehr ans Lenkrad legen muss.

Der Unterschied zum Level 1 ist, dass der Fahrer, wenn das Auto sich im teilautomatisierten Modus befindet, die Hände kurz vom Lenkrad nehmen kann. Allerdings muss der Fahrer auch hier jederzeit in das Geschehen eingreifen und Fehler korrigieren können. Weiterhin haftet er für alle Verstöße und Schäden.

 

Autonomes Fahren - Level 3 (Hochautomatisiertes Fahren)

Level 3 Fahrzeuge können bestimmte Aufgaben selbstständig und ohne den Eingriff eines Fahrers bewältigen. Dies gelingt bislang nur zeitweise und unter vom Hersteller vorgegebenen Bedingungen; sie können beschleunigen, bremsen oder auch überholen. Der Unterschied zum Level 2 Fahrzeug ist, dass ein Fahrer, welcher das Fahrzeug in den hochautomatisierten Modus versetzt hat, seine Aufmerksamkeit auf etwas Anderes (z.B.: Zeitung lesen) lenken kann. Erkennt das Fahrzeug dann ein Problem, mit welchem es nicht klarkommt, bekommt der Fahrer ein Signal und muss das Lenkrad übernehmen. Macht er dies nicht, übernimmt er die Haftung. Bislang ist allerdings ungeklärt, wer die Bußgelder bezahlen muss, wenn das Fahrzeug während eines aktiven Hochautomatisiert-Modus eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht. Auch muss noch geklärt werden, ob im genannten Zustand das Smartphone aktiv genutzt werden darf.

 

Autonomes Fahren - Level 4 (Vollautomatisiertes Fahren)

In diesem Level kann der Fahrer auf bestimmten Strecken (Parkhaus, Autobahn, etc.) die Fahrzeugführung komplett abgeben und wird somit zum Passagier. Das Fahrzeug darf dann sogar ohne Passagiere fahren. Sind diese an Bord, dürfen sie unter anderem auch Schlafen und das Smartphone benutzen. Bei einer vollautomatisierten Fahrt kann das Fahrzeug selbstständig auf eine Autobahn auffahren, sich dort einordnen, bremsen, beschleunigen, überholen und schließlich die Autobahn auch wieder verlassen. Am Ende dieser vollautomatisierten Fahrt können die Passagiere wieder das Lenkrad übernehmen und weiterfahren. Tun sie dies nicht oder sind dazu nicht in der Lage, steuert das Fahrzeug selbstständig einen Parkplatz oder einen anderen sicheren Standort an. Dies geschieht auch, wenn das Fahrzeugsystem an seine Grenzen kommt. Die Passagiere haften während eines aktiven Modus nicht für Verkehrsverstöße oder Schäden. Da es bislang allerdings keinen rechtlichen Rahmen für das vollautomatisierte Fahren gibt, sind Aussagen zu den Rechten und Pflichten des Fahrers noch nicht verbindlich.

 

Autonomes Fahren - Level 5 (Autonomes Fahren)

Im 5. Level und der letzten Ausbaustufe des autonomen Fahrens wird es nur noch Passagiere und keine Fahrer mehr geben. Das Fahrzeug kann alle Verkehrssituationen alleine bewältigen, ganz egal ob es sich um einen Zebrastreifen oder einen Kreisel handelt. Schäden, Verkehrsverstöße oder Regelverstöße werden nicht den Passagieren angelastet, sondern müssten entweder vom Hersteller, Halter oder einer Versicherung gezahlt werden. Allerdings gibt es auch für diesen autonomen Modus noch keine Regelung zu Rechten und Pflichten der Hersteller, der regelnden Software, sowie der Versicherung. Somit kann sich hier noch Vieles ändern. 

 

Bis wir Level 5 erreichen, kann es also noch einige Jahre dauern. Aktuell sind lediglich Level 2 Autos auf den Straßen unterwegs. Auch wenn in Hamburg gerade Fahrzeuge mit Level 4 getestet werden, dauert die Reise zu einem Level 5 Fahrzeuge sicherlich noch etwas.

 

Was haltet ihr vom autonomen Fahren? Würdet ihr aktuell der Technik vertrauen oder doch lieber selbst fahren?

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    • vor 6 Jahren

      Endlich mal ein Artikel über automatisiertes und autonomes Fahren ohne dass " 5G " erwähnt wird.

      Danke.

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    • vor 6 Jahren

      Hallo 

      Echtes autonomes fahren hört sich gut an

      und wird auch realisiert werden.

       

       Aber da müssen noch nee Menge rechtlicher 

      Probleme geklärt werden und da stehen wir erst am Anfang. 

      Siehe Extremsituation :

      Eindeutig wird die Kommission im Hinblick auf die Frage der Abwägung des „kleineren Übels“: „Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt. Eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden kann vertretbar sein. Die an der Erzeugung von Mobilitätsrisiken Beteiligten dürfen Unbeteiligte nicht opfern.“

      MFG

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    • vor 5 Jahren

      sehr interessanter Artikel 👍

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