Betreff: Aktualisierung der Vertragskonditionen wegen massiver Verzögerung (Auftragsnummer: entfernt)

vor 3 Tagen

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
    • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
    • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
Ich freue mich auf Ihr Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
*
*
Kurzbezeichnung geändert von VoPo914

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    • vor 3 Tagen

      Langsam hängt mir dieser KI-Geist aus den Ohren!

      Das immer gleiche unfähige Wissen.

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      von

      vor 3 Tagen

      pamperlapescus restintelligenz
      Langsam hängt mir dieser KI-Geist aus den Ohren! Das immer gleiche unfähige Wissen.

      Langsam hängt mir dieser KI-Geist aus den Ohren!

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      pamperlapescus restintelligenz

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      Pries-D

      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
      Ich freue mich auf Ihr Angebot.
      Mit freundlichen Grüßen
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      Pries-D

      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.

      Mach das doch einfach, wenn du dich ja im Recht fühlst. Eine Anpassung wird es so nicht geben. Und dein "Paragraphen-Weitwurf" ist eh fehlgeleitet durch die KI.

      Folge ist nur, du wirst da in nächster Zeit keine Glasfaser bekommen.

      0

    • vor 3 Tagen

      Pries-D

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
      Ich freue mich auf Ihr Angebot.
      Mit freundlichen Grüßen
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      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
      Ich freue mich auf Ihr Angebot.
      Mit freundlichen Grüßen
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      Pries-D

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
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      Und wieder dieser BGH Urteil das die Telekom nicht betrifft.  Sagt mal Leute, könnte ihrnicht mal das KI Gedöns vergessen? Einfach einem Blechkopp trauen und cann c&P macht die Welt nicht besser. 

      1

      von

      vor 3 Tagen

      *Paz Vizsla*

      Und wieder dieser BGH Urteil das die Telekom nicht betrifft.  Sagt mal Leute, könnte ihrnicht mal das KI Gedöns vergessen? Einfach einem Blechkopp trauen und cann c&P macht die Welt nicht besser. 

      Pries-D

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
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        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
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      Mit freundlichen Grüßen
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      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
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      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
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      Und wieder dieser BGH Urteil das die Telekom nicht betrifft.  Sagt mal Leute, könnte ihrnicht mal das KI Gedöns vergessen? Einfach einem Blechkopp trauen und cann c&P macht die Welt nicht besser. 

      *Paz Vizsla*

      Und wieder dieser BGH Urteil das die Telekom nicht betrifft.  Sagt mal Leute, könnte ihrnicht mal das KI Gedöns vergessen? Einfach einem Blechkopp trauen und cann c&P macht die Welt nicht besser. 

      Aber das liest sich doch so schön....

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      Pries-D
      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
      Ich freue mich auf Ihr Angebot.
      Mit freundlichen Grüßen
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      Pries-D

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich habe im Jahr 2023 online einen Glasfaser-Vorvertrag bei Ihnen abgeschlossen. Nun wurde mir mitgeteilt, dass der Anschluss voraussichtlich erst im Jahr 2027 – also mit einer Verzögerung von rund vier Jahren – gelegt wird.
      Da ich den Vertrag online abgeschlossen habe, greift hier das aktuelle BGH-Urteil (Az. III ZR 8/25). Demnach läuft die Mindestvertragslaufzeit bereits seit Vertragsschluss 2023 und ist somit abgelaufen. Ich bin rechtlich flexibel, möchte den Glasfaseranschluss für mein Haus aber grundsätzlich gerne behalten – allerdings nicht zu den veralteten Konditionen von 2023.
      Ich bitte Sie daher um die Prüfung und Umsetzung folgender Punkte:
        • Anpassung an aktuelle Konditionen: Ich möchte meinen Vorvertrag auf die aktuell gültigen Online-Tarifkonditionen und Neukunden-Rabatte (z. B. reduzierte Grundgebühr in den ersten Monaten) umstellen lassen.*
        • Kostenloser Hausanschluss: Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass der physische Hausanschluss trotz der Tarifaktualisierung für mich weiterhin vollkommen kostenfrei bleibt.*
      Sollte eine Anpassung an aktuelle Marktkonditionen systemseitig nicht möglich sein, sehe ich mich gezwungen, von meinem Kündigungsrecht nach Ablauf der Mindestlaufzeit Gebrauch zu machen.
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      Wenn Du schon die elektronische Blödheit ( Ki ) bemühst, frage die mal gegen wen das Urteil erging, jedenfalls nicht gegen die Telekom. 

      Weiterhin gibt es die alten Tarife ohnehin nicht mehr, wahrscheinlich wird der Auftrag ohnehin storniert und muss neu abgeschlossen werden. 

      Außerdem ist zu unterscheiden zwischen einem Auftrag zur Erstellung eines GF AS und einem Tarif der nach Erstellung geschaltet wird. 

      0

    • vor 3 Tagen

      Na dann viel Spaß.

      So, nun sieht es auch deine KI ein das sie Mumpitz schreibt. 

      User uploaded image

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    • vor 3 Tagen

      Ich habe auch Ewigkeiten auf meinen Flasfaser Anschluss warten müssen.

      Wenn du die Glasfaser haben willst musst du warten bis halt bei dir ausgebaut wird.

      Dein Vertrag wird zu den alten Konditionen geschaltet.

      Das bedeutet aber auch, du hast den alten Preis dafür.

      Wenn du den neuen Preis und die dazugehörigen Leistungen willst, gehe in den Shop und schließe einen neuen Vertrag ab. 

      Die Kündigung wird der Shop auch für dich machen. Das bedeutet dann aber auch neue Laufzeit (wieder 2 Jahre) und hohe Preise. Die Glasfasertarife haben sich seit 4 Jahren auch erhöht. Das gleiche auch für Magenta TV. Ok du bekommst Appel TV dazu, zahlst aber mehr als wie der MegaStream Tarif vor zig Jahren war.

      Ob sich das lohnt ?

      Aber der Shop wäre der richtige Ansprechpartner dafür 

      0

    • vor 2 Tagen

      @Pries-D Auf einen aktuellen Tarif ändern ist kein Problem und der Hausanschluss wird bei Verzögerungen nicht plötzlich kostenpflichtig wenn er im ursprünglichen Auftrag kostenfrei war.

       

      Wenn du 1x dein Profil befüllst und mir hier eine Rückmeldung gibst, können wir dazu gerne telefonieren.

       

      Es grüßt Wiebke 

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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