Gelöst
Abbuchung trotz Kündigung
vor 5 Jahren
Liebes Team,
wir haben zum 31.01.2020 unseren Festnetzanschluss gekündigt. Trotzdem wurden für den Februar 64,xx € abgebucht. Da wir mittlerweile März haben, fragen wir uns, wo die Erstattung bleibt, die der telefonische Kundendienst zugesagt hatte (abzüglich der 3-4 € der verbrauchsabhängigen Bestandteile).
Könnte da vielleicht mal jemand nachschauen?
Vielen Dank
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vor 3 Jahren
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CobraCane
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daenjas1986
vor 5 Jahren
Da wir mittlerweile März haben, fragen wir uns, wo die Erstattung bleibt,
Da wir mittlerweile März haben, fragen wir uns, wo die Erstattung bleibt,
Wir haben heute den ersten Arbeitstag im März. Einfach die März-Rechung abwarten, dort sollte dann in der Regel alles wieder korrekt gutgeschrieben/verrechnet werden.
Wann die kommt? Immer zum ähnlichen Zeitpunkt wie die Rechnungen davor.
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daenjas1986
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von
CobraCane
vor 5 Jahren
laufender gekündigter Vertrag. File closed.
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CobraCane
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Anonymous User
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daenjas1986
vor 5 Jahren
@daenjas1986
Die Schlußrechnung kommt etwa 6-7 Wochen nach Vertragsende.
Das aufgelaufene Guthaben wird auf das Einzugskonto zurück überwiesen.
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Anonymous User
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Andreas__
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daenjas1986
vor 5 Jahren
Dann sollte die Schlussrechnung wohl diese Woche erstellt werden.
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von
Andreas__
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daenjas1986
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Mächschen
vor 5 Jahren
Hi Ihr,
damit @Andreas__ und @muc8033.7 sich nicht streiten:
In der Kündigungsbestätigung steht drin, dass man sich selbst um den Rückversand und den Ausdruck der RS Scheine der Geräte kümmern muss, welche 7 Tage nach Kündigung bei der Telekom sein sollen. Da ich das nicht gemacht habe, habe ich nach Ablauf dieser Frist auch erst die Rücksendeunterlagen per Mail erhalten, direkt am 07.02. (die man eben vorher kurz selber hätte ausdrucken können, wenn man denn gelesen hätte). Insofern musste ich anteilig bis zum Eingang der Geräte die Mietgebühren noch zahlen.
Schlussrechnung ist gerade gekommen. 57,xx € von 64,xx € werden erstattet, passt also.
Ob das mit der Info in der Kündigungsbestätigung nun kundenfreundlich ist, sei dahingestellt, gegen die anteilige Abrechnung lässt sich aber rein rechtlich nix sagen.
Vielen Dank für die Hilfe.
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daenjas1986