BGB gilt nicht für die Telekom?!

vor 9 Jahren

Hallo, 

ich bin zum 01.05.2017 umgezogen, habe ca. 1,5 Monate vorher bei der Telekom meinen Umzug gemeldet und habe vereinbart, dass noch vor Mai am besten schon ein Techniker kommt.. eine gewisse Zeit später kam ein Brief mit den Technikertermin, welcher nun Ende Juni kommen sollte. 

Da mein Lebensgefehrte und ich oft Homeoffice machen war es undenkbar 2 Monate ohne Internet und Telefon zu verweilen.. nach Zahlreichen Anrufen bei der Telekom wurde uns bedauert, dass kein vorheriger Termin möglich ist und man konnte sich irgendwann schließlich auf eine Kündigung einigen..  welche jedoch erst 3 Monate später in Kraft tritt.. 

 

Nun habe ich jedoch schon die fast 90 € Umzugsgebührwn bezahlt.. und zahle weiterhin auch die Monatlichen Vertragskosten.. 

Laut den BGB müssen beide Vertragspartner jedoch ihre Leistungen erfüllen.. oder gilt das für die Telekom nicht?!?!!? - den beim Telefonkundendienst kann mir leider keiner bei der Erstattung der Kosten helfen und ich soll bitte ein Brief an die Zentrale in Bonn schicken. Nur leider gehen entweder alle meine Briefe verloren oder werden ignoriert! 

 

Da steht kann nicht sein, Fassbier ein Konzern sich nur aufgrund seiner Größe erlauben kann gegen Gesetze zu verstoßen! 

 

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