Gelöst
Cashback-Antrag abgelehnt, obwohl am 31.12. bestellt
vor 2 Jahren
Hallo Community,
ich habe ein Problem mit der Telekom Cashback-Aktion. Am 31.12.2022 habe ich über Check24 einen neuen Laufzeitvertrag abgeschlossen, die Abwicklung ging dann weiter an Sparhandy.
Jetzt ist das Problem, dass ich zwar eine Bestellbestätigung von Check24 habe, mit Datum 31.12.2022, aber außer Bestellnummer und Tarifdaten steht da nicht viel drauf. Auf den Vertragsunterlagen von Sparhandy steht jedoch 01.01.2023. Anscheinend hat Check24 den Antrag erst am 01.01. übermittelt.
Und jetzt wurde mein Cashback-Antrag abgelehnt, obwohl es heißt:
Im Aktionszeitraum 23.11.2022 bis 31.12.2022 erhalten Kunden bei Abschluss eines neuen Mobilfunk- Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten [eine Gutschrift]. [...] Zum Erhalt der Gutschrift (nach Ablauf der Widerrufsfrist) ist bis 31.01.2023 eine Online-Registrierung über telekom.de/cashback-einloesen mit Vorlage eines Erwerbsnachweises (Eingangs-/Auftragsbestätigung) entsprechend der genannten Bedingungen erforderlich.
Auf meiner Bestellbestätigung steht klar 31.12.2022. Was mache ich denn jetzt?
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vor 2 Jahren
Das musst du mit Sparhandy klären, bzw. zählt sowieso das Datum der AB der Telekom soweit ich das weiß - das dürfte noch ma später sein,
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vor 2 Jahren
@embeddedchips
Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung, der Vertrag ist damit noch nicht zustande gekommen. Ist auch ein wackeliges Unterfangen, am letzten Tag einer Aktion und dann noch über zwei Vermittler da einen neuen Vertrag zu schließen.
Und der 31.12. ist ein Tag mit Minderbesetzung ab Nachmittag in allen Bereichen.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Aber da steht ja auch Eingangsbestätigung?
Antwort
von
vor 2 Jahren
Aber da steht ja auch Eingangsbestätigung?
Aber da steht ja auch Eingangsbestätigung?
Aber nicht Auftragsbestätigung und ist außerdem auch nicht von der Telekom.
Wenn du am 31.12.2022 bei der Telekom bestellt hättest, hätte das vllt. funktioniert.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Aber da steht ja auch Eingangsbestätigung?
Wenn die von der Telekom am 31.12. kam, dann sollte es eigentlich gehen.
Wenn die Eingangsbestätigung aber von check24 oder von sparhandy ist und nicht von der Telekom, dann ist die Telekom Cashback Bedingung nicht erfüllt.
Wäre die Eingangsbestätigung von der Telekom, dann könnte es immer noch ein Problem geben weil die eigentliche Auftragsbestätigung üblicherweise erst danach kommt, wie auch @Sarah D. schrieb
Entscheidend ist hier jedoch das Datum auf der Auftragsbestätigung
Allerdings war es in der Vergangenheit durchaus auch schon so, dass die Telekom Eingangsbestätigung ausreichend war (wenngleich möglicherweise formell die Auftragsbestätigung erforderlich gewesen wäre um die Bedingung sicher zu erfüllen)
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Guten Abend @embeddedchips ,
vielen Dank für deine Nachricht hier an uns und herzlich willkommen in unserer Community. 😊
Ich kann deine Verärgerung verstehen, dass der Cashback-Antrag abgelehnt wurde.
Entscheidend ist hier jedoch das Datum auf der Auftragsbestätigung, welches deinen Erläuterungen nach außerhalb des Aktionszeitraums liegt.
Daher bitte ich dich hierbei dich direkt an Check24 bzw. Sparhandy zu wenden, um eine Klärung zu schaffen.
Ich drücke die Daumen, dass du trotz des knapp gewählten Abschlussdatums in den Genuss kommen kannst.
Beste Grüße
Sarah D.
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Uneingeloggter Nutzer
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