Gelöst
Beantragung Eintragung Mitversorgung
vor 3 Jahren
Guten Tag,
wir ziehen auf das Grundstück meiner Schwiegereltern (Hausnummer 89a). Das ältere Haus (89) wird von uns bezogen, wurde bislang aber nie mit dsl versorgt. Eine Leitung zum Hausanschluss 89a ist vorhanden. Wir würden gerne eine Mitversorgung beantragen um auch das Haus 89 mit dsl versorgen zu können. Über den online Antrag im Bauherrenservice steht mir lediglich die Neueinrichtung eines eigenen Anschlusses als Option zur Verfügung. In unserem Fall ist dies jedoch aber gar nicht nötig. Können Sie mir helfen?
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vor 6 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@Steve1848 Moinsen, Mitversorgungen werden nicht mehr neu angelegt und eingerichtet.
Generell gilt das jedes Gebäude das eine eigene Hausnummer besitzt und auch so beim Katasterarmt eingetragen ist einen eigenen APL benötigt (somit auch automatisch eine KLS ID bei der Telekom ).
Tante Edith hat gefragt: War das Gebäude bereits einmal angebunden? (Nur Telefon würde ausreichen)
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Vielen Dank für die Antwort. Das Haus muss einmal angebunden gewesen sein, da eine Telefondose existiert, jedoch kein APL (mehr), dieser wurde bei Neubau in das Haus 89a gelegt.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Vielen Dank für die Antwort. Das Haus muss einmal angebunden gewesen sein, da eine Telefondose existiert, jedoch kein APL (mehr), dieser wurde bei Neubau in das Haus 89a gelegt.
Vielen Dank für die Antwort. Das Haus muss einmal angebunden gewesen sein, da eine Telefondose existiert, jedoch kein APL (mehr), dieser wurde bei Neubau in das Haus 89a gelegt.
Wenn der Anschluß nicht mehr aktiv ist, also aufgegeben wurde Ist er nicht mehr im Bestandschutz.
Mein Vorschlag wäre, erst mal die Verknüpfung mit dem Anschluß der Schwiegereltern und parallel einen eigenen APL beauftragen.
Das dauert sowieso 6 - 8 Monate bis der eingerichtet ist.
Danach einen eigenen Anschluß mit Neukundenkonditionen auf den Weg bringen.
Wenn jede Immobilie einen eigenen Anschluß hat, ist das in die Zukunft gesehen von Vorteil, wenn eines der Häuser mal verkauft wird.
Bei Mitversorgung über den APL des Nachbarn kommt es sehr oft zu bösem Nachbarschaftsstreit, wenn der ( APL -)Nachbar dem Techniker den Zugang zur Entstörung des Anschlusses des mitversorgten Nachbarn verweigert.
Manchmal kommt das sogar innerhalb der Familie vor.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @Steve1848
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.
Schön, dass du den Weg hierhin gefunden hast.
Wäre eine Alternative, dass ihr euch den Anschluss teilt?
Zweite Rufnummer für die 89..
Netzwerkkabel rüber, nen zweiten Router.
Am besten 2 Fritzboxen.
Dann kann wunderbar WLAN und Telefonie über beide Fritzboxen laufen.
Jedes Haus eine Telefonnummer.
Man hat ja 3, aber nur 2 Sprachkanäle.
Nur ein Tipp.
Viele Grüße
Marcel
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Das ist Familie @CyberSW
Antwort
von
vor 3 Jahren
Damit bist du dann an der vertragswidrigen Überlassung an Dritte - was zur Kündigung und Schadensersatzforderung führen kann. Doller Ratschlag.
Damit bist du dann an der vertragswidrigen Überlassung an Dritte - was zur Kündigung und Schadensersatzforderung führen kann.
Doller Ratschlag.
Das ist nicht richtig.
Ansonsten dürfte ich dritte auch nicht in mein Gast WLAN lassen.
Ich darf es nicht zum alleinigen Gebrauch an Dritte geben, aber der Inhaber nutzt es ja selbst auch.
5 Was ist nicht erlaubt?
5.1 Ihnen ist es nicht gestattet,
a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wäre eine Alternative, dass ihr euch den Anschluss teilt?
Wäre eine Alternative, dass ihr euch den Anschluss teilt?
Das ist belastbar rechtens?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Steve1848,
herzlich Willkommen in unserer Community! Schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast.
Leider muss ich @Gelöschter Nutzer zustimmen. Wir legen keine Mitversorgungen mehr an, da jede Hausnummer einen eigenen APL braucht.
Hier kannst du den Hausanschluss in Auftrag geben, dort findest du auch alle nötigen Informationen. Die Kolleg*innen vom Bauherrenservice erreichst du telefonisch unter 0800 3301903.
Solltest du noch Unterstützung benötigen, sag gerne Bescheid.
Viele Grüße
Lea B.
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Uneingeloggter Nutzer
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