BGB gilt nicht für die Telekom?!

vor 9 Jahren

Hallo, 

ich bin zum 01.05.2017 umgezogen, habe ca. 1,5 Monate vorher bei der Telekom meinen Umzug gemeldet und habe vereinbart, dass noch vor Mai am besten schon ein Techniker kommt.. eine gewisse Zeit später kam ein Brief mit den Technikertermin, welcher nun Ende Juni kommen sollte. 

Da mein Lebensgefehrte und ich oft Homeoffice machen war es undenkbar 2 Monate ohne Internet und Telefon zu verweilen.. nach Zahlreichen Anrufen bei der Telekom wurde uns bedauert, dass kein vorheriger Termin möglich ist und man konnte sich irgendwann schließlich auf eine Kündigung einigen..  welche jedoch erst 3 Monate später in Kraft tritt.. 

 

Nun habe ich jedoch schon die fast 90 € Umzugsgebührwn bezahlt.. und zahle weiterhin auch die Monatlichen Vertragskosten.. 

Laut den BGB müssen beide Vertragspartner jedoch ihre Leistungen erfüllen.. oder gilt das für die Telekom nicht?!?!!? - den beim Telefonkundendienst kann mir leider keiner bei der Erstattung der Kosten helfen und ich soll bitte ein Brief an die Zentrale in Bonn schicken. Nur leider gehen entweder alle meine Briefe verloren oder werden ignoriert! 

 

Da steht kann nicht sein, Fassbier ein Konzern sich nur aufgrund seiner Größe erlauben kann gegen Gesetze zu verstoßen! 

 

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vor 9 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 9 Jahren

      Hier gilt nicht das BGB, sondern das TKG .

      Alles weitere entnimmst du bitte dann da.

      Denn das mit den 3-monaten ist korrekt.

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    • vor 9 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

      Dass das Telekommunikationsgesetz TKG relevant ist ist sicher ein wichtiger Teil der Aussage von @Gelöschter Nutzer

      Allerdings setzt das TKG das BGB nicht grundsätzlich außer Kraft.

       

      Ich bin zwar kein Jurist, aber in Deinem Beitrag stehen ein paar Dinge, die nicht so ganz stimmig sind. Du schreibst u.a.

       

      alina

      Hallo, ich bin zum 01.05.2017 umgezogen, habe ca. 1,5 Monate vorher bei der Telekom meinen Umzug gemeldet und habe vereinbart, dass noch vor Mai am besten schon ein Techniker kommt..

      Hallo, 

      ich bin zum 01.05.2017 umgezogen, habe ca. 1,5 Monate vorher bei der Telekom meinen Umzug gemeldet und habe vereinbart, dass noch vor Mai am besten schon ein Techniker kommt.. 

      alina

      Hallo, 

      ich bin zum 01.05.2017 umgezogen, habe ca. 1,5 Monate vorher bei der Telekom meinen Umzug gemeldet und habe vereinbart, dass noch vor Mai am besten schon ein Techniker kommt.. 


      Meines Wissens kannst Du im Rahmen der Umzugsbeauftragung Dich über Deinen Terminwunsch einigen aber nicht einen Termin verbindlich vereinbaren. Wie es generell so ist, dass Du mit der Beauftragung selbst zunächst mal nur einseitig Deinen Wusch äußerst, eine vertragliche Vereinbarung kommt allerdings erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

       

      Die Telekom muss natürlich gem. BGB ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen - genau wie Du auch - und die muss sie an der alten Adresse erfüllen. Überhaupt erst mit der Änderung des TKG im Jahe 2012 wurde die Tür geöffnet, dass man im Rahmen eines Umzugs den Anschluss mit umziehen darf. Vorher war das BGB bindet und das gab das nicht her.

       

      Im TKG ist es so, dass wenn man den Vertrag nicht unverändert umziehen kann, dann kann man mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende aus dem Vertrag raus. Im TKG ist auch die Umzugsgebühr (nicht 90 sondern 70) verankert.

       

      Wenn es also eine Kündigung nach TKG z.B. im April gab dann läuft der Vertrag noch bis Ende Juli. War das im Mai, dann noch bis Ende August. Damit ist auch vollkommen klar, dass bis dahin weiter die Grundgebühr und entsprechende Rechnungen anfällt/anfallen und Du nach BGB verpflichtet bist, diese zu bezahlen. Vertrag ist halt Vertrag.

       

      Je nachdem welche administrativen/planerischen/tatsächlichen Arbeiten im Rahmen der Beauftragung des Umzugs bereits angefallen sind könnte ich mir vorstellen, dass die Umzugsgebühr berechtigt ist in Gänze oder in Teilen oder auch nicht.

       

      Es wird auf jeden Fall eine Abschlussrechnung geben. Aber erst nach dem Ende der Vertragsbeziehung (einen oder zwei Monate später - da kann es auch noch zu einem vorübergehenden Weiterlaufen der Grundgebühr kommen, de dann zurückerstattet wird). Also cool down.

       

      Ansonsten: trag mal Deine Daten im Profil ein, sodass jemand von der Telekom da mal draufschauen kann. Obwohl es m.E. im Moment noch alles im grünen Berreich ist, was die Telekom macht. Und Du erst in ein paar Wochen ggf. einen Grund hättest, Dich hier zu melden.

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      von

      vor 9 Jahren

      Deine 90€ haben auf jedenfall nichts mit dem Umzug zu tun.
      Schau also auf Seite zwei der Rechnung, was da genau steht.

      Denn erst nach Ausführung wird diese Gebühr berechnet und bei dir kam ja nichtmal mehr der Auftrag zustande, da du dich für dich Kündigung entschieden hast.

      Ich vermute allerdings, dass hier eine BNG Migration ansteht. Soll heißen, ein anderer Anbieter kann dir auch nicht schneller einen Anschluss schalten, wenn die Telekom der Vorleister ist.

      von

      vor 9 Jahren

      muc80337_2

      @Gelöschter Nutzer Dass das Telekommunikationsgesetz TKG relevant ist ist sicher ein wichtiger Teil der Aussage von @Gelöschter Nutzer Allerdings setzt das TKG das BGB nicht grundsätzlich außer Kraft. .......

      @Gelöschter Nutzer

      Dass das Telekommunikationsgesetz TKG relevant ist ist sicher ein wichtiger Teil der Aussage von @Gelöschter Nutzer

      Allerdings setzt das TKG das BGB nicht grundsätzlich außer Kraft.

       

       

      .......
      muc80337_2

      @Gelöschter Nutzer

      Dass das Telekommunikationsgesetz TKG relevant ist ist sicher ein wichtiger Teil der Aussage von @Gelöschter Nutzer

      Allerdings setzt das TKG das BGB nicht grundsätzlich außer Kraft.

       

       

      .......

      Die Gewichtigkeit des BGB ist für natürliche Personen immer über dem TKG anzusiedeln und auch für Privatunternehmen bindend, welche Verträge mit natürlichen Personen schließen.

    • vor 9 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

      offensichtlich möchstest du gegen das TKG §46 verstossen und nicht die Gebühr für eine Sonderkündigung zahlen die dir den Ausstieg aus einem laufenden Vertrag gestattet, sofern die Telekom am neuen Standort nicht schalten kann.

       

      Wenn es keinen Kabelanbieter bei euch gibt, wird vermutlich ein anderer Anbieter auch nicht schalten können, denn der mietet die Leitung ja nur von der Telekom. 

       

      Da die Zeit von zwei Monaten in der Tat sehr lang ist, wird vermutlich in dem Gebiet gerade eine BNG Umstellung sein, oder die Leitung war noch vom Vormieter belegt. 

       

      im ersten Fall wird für 4 Wochen eine generelle Schaltungssperre verhängt, da sonst die Arbeiten nicht durchgeführt werden können.

      Im Zweiten Falls ist eben eine Ressource zur schaltung schlicht nicht vorhanden. Im Flugzeig kannst du auch keinen Sitzplatz buchen, der nicht frei ist 

       

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      von

      vor 9 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

      Ich bin kein Telekom Mitarbeiter!

      Daher muss ich mich nicht verstellen und kann im gleichen Ton schreiben wie du.

       

      Deine Einschätzung der Gesetzeslage ist, wie im ersten Beitrag bereits ersichtlich falsch. Der relevante Satz ist:

      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

       

      Hier konnte die Leistung ja sogar erbracht werden, nur mit Verzögerung - dass man dir ein Sonderkündigungsrecht zugestanden hat ist reine Kulanz, ändert aber an der Kündigungsfirst nichts.

       

      Du bist der der den gültigen Vertrag der am alten Wohnort bestand auflösen möchte - der Gesetzgeber kommt dir hier entgegen, der Preis ist die dreimonatige Kündigungsfrist.

       

       

       

       

       

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      von

      vor 9 Jahren

      @Stefan, @Sabrina A., leider hat sich die TE bereits verdünnisiert.Traurig

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      von

      vor 9 Jahren

      @sg-flinux

      Danke für die Info. Fröhlich

      Ich wünsche ein regenfreies Wochenende.

      Gruß
      Sabrina A.
    • vor 9 Jahren

      Moin @Gelöschter Nutzer,

      willkommen in unserer Community.

      Unsere User hier sind immer bemüht einander zu helfen, danke dafür. Ja, wir sind hier auch unterwegs, brauchen aber machmal einfach einen kleinen Moment. Aber nun bin ich hier und helfe gerne.
      Ich möchte mir das mal im System ansehen, wenn ich darf. Dazu füllen Sie bitte Ihr Profil aus. Ich freue mich über einen kleinen Wink hier, wenn das erledigt ist. Dann kann ich mich kümmern und melden. Einverstanden?

      Vielen Dank und viele Grüße
      Sabrina A.

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