Gelöst
Die Miete für den Speedlink wird weiterhin mtl.abgezogen,obwohl im Vertrag eine MMZ von 36 Monaten vereinbart ist.
vor 5 Jahren
Vertragsbeginn für MagentaZuhauseS ist der 25.06.2015, der eine MMZ von 36 Monaten für die Miete des Speedlinks 5501 beinhaltet. Warum wird der Betrag von 4,95 € immer noch abgezogen?
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vor 5 Jahren
@zobel-annemarie die ist nicht auf 36 Monate sondern so lang Du Ihn nicht kündigst,
MM ist 12 Monatedanke für die verbesserung @Andreas__ für einen Router danach kannst diesen zurück gebenwww.telekom.de/retoure
1
Antwort
von
vor 5 Jahren
@zobel-annemarie die ist nicht auf 36 Monate sondern so lang Du Ihn nicht kündigst, MM ist 12 Monate für einen Router danach kannst diesen zurück geben www.telekom.de/retoure
@zobel-annemarie die ist nicht auf 36 Monate sondern so lang Du Ihn nicht kündigst, MM ist 12 Monate für einen Router danach kannst diesen zurück geben
www.telekom.de/retoure
Die 12 Monate gelten für einen Speedport, nicht den Speedlink.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Die Miete ist so lange fällig wie der Mietvertrag besteht.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Die 36 Monate sind die Mindestvertragslaufzeit. Wenn Du ihn danach nicht kündigst, wird er weiter berechnet. Die Miete endet erst mit der Zurückgabe.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo @zobel-annemarie,
MMZ steht für Mindest Miet Zeit. Das ist keine Ratenzahlung.
Nach der Mindest Miet Zeit verlängert sich der Mietvertrag immer automatisch um einen Monat, wenn der Vertrag für den Router nicht gekündigt wird.
Viele Grüße
0
vor 5 Jahren
Wenn das Ding ohne Dein Verschulden defekt gehen sollte - egal ob da der Blitz reinhaut oder ein Bauteil einfach so den Geist aufgibt - dann kannst Du anrufen und erhältst kostenlos ein Austauschgerät. Weil Du weiterhin die monatliche Miete bezahlst.
3
Antwort
von
vor 5 Jahren
Da es um einen Geschäftskunden geht sollte das auch dorthin verschoben werden.
@muc80337_2
Kannst du übernehmen?
Antwort
von
vor 5 Jahren
@der_Lutz
Es geht um einen Magenta Zuhause S, das ist doch kein Geschäftskundentarif. Woher weißt du dass es um ein Geschäftskundenanliegen geht?
@zobel-annemarie
Miete ist Miete und muss so lange bezahlt werden wie man etwas mietet.
Antwort
von
vor 5 Jahren
@CobraCane
die 36 Monate MVLZ sind nur und ausschließlich bei Geschäftskunden zulässig.
Mit Verbrauchern ist das nicht zulässig, darum muss es sich für den Endgeräteservicevertrag zwingend um einen Geschäftskunden handeln.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von