DRINGEND: Gefahr im Verzug – Baustelle unterspült Straße und Wohnhaus in der Herrenstraße 16 Glasfaserbaustelle
vor 3 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeige ich Ihnen förmlich einen massiven und akut schadensursächlichen Baumangel an Ihrer Baustelle in der Herrenstraße 16 in Nottertal- Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim an.Sachverhalt:
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
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vor 3 Stunden
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube.
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeige ich Ihnen förmlich einen massiven und akut schadensursächlichen Baumangel an Ihrer Baustelle in der Herrenstraße 16 in Nottertal- Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim an.Sachverhalt:
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
Kann man sehen.
Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeige ich Ihnen förmlich einen massiven und akut schadensursächlichen Baumangel an Ihrer Baustelle in der Herrenstraße 16 in Nottertal- Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim an.Sachverhalt:
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
Es folgt halt der Erdanziehung.
Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeige ich Ihnen förmlich einen massiven und akut schadensursächlichen Baumangel an Ihrer Baustelle in der Herrenstraße 16 in Nottertal- Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim an.Sachverhalt:
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
Das ist eine Vermutung,
Strassenkörper + auch Fundament sollten mit wechselndem Grundwasser auskommen können,
für Hochwassergebiete, sollte man eine "weise Wanne" bauen.
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf,
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeige ich Ihnen förmlich einen massiven und akut schadensursächlichen Baumangel an Ihrer Baustelle in der Herrenstraße 16 in Nottertal- Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim an.Sachverhalt:
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
Ist ein öffentliches Forum hier, hier kann man nix fordern (ausser die Forenregeln zu beachten) ;-)
Das Ist ein GF-Ausbau, welche Firma baut den dort, weil die hat auch die Tiefbaugenehmigung.
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vor 2 Stunden
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Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
Witzig, ruf die Feuerwehr oder das THW/ Ordnungsamt. Was oll die Telekom nun über Nacht machen? Statiker für ein Haus besorgen?
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vor 2 Stunden
Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen
Sehr geehrte Damen und Herren,hiermit zeige ich Ihnen förmlich einen massiven und akut schadensursächlichen Baumangel an Ihrer Baustelle in der Herrenstraße 16 in Nottertal- Heilinger Höhen Ortsteil Schlotheim an.Sachverhalt:
Das Oberflächenwasser der gesamten Gosse fließt unkontrolliert in die dortige offene Baugrube. Von dort aus sickert das Wasser unterirdisch weiter. Es unterspült bereits den Straßenaufbau und dringt in den Untergrund des anliegenden Wohnhauses vor.Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die Auswaschung des Bodens bereits jetzt das Fundament des Wohnhauses sowie der Straßenkörper geschädigt werden. Erfahrungsgemäß führen solche Unterspülungen zu verzögerten Setzungserscheinungen und Rissbildungen an Gebäuden, die sich erst in den kommenden Monaten oder Jahren zeigen.Forderung:
Ich fordere Sie als Bauherrin bzw. Auftraggeberin der Maßnahme hiermit auf, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden ab Zugang dieses Schreibens, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen einzuleiten. Der Zufluss des Gossenwassers in die Baugrube ist dauerhaft zu stoppen und der ordnungsgemäße Abfluss in die Kanalisation (Gulli) sicherzustellen.Rechtlicher Hinweis:
Dieses Schreiben dient ausdrücklich der Fristhaltung und Beweissicherung für alle zukünftigen Primär-, Sekundär- und Spätschäden (insbesondere Setzungsschäden, Risse im Mauerwerk oder Absenkungen der Verkehrsfläche), die aus dieser mangelhaften Baustellensicherung resultieren. Sollten Sie der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht unverzüglich nachkommen, behalte ich mir die Einschaltung der Bauaufsichtsbehörde sowie rechtliche Schritte vor.Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie den genauen Zeitpunkt der eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen schriftlich.Mit freundlichen Grüßen Hausbewohner
@Holger_Laube
Bist Du Experte auf diesem Gebiet?
Ich nicht direkt (hab allerdings "Physik der Flüssigkeiten" im Studium mit Prüfung belegt gehabt) - aber ich hätte das so eingeschätzt, dass die Fotos eine noch (?) unkritische Situation zeigen. Sicher ist es i.a. besser, Gruben zeitnah zu schließen.
Falls Gefahr im Verzug sein sollte, dann ist die (zunächst zumindest) anonyme Meldung in einem Forum der zeitlich falsche Weg.
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vor einer Stunde
@Holger_Laube nachdem das Pflaster teilweise schön grün ist, ist es auch schön wasserdurchlässig.
Von Unterspülung spricht man bei fliesendem Wasser.
Stehendes Wasser versickert einfach nur, so wie es auch vielerorts gewünscht ist (Thema Oberflächenversiegelung)
Das dürfte öffentlicher Grund sein, deshalb solltest du Forderungen an die Kommune richten.
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