Gelöst
APL ohne Anschluss für Potentialausgleich
vor 4 Jahren
mein APL EVZ wurde ohne Potentialausgleich installiert,obwohl die Potentialausgleichsschiene 50 cm daneben hängt.Der angefordete Fieldservice-nicht deutsch sprechender Subunternehmer-weigerte sich nach Öffnung des APL eine Potentialausgleichsklemme zu setzen,es sei doch ein gelb-grünes Erdungskabel von der Zentrale am APL angeschlossen!Meine zweifache Nachfrage beim Technischen Dienst ergab,es würde von Experten die Notwendigkeit eines Potentialausgleichs geprüft,es sei kein übliches Verfahren.Nach DIN VDE 0100-540,Abschnitt 544,DIN 18012 und Din VDE 0100-444.4.8 wird das nach meiner Kenntnis gefordert-kann jemand das erklären?
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vor 4 Jahren
Hallo @noreply.holger.jost
eigentlich "kurz und knapp": Der Potentialausgleich ist Bestandteil der allgemeinen Haus- und Elektro- Installation. Für diesen ist der Hauseigentümer verantwortlich. 👍
Ergänzend: es soll aber sogar manchmal schon Techniker geben die das beim Anschluss mit erledigen, aber "Obacht" kann dann kostenpflichtig sein. 😉
Gruß
Waage1969
4
Antwort
von
vor 4 Jahren
@noreply.holger.jostGrundsätzlich sind Telekom Erdkabel selbst geerdet. Man hat nur eine Erdung zur Potentialausdleichschiene gelegt (bei Störungen) wenn der Verdacht bestand das die Erdung nicht gegeben ist. 99.9 % der APL sind nicht mit E - Haus verbunden.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Chill erst mal
99.9 % der APL sind nicht mit E - Haus verbunden.
Das ist aber laut VDE nicht regelkonform.
Alle metallischen Leitungen, die von draußen ins Haus kommen, müssen mit dem Potentialausgleich verbunden werden.
Wobei allerdings hier wieder der Bestandschutz gilt. Es müssen nicht zwangsweise alle alten APL nachgerüstet werden.
Bei den neuen EVz ist die Erdungsklemme bereits außen am Gehäuse verbaut, so dass der Verteiler dazu nicht geöffnet werden muss.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Nutzungsvertrag Telekom: „Wir schließen den Hausanschluss an den Potentialausgleich an, falls dieser in unmittelbarer Nähe des Abschlusspunktes liegt. Andernfalls ist diese Verbindung auf Kosten der Auftraggeberin / des Auftraggebers von einem zugelassenen Elektroinstallateur durchzuführen. Ob der Potentialausgleich den VDE-Bestimmungen (VDE 0100-540) entspricht und ob er vollständig ist, liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin / des Auftraggebers“.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @noreply.holger.jost,
das Verbinden des APL mit dem Potentialausgleich ist für den Hausbesitzer grundsätzlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Gerne können diese Arbeiten beim technischen Kundendienst in Auftrag gegeben werden. Hierzu bitte die 0800 330 1000 Stichwort „Störung“ kontaktieren. Es gilt die Preisliste Installation und Instandsetzung nach Aufwand.
Viele Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von