Anschlusskündigung in verkaufter FeWo, Sonderkündigungsrecht?

vor 6 Jahren

Hallo, ich habe meine FeWo zum 31.12.19 verkauft, dervneue EG möchte den Vertrag nicht übernehmen. Leider ist die Telekom trotz mehrerer bestehender, langjähriger Verträge nicht bereit, mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, und ich soll bis zum 23.07.20 bezahlen. Der Anruf bei der Beschwerdestelle war wenig hilfreich und die MA ließ mich nicht einmal ausreden. Gibt es doch noch eine Möglichkeit?

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    • vor 6 Jahren

      e.erlemann

      Hallo, ich habe meine FeWo zum 31.12.19 verkauft, dervneue EG möchte den Vertrag nicht übernehmen. Leider ist die Telekom trotz mehrerer bestehender, langjähriger Verträge nicht bereit, mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, und ich soll bis zum 23.07.20 bezahlen. Der Anruf bei der Beschwerdestelle war wenig hilfreich und die MA ließ mich nicht einmal ausreden. Gibt es doch noch eine Möglichkeit?

      Hallo, ich habe meine FeWo zum 31.12.19 verkauft, dervneue EG möchte den Vertrag nicht übernehmen. Leider ist die Telekom trotz mehrerer bestehender, langjähriger Verträge nicht bereit, mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, und ich soll bis zum 23.07.20 bezahlen. Der Anruf bei der Beschwerdestelle war wenig hilfreich und die MA ließ mich nicht einmal ausreden. Gibt es doch noch eine Möglichkeit?

      e.erlemann

      Hallo, ich habe meine FeWo zum 31.12.19 verkauft, dervneue EG möchte den Vertrag nicht übernehmen. Leider ist die Telekom trotz mehrerer bestehender, langjähriger Verträge nicht bereit, mir ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, und ich soll bis zum 23.07.20 bezahlen. Der Anruf bei der Beschwerdestelle war wenig hilfreich und die MA ließ mich nicht einmal ausreden. Gibt es doch noch eine Möglichkeit?


      Für diesen Fall gibt es keinen Grund für eine Sonderkuendigung, daher haben die Mitarbeiter auch keine andere Möglichkeit.

      5

      von

      vor 6 Jahren

      Und die Verkaufsabsicht kam ganz p!plötzlich nach dem Aufstehen u d Abends war schon verkauft? Genügend Zeit, um sich um alle mit dem Objekt zusammen hängenden Angelegenheiten zu kümmern 😁

      Und die Verkaufsabsicht kam ganz p!plötzlich nach dem Aufstehen u d Abends war schon verkauft?

      Genügend Zeit, um sich um alle mit dem Objekt zusammen hängenden Angelegenheiten zu kümmern 😁

      Und die Verkaufsabsicht kam ganz p!plötzlich nach dem Aufstehen u d Abends war schon verkauft?

      Genügend Zeit, um sich um alle mit dem Objekt zusammen hängenden Angelegenheiten zu kümmern 😁


      Und wenn der Anschluss im Juli und August noch gebraucht wurde?

      - Vermietet an Feriengäste

      - selber genutzt

      - Nutzung während der Vorbereitungen zum Verkauf

      - ...

       

      Hier gibt es eine für den Nutzer/Kunden nachteilige Rechtslage. Die Telekom stellt eine leistung zur Verfügung auf einem Grundstück/in einem Objekt, auf dem der Kunde/Nutzer nicht berechtigt ist, die Leistung anzunehmen bzw. zu dem er unter ungünstigen Umständen nicht einmal Zutrittsrecht hat.

       

      Der Kunde könnte aber einen Umzug beauftragen ....

       

       

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      von

      vor 6 Jahren

      @Dilbert-MD 

      Und wenn der Anschluss im Juli und August noch gebraucht wurde? - Vermietet an Feriengäste - selber genutzt - Nutzung während der Vorbereitungen zum Verkauf

      Und wenn der Anschluss im Juli und August noch gebraucht wurde?

      - Vermietet an Feriengäste

      - selber genutzt

      - Nutzung während der Vorbereitungen zum Verkauf

      Und wenn der Anschluss im Juli und August noch gebraucht wurde?

      - Vermietet an Feriengäste

      - selber genutzt

      - Nutzung während der Vorbereitungen zum Verkauf


      Dann hätte der Vertrag im Juni mit Termin 31. Dezember 2019 gekündigt werden sollen.

      von

      vor 6 Jahren

      Der Verkauf einer Immobilie kann durchaus zu Beginn der neuen MVLZ noch nicht am Horizont sichtbar gewesen sein. Ich hatte damals meine Eigentumswohnung innerhalb eines Dreivierteljahrs verkauft.

      Glücklicherweise war ich damals bei einem Anbieter mit monatlicher Kündbarkeit.

       

      Insofern sehe ich da tatsächlich eine Lücke in den Vertragsbedingungen zum Nachteil der derzeitigen und potentiell zukünfigen Nutzer.

      Aber Natürlich haben die großen Telkos daraus keinen Schaden. Bloss gut, dass die BNetzA die MVLZ auf dem Schirm hat.

       

      (Hauptsache, jetzt kommt vom TE nicht noch so ein Selbststeller, der auf Drittnutzung schließen lässt Traurig )

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Jahren

      Guten Abend und herzlich willkommen hier in der Community @e.erlemann,

      es tut mir ehrlich leid, dass der Anruf so negativ verlaufen ist. Traurig
      Grundsätzlich hat @Mister Burny schon recht, dass es durch den Verkauf einer Immobilie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht für den Anschluss gibt. Traurig
      So leid es mir tut, aber ich kann die Aussage an dieser Stelle auch nur bestätigen.
      Sollte der Käufer eventuell doch noch den Vertrag übernehmen wollen, melde dich gerne hier nochmal.
      Dann unterstützen wir natürlich gerne beim weiteren Ablauf.

      Viele Grüße
      Andrea B.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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