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Gelöst
Welches Datum gilt bei Widerruf?
vor 7 Jahren
Liebe Community, liebes Telekomteam
Nach Pfingsten werde ich für eine Bekannte per Telefon einen neuen Tarif bestellen. Die Telekom kündigte ihr, weil ihr Telefontarif veraltet ist. Internet hat sie nicht.
Im Falle eines Widerrufs kann dies nur per Post erfolgen. Dabei irritiert mich das Datum der Frist. In der Widerrufsinfo heißt es:
“Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.“
Was ist mit Vertragsabschluss gemeint? Ist das das Datum der AB?
Kann nicht sein. Oftmals kommt die postalische AB erst nach Tagen an, vor allen Dingen wenn, so wie momentan, Feiertage gehäuft auftreten und die Bearbeitung länger dauern kann. Die Telekom schreibt ausschließlich von 14 Tagen, d.h., dass auch Sonn- und Feiertage mitgerechnet werden. Laut BGB gilt der Posteingangsstempel auf dem Umschlag.
Übrigens, in den AGB's finde ich gar nichts über das online Widerrufsrecht. Kann aber auch sein, dass ich den Punkt nicht fand.
Ich wünsche Euch ein schönes Pfingstfest,
Marlise
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Akzeptierte Lösung
CyberSW
5 Sterne Mitgestalter*in
akzeptiert von
Klaudija D.
vor 7 Jahren
In den AGB findest du genau, wann der Vertragsschluss ist.
Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit Bereitstellung der Leistung zustande.
Deine Widerrufsfrist beginnt ab den Moment, bei dem du wirksam über dein Widerrufsrecht belehrt wurdest.
Bei Online Bestellungen also schon ab dem Moment, bei dem du den Haken für die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung setzt.
Dennoch nimmt die Telekom das Datum der Auftragsbestätigung - wenn die per Mail zugestellt wird ab dann genau die 14 Tage. Für den Versand per Post rechnet die Telekom noch ein paar Tage karrenz mit drauf.
Das Datum der Bearbeitung spielt hierbei keine Rolle sondern der Eingang des Schreibens bei der Telekom.
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Marlise
Antwort
von
CyberSW
vor 7 Jahren
Lieber @kws,
herzlichen Dank für Deine Antwort.
Das ist mir schon klar.
Die Konditionen für einen neuen Tarif sind soweit in Ordnung, sodass sie den Vertrag unterschreiben könnte. Ich lese den Vertrag vor einer Unterschrift nochmals durch und vor allen Dingen informiere ich mich stets vorab über das Produkt, das ich erwerben möchte. Bisher schaffte es noch kein Shop mir etwas aufzuschwatzen.
Notfalls wende ich mich nochmals an Euch.
Schönes Pfingsten lieber @kws,
Marlise
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