Beschwerde! Verlegung einer oberirdischen Telekom-Leitung aufgrund Bauvorhaben
vor 8 Jahren
Liebes Team der Telekom,
meine Frau und ich werden auf einem Grundstück, über das ein oberirdisches Kabel der Telekom führt, ein Haus bauen.
Vor nunmehr 6 Wochen, am 26.02.2018, habe ich den erfoderlichen Auftrag (Auftragsnummer w editiert ) an die Deutsche Telekom Technik GmbH in Aachen gesendet. Nach Aussage ihrer Kollegen könnte man ohne die Erteilung eines solchen Auftrags nicht tätig werden.
Tätig geworden ist man trotz mehrer Rückfragen am 05.03.2018 und 15.03.2018 telefonisch und einer Mail vom 23.03.2018 immer noch nicht und das trotz mehrmaliger Zusicherung, dass sich der Techniker umgehend bei uns meldet. Dies ist aber unbedingt notwendig, um die Anschlussituation vor Ort zu erfassen.
Wie ich bereits Ihren Kollegen bereits am 23.03.2018 mitgeteilt habe, werden wir mit dem Baubeginn nicht warten, bis sich Ihre Kollegen bei uns gemeldet haben. Die Erdarbeiten beginnen morgen am 11.04.2018.
Ich fühle mich hier als Kunde nicht ernstgenommen. Ich kann verstehen, dass wir mit Sicherheit nicht die einzigen Kunden mit einem Anliegen sind, aber zumindest ein Bemühen, solche Themen zu regeln und sich mit uns in Verbindung zu setzen kann man doch erwarten.
Viele Grüße
Andreas Pütz
auftragsnummer editieren un 2 Anhänge weggemachte da hat man deine Adresse vollständig geseha ...wegen Datenschutz @Dunja Baumgartner
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vor 8 Jahren
Hallo @andreas.puetz1978,
bitte nimm sofort sämtliche Anlagen mit persönlichen Daten raus. Hier ist ein öffentliches Forum!
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von
vor 8 Jahren
Wo wird das Haus denn jetzt hin gebaut? Dort wo die Masten stehen, werden sie wahrscheinlich auch stehen bleiben, die Kabel versorgen ja ein Haus, die Umverlegung könnte demnach kostenpflichtig sein, da der Luftraum über einem Grundstück, niemandem gehört.
0
von
vor 8 Jahren
Das Haus wird auf dem Grundstück gebaut, über das das Kabel gespannt ist. Mir geht es darum, dass in der ganzen Zeit und trotz Rückfragen, niemand auch nur bezüglich einer Terminvereinbarung auf uns zugekommen ist. Ob die Verlegung kostenpflichtig ist oder nicht, ist ein nachgelagertes Thema, genau so wie Tatsache, dass Genehigungen eingeholt werden müssen. Aber wenn man nicht miteinander spricht, wird das umso schwieriger.
von
vor 8 Jahren
[...], da der Luftraum über einem Grundstück, niemandem gehört.
[...], da der Luftraum über einem Grundstück, niemandem gehört.
vgl.: §905 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__905.html
@andreas.puetz1978
Was steht denn im Grundbuch zu den Leitungsrechten / Dienstbarkeiten ?
Sind Leitungsrechte im Grundbuch eingetragen ?
Gibt es ggf. schriftliche Vereinbarungen zwischem dem Verkäufer des Grundstücks/Vorbesitzer und dem Betreiber der Leitung, die noch von Euch zu beachten sind (Freihalten, Abstandsflächen, Abstände für Bebauungen, etc.)?
Gruß
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vor 8 Jahren
Hallo Andreas,
leider konnte ich dich telefonisch nicht unter der angegebenen Rufnummer erreichen, wir benötigen nämlich noch weitere Informationen, um hier für dich tätig werden zu können.
Teile uns doch bitte mit, wann du am besten erreichbar bist und wenn du bereits einen Anschluss bei uns hast, hinterlege bitte die Kundennummer dieses Anschlusses in den Benutzerdaten deines Profils http://bit.ly/Kundeninfos.
Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Gruß,
Ingo F.
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