Ablehnung Kündigung
vor 3 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Beschwerde bezüglich des auf der SaaleBAU in Halle (Saale) abgeschlossenen Telekom-Vertrages.
Vor Abschluss des Vertrages wurde ich durch Ihren Vertriebsmitarbeiter ausdrücklich dahingehend beraten, dass ich meinen bestehenden Telekom-Vertrag aufgrund meines bereits geplanten Umzugs im Juli kündigen könne. Diese Aussage war für meine Entscheidung zum Vertragsabschluss maßgeblich.
Nach meinem Umzug wurde mir von der Telekom mitgeteilt, dass eine Kündigung des bestehenden Vertrages nicht möglich sei, da die vertraglich vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort erbracht werden kann. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht tatsächlich nur dann, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten werden kann.
Hätte ich diese Information bereits während der Beratung erhalten, hätte ich den weiteren Vertrag nicht abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgte somit auf Grundlage einer aus meiner Sicht unzutreffenden beziehungsweise irreführenden Beratung.
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vor 3 Stunden
Das war sicher kein Shop. Da gibt es kein Widerrufsrecht.
Bei einem Verkaufsstand schon.
Warum nicht widerrufen?
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von
vor 3 Stunden
Bei einem Verkaufsstand schon.
Das war sicher kein Shop. Da gibt es kein Widerrufsrecht.
Bei einem Verkaufsstand schon.
Warum nicht widerrufen?
Nicht automatisch!
von
vor 2 Stunden
Bei einem Verkaufsstand schon.
Das war sicher kein Shop. Da gibt es kein Widerrufsrecht.
Bei einem Verkaufsstand schon.
Warum nicht widerrufen?
Hm, auf welcher Grundlage @Marcel2605 ? Ich finde nur gegensätzliche Aussagen, z.B.
https://christophbecker.org/2022/10/19/messrecht-teil-2-kein-widerrufsrecht-des-verbrauchers-auf-verkaufsmessen/
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/kein-widerrufsrecht-bei-kauf-an-messestand_208_327992.html
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Vor Abschluss des Vertrages wurde ich durch Ihren Vertriebsmitarbeiter ausdrücklich dahingehend beraten, dass ich meinen bestehenden Telekom-Vertrag aufgrund meines bereits geplanten Umzugs im Juli kündigen könne. Diese Aussage war für meine Entscheidung zum Vertragsabschluss maßgeblich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Beschwerde bezüglich des auf der SaaleBAU in Halle (Saale) abgeschlossenen Telekom-Vertrages.
Vor Abschluss des Vertrages wurde ich durch Ihren Vertriebsmitarbeiter ausdrücklich dahingehend beraten, dass ich meinen bestehenden Telekom-Vertrag aufgrund meines bereits geplanten Umzugs im Juli kündigen könne. Diese Aussage war für meine Entscheidung zum Vertragsabschluss maßgeblich.
Nach meinem Umzug wurde mir von der Telekom mitgeteilt, dass eine Kündigung des bestehenden Vertrages nicht möglich sei, da die vertraglich vereinbarte Leistung auch am neuen Wohnort erbracht werden kann. Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht bei Umzug besteht tatsächlich nur dann, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten werden kann.
Hätte ich diese Information bereits während der Beratung erhalten, hätte ich den weiteren Vertrag nicht abgeschlossen. Der Vertragsabschluss erfolgte somit auf Grundlage einer aus meiner Sicht unzutreffenden beziehungsweise irreführenden Beratung.
Was davon ist wirklich passiert und auch schriftlich festgehalten wurden?
Wenn du jetzt sagst "alles" und "nix" .. dann musst mit dem so leben was du abgeschlossen hast.
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1
von
vor 2 Stunden
Ja war kein Shop, mir wurde ein neuer Vertrag und die Änderung des alten verkauft. Also zwei unterschiedliche Verträge für zwei unterschiedliche Orte
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 39 Minuten
@Duke76 wieso bestellt man einen neuen Anschluss, wenn man weiß, dass man umzieht ?
Wie lange ist denn die Laufzeit noch an alter Stelle ?
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Uneingeloggter Nutzer
von