Gelöst
Auf N1 Telecomangebot hereingefallen schadensersatzforderung 419,88
vor 2 Jahren
Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen, nicht ahnend, dass dadurch ein Anbieterwechsel und Kündigung des jahrelangen Anbieters, nämlich der Deutschen Telekom einhergeht. Widerrufsfrist (14 Tage) verpasst. Inzwischen Kündigung rückgängig gemacht.
Schadensersatzforderung der N1 419,88 €
Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung?
Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte?
Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
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vor 2 Jahren
Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
Die Befürchtung würde ich bestätigen da du ja nen rechtskräftigen Vertrag angeschlossen hast und den AGB somit zustimmt hast wo das auch mit dem Schadensersatz drin steht.
Du kannst dich ja mal von einem Anwalt beraten lassen, hier im Forum gibt es keine Rechtsberatung.
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vor 2 Jahren
Hallo @med. Fußpflege
N1 Telecom ist nicht Telekom
Schau mal hier
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Das-Problem-mit-der-1N-Telecom/m-p/6258953#M477485
Da fand ein reger Austausch statt
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vor 2 Jahren
Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Eine Beratung was du machen kannst, ist hier allerdings nicht erlaubt.
Das dürfen nur Juristen.
Der Grundtenor ist aber, dass es saubere Verträge sind. Auch keine Täuschung.
Moralisch ein Problem, aber das ist halt egal.
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vor 2 Jahren
Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen, nicht ahnend, dass dadurch ein Anbieterwechsel und Kündigung des jahrelangen Anbieters, nämlich der Deutschen Telekom einhergeht. Widerrufsfrist (14 Tage) verpasst.
Wenn die eine Firma N1 Telecom heißt und die andere Deutsche Telekom – wo ist da die arglistige Täuschung?
Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
Das sehe ich auch so. Zweifellos ärgerlich, aber zumindest wird dir so etwas nicht noch einmal passieren.
Viele Grüße
Thomas
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vor 2 Jahren
@med. Fußpflege
Setze Dich mnit 1N Telecom in Verbindung, sage denen, dass Du dort unbedingt Kunden werden möchtest Im Endefekt sind die FN Tarife sogar günstiger und beinhalten zusätzlich eine Flat für Gespräche ins Mobilfunknetz. Nach zwei Jahren kannst Du ja wieder wechselns und bekommst bei der Telekom sogar Neukundenkonditionen.
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vor 2 Jahren
Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen,
Ja, und warum bleibst Du dann nicht bei denen?
Das wäre doch viel einfacher als das Hin und Her.
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vor 2 Jahren
Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung? Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte? Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
Was tun: Forderung anfechten damit Zahlung verweigern? wegen arglistiger Täuschung?
Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte?
Meine Befürchtung: werde kaum um Zahlung herumkommen
Zahlung würde ich definitiv verweigern und die 419,88€ der Höhe und dem Grunde nach zurückweisen.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, da widersprechen. Man konnte im Netz lesen, dass die vor Gericht nun schon paarmal verloren haben. Besonders auch, weil die Fristen versäumen.
Zudem Schadensersatz ... in Deutschland muss dieser der Höhe nach und dem Grunde nach berechtigt sein.
Und da würde ich die Höhe der Schadensersatzforderung erstmal ordentlich zerpfücken ... denn die müssen beweisen das deren Schaden so hoch ist.
Edit: Denn gerade beim letzten bin ich sehr skeptisch. 419,88€ Schaden mit dem Kunden im nem Kampreistarif? Selbst bei 2 Jahren Vertragslaufzeit macht niemand 419,88€ Gewinn, der fehlt, wenn der Kunde weg ist. Gerade bei den Kampfpreisen nicht. Hier möchte ich wetten, dass die BSA Preise nicht berücksichtigt wurden.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Im Volksmund sagt keiner oder kaum einer "Deutsche Telekom".
Wäre ja auch nicht korrekt. Der hieseige Vertragspartner wäre die Telekom Deutschland GmbH
Antwort
von
vor 2 Jahren
@med. Fußpflege
Du kannst ja eine Erstberatung beim Rechtsanwalt deines Vertrauens in Anspruch nehmen.
Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, ist dies m.M.n. immer kostenfrei für dich.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Es soll aber Menschen geben, die Logos und Kopfzeilen in Briefen unbewusst ausblenden. Die sehen nur "Ach das ist aber günstig".
Wo ist das Problem? Wenn die das haben wollen und den Vertrag wegschicken, dann haben sie halt einen Vertrag.
Gut zu wissen: ab 18 Jahren ist man in Deutschland in der Regel volljährig.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Gibt es womöglich Sammelklagen von Opfern in die man sich einklinken könnte?
Du schaust zu viele amerikanische Filme/Serien.
Sammelklagen gibt es hierzulande nur sehr eingeschränkt.
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vor 2 Jahren
Angebot zu einem günstigerem Tarif angenommen
War das ein Angebot per Brief? In welchem die Widerrufsbelehrung gleich mit drin war?
Oder ein Angebot per Telefon? Dann kommt die Widerrufsbelehrung und sonstiges Geraffel hinterher, dann läuft die Widerrufsfrist auch später los.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
ja, kann man alles leicht verwechseln:
http://www.telecom-ev.de/
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Telekom Deutschland GmbH da auch ein wettbewerbsrechtliches Verfahren mit einsweiliger Verfügung probiert hätte wenn die Telekom Juristen da gewisse Erfolgsaussichten gesehen hätten.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Da müsste man aber zig Firmen verklagen.
Telecom mit c nennen sich ein großteil der Firmen der Telekommnikationsbranche. Ist quasi das Pendant zu "Versicherung".
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum wird bei eigener Fehlleistung eigentlich immer irgendwas von Täuschung gerufen?
Hinnehmen, in den eigenen Ar…. beißen weil man als Erwachsener Mensch sich über den Tresen hat ziehen lassen, 2 Jahre das günstigere Angebot nutzen und wieder zurück kommen wenn’s doch nicht gut ist. Krönchen richten nicht vergessen. Aus Fehlern lernt man.😘
Sammelklagen gegen was? Eigene Geldgier? Gibts in Deutschland (noch) nicht.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Warum wird bei eigener Fehlleistung eigentlich immer irgendwas von Täuschung gerufen?
Gute Frage.
Auch eine gute Frage: Wie ist die Glaubwürdigkeit einer Person, die über arglistige Täuschung nachdenkt, wenn diese Person noch nicht einmal das "schädigende" Unternehmen richtig nennen kann?
@med. Fußpflege schreibt von "N1" - ein solches Unternehmen gibt es aber nicht. Es gibt aber 1N.
Mit solcher Ungenauigkeit wird es - zumindest für mich - auch verständlich, wenn man möglicherweise 1N mit Telekom verwechselt.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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