Darf die Telekom eine vom Land geförderte Glasfaserleitung der Deutschen Glasfaser nach 2 Jahren nutzen?
vor 2 Stunden
2022 schloss ich einen 2-Jahresvertrag mit der Deutschen Glasfaser ab. Damals wurde mir mitgeteilt, dass ich 2 Jahre an diesen Vertrag gebunden sei. Danach könnte ich meinen Telefon-/Internetprovider frei wählen, da die DG bei vom Land geförderten Ausbauprojekten verpflichtet sei, die Leitung auch anderen Providern zur Verfügung zu stellen.
Inzwischen sind 4 Jahre rum und der Vertrag verlängert sich daher nur noch von Monat zu Monat. Allerdings soll der Anschluss erst am 26.2.26 aktiviert werden weil sich die Bauarbeiten um ca. 3 Jahre verzögert haben. Nach geltender Rechtsprechung ist der Vertrag unabhängig von der Nutzbarkeit nach 2 Jahren monatlich kündbar. Zugesagt wurde der Anschluss (Aktivierung) für Ende 2023. Also wären auch nach diesem Datum die 2 Jahre rum.
Da ich noch immer einen Vertrag mit der Telekom habe und den Service weiter nutzen möchte, würde ich künftig gern Magenta-TV + Telefonie über den Glasfaseranschluss nutzen. Leider bietet die Telekom keinen Glasfaseranschluss bei mir an, obwohl die Glasfaserleitung direkt über mein Grundstück verlegt wurde, um weiter entfernt gelegene Grundstücke zu versorgen. Im Rahmen der damaligen Nutzungsvereinbarung erklärte man mir, dass ich die Glasfaserleitung über mein Grundstück dulden müsse, da ich ja selbst daran angeschlossen würde. Allerdings stellte sich dann heraus, dass das nicht möglich ist, da „die weißen Flecken“ im Rahmen eines Bundesförderprogramms von der Deutschen Glasfaser beseitigt werden sollten. Daher kann ich trotz vorhandener Glasfaserleitung der Telekom keinen Hausanschluss buchen. Ich werde stattdessen über eine fast 40 Jahre alte und teilweise marode Kupferleitung mit einer max. Bandbreite im Download von 60 Mbit versorgt, die bei Regen- oder Schneefall ständig ausfällt oder zu Einschränkungen führt.
Der 100Mbit-Vertrag musste deshalb nach vielen störungsbedingten Ausfällen wieder auf 50 Mbit reduziert werden, da die höhere Bandbreite über das auch noch viel zu lange Kupferkabel nicht zu erreichen war und es daher ständig zu Übertragungsfehlern kam, welche die Technik nicht kompensieren kann.
Ich würde gern wissen, ob die Auskunft der Deutschen Glasfaser damals bei Vertragsunterzeichnung verbindlich ist und die Telekom aufgrund des Förderprogramms bzw. der Bundesmittel-Finanzierung des Anschlusses auf diese Leitung zugreifen darf.
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