Solved
Anschlußsperre Einrichten kosten?
7 years ago
Ich habe den Fall, dass ich meine Freiberuflich gepachteten Räume Aufgebe, mein Telefonvertrag aufgrund der automatischen Verlängerung noch 4 Monate weiterläuft. Die Telekom verweigert mir die Sonderkündigung da ich nicht umziehe (logisch: ich wohne da ja nicht) und auch kein Gewerbe aufgebe (ich bin Freiberuler und somit kann ich gar kein Gewerbe an oder Abmelden, dass ist als Heilmittelerbringer gesetzlich so geregelt).
Ich kann ja noch schlucken, dass ich als Freiberufler diskiminiert werde gegenüber Privatpersonen und Gewerbetreibenden und habe angeboten die gesamten Kosten bis zum Vertragsende vorauszuzahlen... aber die Telekom weigert sich und besteht darauf weiterhin in den Räumen den Anschluß bereietzustellen obwohl ich weder zugriff auf die Räume habe, noch verhindern kann was der Nachpächter mit meiner freigeschalteten Leitung macht.
Die Lösung soll jetzt eine Anschlußsperre brinegn. Damit bin ich soweit auch zufrieden. Aber:
1) Ist damit wirklich jeder Missbrauch ausgeschlossen - ist auch Internet komplett gesperrt und keine automatische Router konfiguration möglich?
2) Wenn ich eh schon Zahle will ich auch etwas nutzen... funktioniert meine Mailbox, meine Weiterleitung und mein Faxdienst dann trotzdem?
3) Kostet es etwas die Sperre aufzuheben wenn ich denn neue Räume gefunden habe und mich entschließe den Vertrag in die neuen Räume mitzunehmen? (Wie das grade abläuft favorisiere ich allerdings einen Mitbewerber)
Danke
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Accepted Solution
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7 years ago
https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/anschluss-tarif/internet-einstellungen/easylogin/index.html
Es brauch auch keine extra Sperre gesetzt werden, die kostet nämlich nochmal Geld.
und zu deinem anfänglichen Diskriminierung. Es liegt keine vor.
Du wirst als Privatperson behandelt, denn auch diese können keine Zweitwohnung einfach so auflösen.
Das steht einzig allein den Gewerbetreibenden zu.
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Answer
from
7 years ago
Danke hilft weiter.
Selbstverständlich ist es Diskriminierung da mir ohne Gewerbe, als Freiberufler kein gewerblicher Vertrag angeboten wurde. Die erste und einzige Betriebstätte eines Freiberuflers ist somit genau das gleiche wie die Erstwohnung. Wenn ich also zur Betriebsstätte - in der ich erzwungernermaßen einen Privatvertrag habe - nicht bei Auflösung kündigen kann, dann bin ich schlechter gestellt als eine Privatperson die den Erstwohnsitz aufgibt.
Die Eingruppierung bei Gewerbe ist erfolgt weil alle anderen Vorschläge noch unpassender waren.
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from
Accepted Solution
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7 years ago
Ich hab mal den Beitrag von @Kugic als Lösung markiert weil ich es genauso auch machen würde. Geht supereasy. Und ist supereasy auch wieder aufgehoben. Ganz ohne Telekom-Eingreifen.
Da der Beitrag im Geschäftskundenbereich des Forums erstellt wurde: hast Du als Freiberufler einen Privatkundentarif a la MagentaZuhause oder einen Geschäftskundentarif a la DeutschlandLAN ?
Anders als @Kugic sehe ich schon auch eine Diskriminierung: Du hast als Freiberufler da Du in den Geschäftsräumen nicht wohnst keine Möglichkeit, einen Umzug des Anschlusses beauftragen/nachweisen zu können, weil es sich ja nicht um eine Wohnung handelt und Du deshalb auch keine Meldebestätigung bringen kannst.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle vermutlich
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