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Auf N1 Telecomangebot hereingefallen schadensersatzforderung 419,88

2 years ago

Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen, nicht ahnend, dass dadurch ein Anbieterwechsel und Kündigung des jahrelangen Anbieters, nämlich der Deutschen Telekom einhergeht. Widerrufsfrist (14 Tage) verpasst. Inzwischen Kündigung rückgängig gemacht.

Schadensersatzforderung der N1 419,88 €

 Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung?

Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? 

Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

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      2 years ago

      med. Fußpflege

      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
      med. Fußpflege
      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

      Die Befürchtung würde ich bestätigen da du ja nen rechtskräftigen Vertrag angeschlossen hast und den AGB somit zustimmt hast wo das auch mit dem Schadensersatz drin steht.

       

      Du kannst dich ja mal von einem Anwalt beraten lassen, hier im Forum gibt es keine Rechtsberatung.

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    • 2 years ago

      Hallo @med. Fußpflege 

       

      N1 Telecom ist nicht Telekom

       

      Schau mal hier

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Das-Problem-mit-der-1N-Telecom/m-p/6258953#M477485

       

      Da fand ein reger Austausch statt

       

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    • 2 years ago

      Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Eine Beratung was du machen kannst, ist hier allerdings nicht erlaubt. 
      Das dürfen nur Juristen. 

      Der Grundtenor ist aber, dass es saubere Verträge sind. Auch keine Täuschung. 
      Moralisch ein Problem, aber das ist halt egal.

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    • 2 years ago

      med. Fußpflege

      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen, nicht ahnend, dass dadurch ein Anbieterwechsel und Kündigung des jahrelangen Anbieters, nämlich der Deutschen Telekom einhergeht. Widerrufsfrist (14 Tage) verpasst.

      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen, nicht ahnend, dass dadurch ein Anbieterwechsel und Kündigung des jahrelangen Anbieters, nämlich der Deutschen Telekom einhergeht. Widerrufsfrist (14 Tage) verpasst.
      med. Fußpflege
      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen, nicht ahnend, dass dadurch ein Anbieterwechsel und Kündigung des jahrelangen Anbieters, nämlich der Deutschen Telekom einhergeht. Widerrufsfrist (14 Tage) verpasst.

      Wenn die eine Firma N1 Telecom heißt und die andere Deutsche Telekom – wo ist da die arglistige Täuschung?

       

      med. Fußpflege

      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
      med. Fußpflege
      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

      Das sehe ich auch so. Zweifellos ärgerlich, aber zumindest wird dir so etwas nicht noch einmal passieren.

       

      Viele Grüße

      Thomas

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    • 2 years ago

      @med. Fußpflege 

      Setze Dich mnit 1N Telecom in Verbindung, sage denen, dass Du dort unbedingt Kunden werden möchtest Im Endefekt sind die FN Tarife sogar günstiger und beinhalten zusätzlich eine Flat für Gespräche ins Mobilfunknetz. Nach zwei Jahren kannst Du ja wieder wechselns und bekommst bei der Telekom sogar Neukundenkonditionen.

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    • 2 years ago

      med. Fußpflege

      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen,

      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen,
      med. Fußpflege
      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen,

      Ja, und warum bleibst Du dann nicht bei denen?

      Das wäre doch viel einfacher als das Hin und Her.

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    • 2 years ago

      med. Fußpflege

      Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung? Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

       Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung?

      Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? 

      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen

      med. Fußpflege

       Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung?

      Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? 

      Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen


      1. Anfechten wegen Irrtum und Täuschung .. das Datum als du realisiert hast, dass das nicht die Telekom sondern ne 1N Telecom war nehmen. Anzeige wegen arglistiger Täuschung, weil se ja versucht haben da eine bestehende Verwechslungsmöglichkeit auszunutzen. 

        Zahlung würde ich definitiv verweigern und die 419,88€ der Höhe und dem Grunde nach zurückweisen. 
        Wenn ein Mahnbescheid kommt, da widersprechen. Man konnte im Netz lesen, dass die vor Gericht nun schon paarmal verloren haben. Besonders auch, weil die Fristen versäumen. 

      2. In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. 

      3. Das ist erstmal ne privatrechtliche Geschichte .. und da kann man schon ordentlich auf Zeit spielen und sich quer stellen. 
        Zudem Schadensersatz ... in Deutschland muss dieser der Höhe nach und dem Grunde nach berechtigt sein. 
        Und da würde ich die Höhe der Schadensersatzforderung erstmal ordentlich zerpfücken ... denn die müssen beweisen das deren Schaden so hoch ist. 

        Edit: Denn gerade beim letzten bin ich sehr skeptisch. 419,88€ Schaden mit dem Kunden im nem Kampreistarif? Selbst bei 2 Jahren Vertragslaufzeit macht niemand 419,88€ Gewinn, der fehlt, wenn der Kunde weg ist. Gerade bei den Kampfpreisen nicht.  Hier möchte ich wetten, dass die BSA Preise nicht berücksichtigt wurden.

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      2 years ago

      wizer

      Im Volksmund sagt keiner oder kaum einer "Deutsche Telekom".

      Im Volksmund sagt keiner oder kaum einer "Deutsche Telekom".
      wizer
      Im Volksmund sagt keiner oder kaum einer "Deutsche Telekom".

      Wäre ja auch nicht korrekt. Der hieseige Vertragspartner wäre die Telekom Deutschland GmbH

       

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      2 years ago

      @med. Fußpflege 

      Du kannst ja eine Erstberatung beim Rechtsanwalt deines Vertrauens in Anspruch nehmen.

      Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, ist dies m.M.n. immer kostenfrei für dich.

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      2 years ago

      wizer

      Es soll aber Menschen geben, die Logos und Kopfzeilen in Briefen unbewusst ausblenden. Die sehen nur "Ach das ist aber günstig".

      Es soll aber Menschen geben, die Logos und Kopfzeilen in Briefen unbewusst ausblenden. Die sehen nur "Ach das ist aber günstig".
      wizer
      Es soll aber Menschen geben, die Logos und Kopfzeilen in Briefen unbewusst ausblenden. Die sehen nur "Ach das ist aber günstig".

      Wo ist das Problem? Wenn die das haben wollen und den Vertrag wegschicken, dann haben sie halt einen Vertrag.

       

      Gut zu wissen: ab 18 Jahren ist man in Deutschland in der Regel volljährig.

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    • 2 years ago

      med. Fußpflege

      Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte?

      Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? 
      med. Fußpflege
      Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? 

      Du schaust zu viele amerikanische Filme/Serien.

      Sammelklagen gibt es hierzulande nur sehr eingeschränkt.

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    • 2 years ago

      med. Fußpflege

      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen

      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen
      med. Fußpflege
      Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen

      War das ein Angebot per Brief? In welchem die Widerrufsbelehrung gleich mit drin war?

       

      Oder ein Angebot per Telefon? Dann kommt die Widerrufsbelehrung und sonstiges Geraffel hinterher, dann läuft die Widerrufsfrist auch später los.

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      2 years ago

      ja, kann man alles leicht verwechseln:

      http://www.telecom-ev.de/

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      2 years ago


      @wizer  schrieb:

      Dieses "Problem" könnte eigentlich schnell gelöst sein. Die Telekom mit k müsste nur klagen, dass die "1N Telecom" die Bezeichnung "Telecom" aufgrund des Gleichklangs und der damit verbundenen Verwechslungsgefahr nicht mehr nutzen darf.


      Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Telekom Deutschland GmbH da auch ein wettbewerbsrechtliches Verfahren mit einsweiliger Verfügung probiert hätte wenn die Telekom Juristen da gewisse Erfolgsaussichten gesehen hätten.

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      2 years ago

      Da müsste man aber zig Firmen verklagen.

      Telecom mit c nennen sich ein großteil der Firmen der Telekommnikationsbranche. Ist quasi das Pendant zu "Versicherung". Zwinkernd

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    • 2 years ago

      Warum wird bei eigener Fehlleistung eigentlich immer irgendwas von Täuschung gerufen? 
      Hinnehmen, in den eigenen Ar…. beißen weil man als Erwachsener Mensch sich über den Tresen hat ziehen lassen, 2 Jahre das günstigere Angebot nutzen und wieder zurück kommen wenn’s doch nicht gut ist. Krönchen richten nicht vergessen. Aus Fehlern lernt man.😘
      Sammelklagen gegen was? Eigene Geldgier?  Gibts in Deutschland (noch) nicht.

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      2 years ago

      Sunday748

      Warum wird bei eigener Fehlleistung eigentlich immer irgendwas von Täuschung gerufen?

      Warum wird bei eigener Fehlleistung eigentlich immer irgendwas von Täuschung gerufen? 
      Sunday748
      Warum wird bei eigener Fehlleistung eigentlich immer irgendwas von Täuschung gerufen? 

      Gute Frage.

      Auch eine gute Frage: Wie ist die Glaubwürdigkeit einer Person, die über arglistige Täuschung nachdenkt, wenn diese Person noch nicht einmal das "schädigende" Unternehmen richtig nennen kann?

      @med. Fußpflege schreibt von "N1" - ein solches Unternehmen gibt es aber nicht. Es gibt aber 1N.

      Mit solcher Ungenauigkeit wird es - zumindest für mich - auch verständlich, wenn man möglicherweise 1N mit Telekom verwechselt.

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