Gelöst

Ab wann gehört mir ein Mietgerät?

vor 7 Jahren

Hallo und guten Abend, ich besitze mehrere Mietgeräte bestimmt schon über 2 Jahre. Wie lange muss ich den dafür Miete zahlen? Man zahlt ja z.b.für ein Festnetz Volp Telefon glaube zwischen 3,50 und 5€ genau so wie für die Fernsehreseiver mit Festplatte. Gibt es da sowas wie eine mindestvertragslaufzeit? Lg

9771

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      @M.Sebastianinie, deshalb heißt es Mietgerät und nicht Leasinggerät, mit auslöse Option. die Miete endet bei Kündigung und Rücksendung über

      www.telekom.de/retoure

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @M.Sebastiani

      Ab wann gehört dir deine Mietwohnung!?

       

      Die Mindestmietzeit für Servicepakete mit Geräten beträgt zwölf Monate.

      Danach kannst du kündigen und die Geräte zurück geben.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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      vor 7 Jahren

      @M.Sebastiani

      Ab wann gehört dir deine Mietwohnung!?

       

      Die Mindestmietzeit für Servicepakete mit Geräten beträgt zwölf Monate.

      Danach kannst du kündigen und die Geräte zurück geben.

       

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @M.Sebastiani @Ludwig II @Chill erst mal

       

      eventuell kannst du nach ca. 5 Jahren das Mietgerät kündigen und bekommst dann die Möglichkeit einer Selbstentsorgung,

      musst es also nicht zurückschicken..........

      In dem Fall kannst du natürlich auch das Endgerät behalten wenn es denn noch funktioniert Zwinkernd

      4

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Chill erst mal

       

      habe ich mich falsch ausgedrückt?

      Meinte du kannst online ein Mietgerät kündigen unter telekom.de/retoure

      Bei alten Geräte wie z.B. Speedport W723V wird dem Kunden eine Selbstentsorgung angeboten,

      heißt du kannst ihn in Müll schmeißen oder eben auch einfach behalten und weiter nutzenZwinkernd

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Chanex

      Hallo @Chill erst mal habe ich mich falsch ausgedrückt? Meinte du kannst online ein Mietgerät kündigen unter telekom.de/retoure Bei alten Geräte wie z.B. Speedport W723V wird dem Kunden eine Selbstentsorgung angeboten, heißt du kannst ihn in Müll schmeißen oder eben auch einfach behalten und weiter nutzen

      Hallo @Chill erst mal

       

      habe ich mich falsch ausgedrückt?

      Meinte du kannst online ein Mietgerät kündigen unter telekom.de/retoure

      Bei alten Geräte wie z.B. Speedport W723V wird dem Kunden eine Selbstentsorgung angeboten,

      heißt du kannst ihn in Müll schmeißen oder eben auch einfach behalten und weiter nutzenZwinkernd

       

      Chanex

      Hallo @Chill erst mal

       

      habe ich mich falsch ausgedrückt?

      Meinte du kannst online ein Mietgerät kündigen unter telekom.de/retoure

      Bei alten Geräte wie z.B. Speedport W723V wird dem Kunden eine Selbstentsorgung angeboten,

      heißt du kannst ihn in Müll schmeißen oder eben auch einfach behalten und weiter nutzenZwinkernd

       


      Bei sehr alten Geräten wird das schon mal angeboten, ist aber nicht generell so.

      Wenn dir dein  Speedport W 723 geschenkt wurde, dann nur, weil sich die Telekom dadurch die Entsorgungskosten spart.

      Was soll man mit einem so alten Router noch anfangen, außer entsorgen.

      Soll heißen, nicht das Alter des Gerätes ist ausschlaggebend, sondern die verbaute Technik.

       

      Grundsätzlich gilt daher:

      Das Gerät muss nach (Miet-)Vertragsende zurück, es sei denn, die Telekom teilt ausdrücklich in Textform mit, dass auf die Rückgabe verzichtet wird.

      Eine tel. Mitteilung wäre mir persönlich zu unsicher.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ludwig II

      Grundsätzlich gilt daher: Das Gerät muss nach (Miet-)Vertragsende zurück, es sei denn, die Telekom teilt ausdrücklich in Textform mit, dass auf die Rückgabe verzichtet wird. Eine tel. Mitteilung wäre mir persönlich zu unsicher.


       

      Grundsätzlich gilt daher:

      Das Gerät muss nach (Miet-)Vertragsende zurück, es sei denn, die Telekom teilt ausdrücklich in Textform mit, dass auf die Rückgabe verzichtet wird.

      Eine tel. Mitteilung wäre mir persönlich zu unsicher.

       

      Ludwig II


       

      Grundsätzlich gilt daher:

      Das Gerät muss nach (Miet-)Vertragsende zurück, es sei denn, die Telekom teilt ausdrücklich in Textform mit, dass auf die Rückgabe verzichtet wird.

      Eine tel. Mitteilung wäre mir persönlich zu unsicher.

       


      Unterschreib!

      Die ist nicht nur unsicher, es ist sogar wahrscheinlich, das es anders kommt, wie telefonisch mitgeteilt.

      So unsere Erfahrungen aus wirklich belanglosen Zeuchs.

      Uneingeloggter Nutzer

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