Gelöst

Ablöse Summe für die restliche Laufzeit des Mietgerätes bei Sonderkündigungsrecht?

vor 2 Jahren

Hallo zusammen, 

 

ich ziehe um und die Telekom kann nicht an der neuen Adresse liefern. Somit habe ich ein Sonderkündigungsrecht. Habe auch eine Kündigungsbestätigung erhalten. Nur anscheinend für eine normale Kündigung. Da steht, schade dass Sie kündigen. Und es steht das ich für die restliche Laufzeit des Mietgerätes (noch ein Jahr) eine Ablöse zahlen muss. Wenn die Telekom nicht an der neuen Adresse liefern kann, kann ich ja nichts dafür. Bis die Kündigung durch war hat es Wochen von Mails, besuchen im Telekom Shop und diverse Telefonate gedauert. Weil man die falsche Hausnummer geprüft hat und mir erklärt hat, man kann da liefern. Eine totale Rennerei. Und jetzt geht es so weiter. Kann mir bitte jemand helfen? 

Anm: Anhang entfernt - Datenschutz (CobraCane)

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    • vor 2 Jahren

      Das Mietgerät ist ein eigenständiger Vertrag und hat nichts mit der Sonderkündigung zu tun. Die greift nur für Telekommunikationsanschlüsse.

       

       

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Okay, bedeutet dann ich kann da nichts machen? Eigentlich nicht ganz in Ordnung. Ohne die Leitung, brauche ich das Mietgerät ja auch nicht. Vielen Dank für die Antwort. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ohne die Leitung, brauche ich das Mietgerät ja auch nicht.

      Ohne die Leitung, brauche ich das Mietgerät ja auch nicht.
      Ohne die Leitung, brauche ich das Mietgerät ja auch nicht.

      Noch ein Nachtrag:
      Je nachdem was das für ein Gerät ist kannst du es ja auch in der neuen Wohnung nutzen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ja, bedeutet da kannst du nichts machen.
      Was mich aber wundert:

       

      Und es steht das ich für die restliche Laufzeit des Mietgerätes (noch ein Jahr) eine Ablöse zahlen muss.

      Und es steht das ich für die restliche Laufzeit des Mietgerätes (noch ein Jahr) eine Ablöse zahlen muss.
      Und es steht das ich für die restliche Laufzeit des Mietgerätes (noch ein Jahr) eine Ablöse zahlen muss.

      Da die Mindestmietzeit 1 Jahr ist würde es ja bedeuten dass du erst kürzlich das Gerät gemietet hast?

      0

    • vor 2 Jahren

      @Gelöschter Nutzer sind , bei einer vorzeitigen Kündigung, "nur" 50% der Restlaufzeit Zwinkernd

      0

    • vor 2 Jahren

      Okay, verstehe. Nee, das läuft schon ein Jahr. Dachte mit der Restmietzeit, meinen die, die 24 Monate. Dann wäre es noch ein Jahr. Dann ist das sicher ein Standard Satz. 

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      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Guten Morgen Christoph Sch. 

       

      dankeschön, das ist lieb. Ja, mein Anliegen ist gelöst. 

       

      Liebe Grüße 

      KH32 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hey @Gelöschter Nutzer, 

       

      super, das freut mich zu lesen. Danke für dein Feedback. Fröhlich

       

      Lieber Gruß und vorab ein schönes Wochenende, 

      Christoph Sch. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Danke Christoph Sch. Dir auch schon mal ein schönes Wochenende. 

       

      Liebe Grüße 

      KH32 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Guten Morgen Christoph Sch. 

       

      dankeschön, das ist lieb. Ja, mein Anliegen ist gelöst. 

       

      Liebe Grüße 

      KH32 

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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