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über Kündigungsfrist

1 year ago

Ich habe von Kundenservice die Info bekommen, dass nach Ablauf der Mindestlaufzeit einer Kündigungsfrist von einem Monat ist. 

Ich habe noch eine Frage dazu, die Kündigungsfrist von einem Monat ist Kalender Monat oder einfach ein Monat nach Kündigungseingang? Zum Beispiel, meine Vertragsbeginn ist 10.11.2021, jetzt muss ich immer zum 9. einen Monats (z.b 09.01.2024, 09.02.2024) kündigen, oder ist es einfach irgendwelcher Tag nach einem Monats(30-31 Tage)?

 

Vielen Dank!

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      1 year ago

      Bei Verträgen mit MVLZ kannst Du nach Ablauf jederzeit (also täglich) mit einer Frist von einem Monat kündigen. Es muss kein bestimmter Termin sein.

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    • 1 year ago

      @zhang29 

      Nach Ablauf der initialen Mindestvertragslaufzeit kannst du jederzeit kündigen, also an jedem beliebigen Tag. Das kannst du auch schön im Kundencenter verfolgen.

       

      Die Frist beträgt genau einen Monat unabhängig der tatsächlichen Kalendertage dieses Monats.

       

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    • 1 year ago

      zhang29

      Ich habe von Kundenservice die Info bekommen, dass nach Ablauf der Mindestlaufzeit einer Kündigungsfrist von einem Monat ist.

      Ich habe von Kundenservice die Info bekommen, dass nach Ablauf der Mindestlaufzeit einer Kündigungsfrist von einem Monat ist. 
      zhang29
      Ich habe von Kundenservice die Info bekommen, dass nach Ablauf der Mindestlaufzeit einer Kündigungsfrist von einem Monat ist. 

      Diese Info gibt es im Original vom Gesetzgeber.

      Das TKG sagt in §56 Absatz 3 TKG /56.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /56.html

       

      kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

      kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

      kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.


      Das ist "einfach ein Monat nach Kündigungseingang" (wobei da trotz der Formulierung "jederzeit" nicht in Uhrzeiten gedacht wird)

       

      Aber Du schreibst im Bereich Festnetz - und da solltest Du ohnehin in der Regel nicht selbst kündigen, falls Du einen Anbieterwechsel beabsichtigst. Sprich im Anbieterwechsel kündigt der neue Anbieter bei der Telekom und das genaue Wechseldatum wird zwischen den beiden Anbietern ausgemacht und dann ist das Ergebnis des Wechseldatums u.U. ein klein wenig abweichend von der Monatsfrist.

      Im Festnetz kündigt man normalerweise nur dann selbst wenn man dort im Anschluss nicht gleich wieder einen Anschluss haben möchte.

       

      (Im Bereich Mobilfunk muss man dagegen selbst kündigen, aber auch da ist es bei einer Portierung so, dass nicht unbedingt genau der Tag einen Monat später getroffen wird).

       

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    • 1 year ago

      Hallo @zhang29 , 

       

      herzlich willkommen in unserer Community. Wie ich aus dem Verlauf entnehme, wurde deine Frage ja bereits beantwortet. Danke an alle. Solltest du noch Unterstützung benötigen, dann lass es mich wissen. Hinterlege hierzu in deinem Profil noch deine Kundendaten und nenne ein großzügiges Zeitfenster für den Rückruf. Sobald du deine Daten ergänzt hast, gib hier kurz Bescheid und ich bzw. meine Kollegen:innen melden uns dann direkt bei dir. Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.

       

       

      Viele Grüße

      Dilber S. 

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