Gelöst
Dringende Gefahrenanzeige: Fehlplatzierung Kabelverzweiger (KVz)
Gelöschter Nutzer
vor 6 Tagen
Hallo Telekom-hilft-Team, ich wende mich an Sie, da die offiziellen E-Mail-Adressen des Bauherren-Services blockieren und das normale Störungsformular nur für Router-Probleme gedacht ist. Es geht um eine dringende Schadens- und Gefahrenanzeige bezüglich eines Kabelverzweigers ( KVz ) direkt an meiner Gartenmauer (Adresse entfernt). Der Kasten wurde mit nur 12 cm Abstand zu meiner Mauer gesetzt. Er dient als gefährliche Kletterhilfe für Passanten (Absturzgefahr), verletzt meine Privatsphäre und beschädigt durch den blockierten Spalt das Mauerwerk (Feuchtigkeit/Müll). Zudem werden Telekom-interne Wartungsabstände (60 cm) massiv unterschritten. Das offizielle Einschreiben an den Bauherren- und Infrastrukturservice nach Bonn (Frist bis 15.08.2026) ist bereits auf dem Postweg. Bitte kontaktieren Sie mich privat, damit ich Ihnen die vollständige Schadensanzeige und die Fotodokumentation (Maße) für die Weiterleitung an die zuständige Fachabteilung zukommen lassen kann. Vielen Dank und viele Grüße,
Veronika Albrecht
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Datenschutz: Adresse wurde öffentlich genannt, wurde nun entfernt im Sinne des Datenschutzes / Jacqueline von Telekom hilft
Überschrift gekürzt von VoPo914
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vor 6 Tagen
Da hat der Bauherren Service auch nichts mit am Hut.
Da muss PTI ran.
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Datenschutz: In der Zitierung war die Adresse zu sehen, daher entfernt. / Jacqueline von Telekom hilft
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vor 6 Tagen
Wende Dich an die Stadt bzw. an die Ordnungsbehörden die das genehmigt haben.
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Datenschutz: In der Zitierung war die Adresse zu sehen, daher entfernt. / Jacqueline von Telekom hilft
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vor 6 Tagen
PS: Das Bauamt deiner Stadt hat den Aufstellort erlaubt. Willst du den Umbau beauftragen? 20 K € und mehr auf deine Kappe nehmen? Ohne Genehmigung baut die Telekom nicht wild rum.
Schaut nun nicht so schlimm aus... perfekt gebaut....
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Datenschutz: Auf Grund einer Meldung wird das Bild im Beitrag entfernt. / Jacqueline von Telekom hilft
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vor 6 Tagen
Anonym
Die geschilderte Situation sollte natürlich geprüft werden. Allerdings würde ich zwischen nachweisbaren Tatsachen und persönlichen Bewertungen unterscheiden. Nachvollziehbar ist die Kritik am geringen Abstand des Kabelverzweigers zur Mauer, sofern dieser tatsächlich nur etwa 12 cm beträgt. Das kann Fragen zur Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf das Mauerwerk aufwerfen. Wichtig aber ist: Steht der KVZ auf öffentlichen Grund oder auf Deinem? Wenn ersteres, so ist nach meiner Auffassung das zuständige Amt in Deinem Ort dafür zuständig, Maßnahmen einzuleiten und zu prüfen, inwieweit die Genehmigung zum Aufstellen eingehalten wurde.
Was mich nur verwundert: Wir schreiben 2026 und schau ich bei Googlemaps, so steht dieser Verteiler bereist im Jahr 2023 an der Stelle.
8
von
vor 5 Tagen
Nachvollziehbar ist die Kritik am geringen Abstand des Kabelverzweigers zur Mauer, sofern dieser tatsächlich nur etwa 12 cm beträgt. Das kann Fragen zur Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf das Mauerwerk aufwerfen.
@vroni75
Die geschilderte Situation sollte natürlich geprüft werden. Allerdings würde ich zwischen nachweisbaren Tatsachen und persönlichen Bewertungen unterscheiden. Nachvollziehbar ist die Kritik am geringen Abstand des Kabelverzweigers zur Mauer, sofern dieser tatsächlich nur etwa 12 cm beträgt. Das kann Fragen zur Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf das Mauerwerk aufwerfen. Wichtig aber ist: Steht der KVZ auf öffentlichen Grund oder auf Deinem? Wenn ersteres, so ist nach meiner Auffassung das zuständige Amt in Deinem Ort dafür zuständig, Maßnahmen einzuleiten und zu prüfen, inwieweit die Genehmigung zum Aufstellen eingehalten wurde.
Was mich nur verwundert: Wir schreiben 2026 und schau ich bei Googlemaps, so steht dieser Verteiler bereist im Jahr 2023 an der Stelle.
Ernsthaft? Wie wirkt sich das auf das Mauerwerk aus? Zugang für Wartung und Schaltung erfolgt von den Frontklappen, nicht an der Rückseite.
von
vor 5 Tagen
Nachvollziehbar ist die Kritik am geringen Abstand des Kabelverzweigers zur Mauer, sofern dieser tatsächlich nur etwa 12 cm beträgt. Das kann Fragen zur Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf das Mauerwerk aufwerfen.
@vroni75
Die geschilderte Situation sollte natürlich geprüft werden. Allerdings würde ich zwischen nachweisbaren Tatsachen und persönlichen Bewertungen unterscheiden. Nachvollziehbar ist die Kritik am geringen Abstand des Kabelverzweigers zur Mauer, sofern dieser tatsächlich nur etwa 12 cm beträgt. Das kann Fragen zur Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten oder zu möglichen Auswirkungen auf das Mauerwerk aufwerfen. Wichtig aber ist: Steht der KVZ auf öffentlichen Grund oder auf Deinem? Wenn ersteres, so ist nach meiner Auffassung das zuständige Amt in Deinem Ort dafür zuständig, Maßnahmen einzuleiten und zu prüfen, inwieweit die Genehmigung zum Aufstellen eingehalten wurde.
Was mich nur verwundert: Wir schreiben 2026 und schau ich bei Googlemaps, so steht dieser Verteiler bereist im Jahr 2023 an der Stelle.
geh einmal mit offenen Augen durch eine beliebige Stadt in Deutschland, da findest du solche Standorte zu tausenden, das ist eine völlig normale Aufstellung.
von
vor 5 Tagen
Schau ich in Apple Karten dann kommt 2019
@*Paz Vizsla*
Schau ich in Apple Karten dann kommt 2019. Nun ja. Und schau ich auf die gegenüberliegende Straßenseite, so stehen dort auch Stromverteiler etc. und auch alle dicht am dortigen Zaun.
über die historische Ansicht bei Earth kann man es näher eingrenzen, 2016 stand er noch nicht aber 2018 ist er dann montiert.
Bedeutet der KVZ hat fast 10 Jahre nicht gestört 🤷♂️
Gelöschter Nutzer
vor 6 Tagen
Danke für deine Antwort
Da der Kasten der Telekom gehört, ist sie als Betreiberin vollumfänglich dafür verantwortlich, dass von der Anlage keine Gefahren für Dritte (wie stürzende Kinder) oder für Ihr Privateigentum (Mauerwerk) ausgehen (§ 823 BGB).
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von
Gelöschter Nutzer
vor 6 Tagen
Danke für deine Antwort
Da der Kasten der Telekom gehört, ist sie als Betreiberin vollumfänglich dafür verantwortlich, dass von der Anlage keine Gefahren für Dritte (wie stürzende Kinder) oder für Ihr Privateigentum (Mauerwerk) ausgehen (§ 823 BGB).
Immer diese sch.... elektronische Blödheit ( Ki )
von
Gelöschter Nutzer
vor 6 Tagen
Da der Kasten der Telekom gehört, ist sie als Betreiberin vollumfänglich dafür verantwortlich, dass von der Anlage keine Gefahren für Dritte
Danke für deine Antwort
Da der Kasten der Telekom gehört, ist sie als Betreiberin vollumfänglich dafür verantwortlich, dass von der Anlage keine Gefahren für Dritte (wie stürzende Kinder) oder für Ihr Privateigentum (Mauerwerk) ausgehen (§ 823 BGB).
Wie handhabst Du das bei Deinem KfZ?
von
Gelöschter Nutzer
vor 5 Tagen
Hallo Anonym
willkommen in unserer Community.
Du kannst für die Meldung unser Formular nutzen.
Beste Grüße
Sarah
Hinweis:
0
vor 6 Tagen
Eine freistehende Mauer wird ganz sicher nicht durch Feuchtigkeit beschädigt wenn da ein KVZ mit 12 cm Abstand davor steht.
Anonym vielleicht lässt du mal die Katze au dem Sack warum du es wirklich willst.
Alles von dir geschriebene ist doch nur vorgeschoben.
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3
von
vor 6 Tagen
Wo die wohl ihren Kabelverzeiger dort hinbauen?
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von
vor 6 Tagen
Zumal der genug Wärme abgibt wo es einem die Feuchtigkeit rauszieht ^^
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von
vor 6 Tagen
n das habe ich auch gedacht. 😂
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vor 6 Tagen
Liebe Vroni, lesen und verstehen ist nicht so deine Sache, oder?
Für einen Kabelverzweiger ( KVz ) der Telekom auf öffentlichem oder privatem Grund sind laut Telekom-Vorgaben und DIN-Normen mindestens 60 cm freier Arbeitsabstand vor dem Gehäuse für Wartungsarbeiten erforderlich.
Vor dem Gehäuse damit man die Türen öffnen kann, das ist alles gegeben. :)
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0
vor 6 Tagen
Ich habe noch keinen Verteiler oder was auch immer, gesehen, egal von wem, der 60 cm Abstand zu einer Mauer oder Wand hatte.
Der würde dann ja oft mitten auf dem Wehweg stehen.
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1
von
vor 6 Tagen
ch denke, da hat jemand einfach zu viel Langeweile und daheim nix zu melden, daher kommt er mit so eine Kinderkacke.
Die "grauen Kästen" am anderen Eck stellen eher eine Gefahr dar, wenn da eine drauf klettert und auf den Jägerzaum fällt, ist er aufgespießt und überlebt das ganze nicht. Wurde aber auch genehmigt.
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vor 6 Tagen
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Veronika Albrecht
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@Jacqueline G. du hast die Überschrift vergessen.
2
von
vor 5 Tagen
du hast die Überschrift vergessen.
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Veronika Albrecht
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@Jacqueline G. du hast die Überschrift vergessen.
@JuergenS1 das hat doch @VoPo914 dankenswerterweise übernommen
von
vor 5 Tagen
@der_Lutz
Aber erst nach meinem Post.
vor 5 Tagen
Spannender... muss die Laterne dort nun auch weg? Die steht auch knappe 12 cm. an der Mauer?
12
von
vor 5 Tagen
Genehmigung liegt vor!
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von
vor 5 Tagen
Ja nun, KI sagt das sind alles nicht reale Menschen.
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von
vor 5 Tagen
Frage mich... wo sollen nun die Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren vorbeigehen? Auf der Fahrbahn?
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