Gelöst

Darf die Telekom eine vom Land geförderte Glasfaserleitung der Deutschen Glasfaser nach 2 Jahren nutzen?

vor einem Monat

2022 schloss ich einen 2-Jahresvertrag mit der Deutschen Glasfaser ab. Damals wurde mir mitgeteilt, dass ich  2 Jahre an diesen Vertrag gebunden sei. Danach könnte ich meinen Telefon-/Internetprovider frei wählen, da die DG bei vom Land geförderten Ausbauprojekten verpflichtet sei, die Leitung auch anderen Providern zur Verfügung zu stellen. 

Inzwischen sind 4 Jahre rum und der Vertrag verlängert sich daher nur noch von Monat zu Monat. Allerdings soll der Anschluss erst am 26.2.26 aktiviert werden weil sich die Bauarbeiten um ca. 3 Jahre verzögert haben. Nach geltender Rechtsprechung ist der Vertrag unabhängig von der Nutzbarkeit nach 2 Jahren monatlich kündbar. Zugesagt wurde der Anschluss (Aktivierung) für Ende 2023. Also wären auch nach diesem Datum die 2 Jahre rum.  

Da ich noch immer einen Vertrag mit der Telekom habe und den Service weiter nutzen möchte, würde ich künftig gern Magenta-TV + Telefonie über den Glasfaseranschluss nutzen. Leider bietet die Telekom keinen Glasfaseranschluss bei mir an, obwohl die Glasfaserleitung direkt  über mein Grundstück verlegt wurde, um weiter entfernt gelegene Grundstücke zu versorgen. Im Rahmen der damaligen Nutzungsvereinbarung erklärte man mir, dass ich die Glasfaserleitung über mein Grundstück dulden müsse, da ich ja selbst daran angeschlossen würde. Allerdings stellte sich dann heraus, dass das nicht möglich ist, da „die weißen Flecken“  im Rahmen eines Bundesförderprogramms von der Deutschen Glasfaser beseitigt werden sollten. Daher kann ich trotz vorhandener Glasfaserleitung der Telekom keinen Hausanschluss buchen. Ich werde stattdessen über eine fast 40 Jahre alte und teilweise marode Kupferleitung mit einer max. Bandbreite im Download von 60 Mbit versorgt, die bei Regen- oder Schneefall ständig ausfällt oder zu Einschränkungen führt. 

Der  100Mbit-Vertrag musste deshalb nach vielen störungsbedingten Ausfällen wieder auf 50 Mbit reduziert werden, da die höhere  Bandbreite über das auch noch viel zu lange Kupferkabel nicht zu erreichen war und es daher ständig zu Übertragungsfehlern kam, welche die Technik nicht kompensieren kann. 

Ich würde gern wissen, ob die Auskunft der Deutschen Glasfaser damals bei Vertragsunterzeichnung verbindlich ist und die Telekom aufgrund des Förderprogramms bzw. der Bundesmittel-Finanzierung des Anschlusses auf diese Leitung zugreifen darf. 

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vor 14 Tagen

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Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      @Brieftaube_2.0

      Das wird eher unwahrscheinlich. 

      Telekom hat keine Kooperation mit der DG 

      Es gab mal ein Pilotprojekt, ist aber gescheitert. 

      Ob und wann mal eine Kooperation eingegangen wird, ist Stand heute, unwahrscheinlich 

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    • vor einem Monat

      Sie darf. Aber sie muß nicht. Dazu gehört nämlich ein Kooperationsvertrag zwischen dem Netzeigentümer und dem Provider. Wenn es den nicht gibt, dann ist kein Angebot möglich.

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Hallo @Brieftaube_2.0,

       

      vielen Dank für deine Nachfrage und deine Treue.😀

       

      Ich kann mit @Marcel2605 nur anschließen. Leider wird es aktuell keine Möglichkeit geben, dort einen Glasfaservertrag über uns zu bekommen. 

       

      Wir arbeiten weiterhin an weiteren Kooperationen, ob und wann die kommen. Kann ich aber leider nicht sagen. 

       

      Lieben Gruß, Melanie 

      17

      von

      vor 16 Tagen

      Brieftaube_2.0

      Dazu bedarf es allerdings der Beantragung der Telekom (auch im Einzelfall), ob eine Nutzung möglich ist. 

      Ich habe von der Bundesnetzagentur nachfolgende Ausführungen zur Nutzung fremder Netze erhalten. 

      Dazu bedarf es allerdings der Beantragung der Telekom (auch im Einzelfall), ob eine Nutzung möglich ist. 

      Wie ich bereits berichtete, handelt es sich um einen vom Bund geförderten Ausbau zur Beseitigung der sogenannten "Weißen Flecken" die entweder gar nicht oder zumindest unterversorgt sind, was das Internet betrifft. 

      Hier der wörtliche Text der BNA: 

      Unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung und einer Zugangsverpflichtung nach §§ 22, 149 Absatz 6 TKG besteht eine generelle Verpflichtung, die Netze zu öffnen, wenn es sich um mit öffentlichen Geldern geförderte Netzinfrastruktur handelt. Diese Verpflichtung besteht aufgrund beihilferechtlicher Regelungen im Zusammenspiel mit §155 TKG .

      Denn sofern für den Netzinfrastrukturausbau öffentliche Fördergelder in Anspruch genommen wurden, ergibt sich aus den Regelungen des Beihilferechts und §155 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) eine Zugangsverpflichtung des Eigentümers oder Betreibers der geförderten öffentlicher Telekommunikationsnetze und Telekommunikationslinien (hier der Anbieter): Dieser ist verpflichtet, Wettbewerbern Zugang zum eigenen Netz, z.B. zu Leerrohren oder Kabelkanälen, zu gewähren, so dass die Wettbewerber ihre Kunden mit Anschlüssen und Diensten versorgen können. Wird der Zugang zu mit öffentlichen Mitteln geförderten Telekommunikationsnetzen oder -linien begehrt, ist zunächst durch den Wettbewerber ein entsprechender Antrag bei dem Eigentümer oder Betreiber der öffentlich geförderten Infrastruktur zu stellen. " Zitat Ende

      Brieftaube_2.0

      Dazu bedarf es allerdings der Beantragung der Telekom (auch im Einzelfall), ob eine Nutzung möglich ist. 

      Natürlich, die Telekom hat aber scheinbar kein Interesse mehr mit der DG zusammenzuarbeiten

      von

      vor 14 Tagen

      Ja das mit dem fehlenden Interesse ist sehr schade. Aber auch,  dass man die eigene Glasfaserleitung nicht zur Verfügung stellt und ausschließlich über Vectoring arbeitet, obwohl man genau weiß, dass über die alten Kupferkabel die schon x Mal geflickt wurden und die ewig lang sind, keine Bandbreite zu erreichen ist, mit der man heutzutage noch etwas anfangen kann. 

      insofern wird mir und den Leuten in meiner Straße die alle das Glasfaserkabel der Telekom sehen aber nicht nutzen können, demnächst Kunden der Deutschen Glasfaser. Leider lohnt sich dann auch der Mobilfunktarif bei der Telekom nicht mehr, da der Preisvorteil entfällt. Aber das ist vermutlich Peanuts für die Telekom. Die hat das Problem ohnehin schon als „gelöst“ markiert, obwohl es für uns Kunden bei weitem nicht gelöst ist. Schade eigentlich. 

      jetzt weiß ich aber, warum die Deutsche Glasfaser damals so großspurig erklärte, dass die Vertrags-/Leitungsnimdumg nach 2 Jahren entfällt und man den Provider wechseln darf. Das war auch nur der Verkaufstrick, um Vertragsabschlüsse zu sichern. 

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      von

      vor 14 Tagen

      Brieftaube_2.0

      Das war auch nur der Verkaufstrick, um Vertragsabschlüsse zu sichern

      Ja das mit dem fehlenden Interesse ist sehr schade. Aber auch,  dass man die eigene Glasfaserleitung nicht zur Verfügung stellt und ausschließlich über Vectoring arbeitet, obwohl man genau weiß, dass über die alten Kupferkabel die schon x Mal geflickt wurden und die ewig lang sind, keine Bandbreite zu erreichen ist, mit der man heutzutage noch etwas anfangen kann. 

      insofern wird mir und den Leuten in meiner Straße die alle das Glasfaserkabel der Telekom sehen aber nicht nutzen können, demnächst Kunden der Deutschen Glasfaser. Leider lohnt sich dann auch der Mobilfunktarif bei der Telekom nicht mehr, da der Preisvorteil entfällt. Aber das ist vermutlich Peanuts für die Telekom. Die hat das Problem ohnehin schon als „gelöst“ markiert, obwohl es für uns Kunden bei weitem nicht gelöst ist. Schade eigentlich. 

      jetzt weiß ich aber, warum die Deutsche Glasfaser damals so großspurig erklärte, dass die Vertrags-/Leitungsnimdumg nach 2 Jahren entfällt und man den Provider wechseln darf. Das war auch nur der Verkaufstrick, um Vertragsabschlüsse zu sichern. 

      Brieftaube_2.0

      Das war auch nur der Verkaufstrick, um Vertragsabschlüsse zu sichern

      Jein. Das entspricht schon den Gegebenheiten. Aber da müssen die anderen Provider/Anbieter natürlich auch "mitmachen".

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