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DSL Kabel innerhalb des Hauses defekt - Erneuerung notwendig
vor 8 Monaten
Guten Tag,
bei uns sollte heute der Internet Anschluss gewechselt werden (zur Telekom).
Wir hatten vorher Kabelinternet und jetzt DSL.
Dabei wurde identifiziert, dass unser Internet Kabel vom Hausanschlusskasten in unsere Wohnung wohl defekt sei (im Haus).
Daraufhin meinte der Techniker, klären sie mit ihrem Vermieter, ob das repariert werden soll/ kann und „ob die Kamine frei sind“.?
Offen gesagt weiß ich grad nicht wie ich das Gespräch mit meinem Vermieter führen soll.
Was muss gemacht werden (10 parteienhaus), müssen dafür die Wände geöffnet werden, wie viel Aufwand ist das, ist das ein Aufwand der durch den Vermieter zu tragen ist. Ist das ggf ein Thema was er in der Eigentümer Gemeinschaft beschließen lassen muss? (Gemeinsam zu tragende Kosten etc.).
An wen kann sich mein Vermieter wenden wenn Rückfragen bestehen (genau dieser Art).
Ein bisschen Futter würde uns hier weiterhelfen.
vielen Dank vorab!
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CobraCane
Community Guide
vor 8 Monaten
Das kann dir hier niemand beantworten da wir nicht wissen wie das Gebäude gebaut wurde, ob da ein Leerrohr liegt wo das Kabel durchgeht oder eben nicht.
Der Vermieter kann das entweder über die Telekom beantragen oder er kann es von einem Elektriker verlegen lassen (nur anschließen muss es dann die Telekom)
Wie sich das dann mit der Kostenverteilung bei der Eigentümergemeinschaft verhält oder ob der Vermieter das alleine tragen muss kann ich zumindest nicht beurteilen. Vielleicht antwortet hier noch jemand der sich besser mit solchen Themen auskennt.
Na ja, im Prinzip recht einfach. Du sagst ihm dass du zur Telekom wechseln wolltest und der Techniker das eben festgestellt hat und dass das behoben werden muss.
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olliMD
Community Guide
vor 8 Monaten
Es braucht ein neus Kabel vom Keller in Eure Wohnung. Die Telekom baut standardmäßig nur Aufputz, würde aber vorhandene Leerrohranlagen nutzen. Das kann der Techniker vor Ort nicht prüfen, dass muss der Eigentümer / die Hausverwaltung festlegen @matthiasfm.
Alternativ, ggf. kostengünstiger ist es von einem Elektriker das richtige Kabel legen zu lassen und dann die Telekom nur noch um Aufschaltung bitten. Mit das richtige Kabel ist das hier gemeint: www.telekom.de/endleitung
Bei einer Eigentümergemeinschaft gehört diese Infrastruktur zum Gebäude ist durch alle Eigentümer zu zahlen, üblicherwiese aus der Instandhaltungspauschale. Die Verwaltung muss dazu die WEG nicht mal befragen.
Pfiffige WEG beginnen dann auch schon, sich mal über den Glasfaserausbau Gedanken zu machen.
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Everything
4 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Monaten
Hier mal Futter:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/bauherren-kupfertechnik.pdf
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Everything
4 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Monaten
Dann bleibe beim Kabel oder du hast einen ganz liebe Vermieter, der das in einem Monat hinbekommt.
Was machen denn die anderen Mieter, von Kabel auf DSL zu wechseln bei maroden Endleitungen ist nicht der einfachste Weg für einen Mieter.
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Everything
Antwort
von
Everything
vor 8 Monaten
Verstehe dein Einwand nicht, natürlich ist es sinnvoll mal die anderen im Haus zu fragen.
Neue Endleitungen zu legen kann ja für alle ein Vorteil sein und dann muss nicht jeder einzelner Mieter anfragen.
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HappyGilmore
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 8 Monaten
Zwei Möglichkeiten.
1. Du klärst das mit deinem Vermieter der dann einen Elektriker beauftragt und vom Anschlusskasten der Telekom (Apl) bis zu deiner Wohnung ein neues Kabel legen läßt. Die Kosten trägst du. Und der Elektriker ist meist die günstigere Variante.
Welches Kabel der Elektriker legen soll findest du hier: www.termin.telekom.de/endleitung
2. Die Telekom legt das Kabel. Hier gibt es folgendes zu beachten. Die Telekom legt das Kabel Aufputz mit Nagelschellen in der wirtschaftlichsten Weise. In der Regel durch den Hausflur/Treppenhaus. Wanddurchbrüche werden auch gemacht. Allerdings ist hier der Brandschutz zu beachten. Wanddurchbrüche vom Keller in das Treppenhaus und vom Treppenhaus in die Wohnung müssen mit Brandschutzmasse fachgerecht verschlossen werden.
Besser wäre es wenn es eine vorhandene Leerrohranlage oder einen stillgelegten Kamin gibt. Auch hier ist der Brandschutz ein Thema.
Auf der Aussenfassade wäre auch noch eine Variante. Allerdings wird nicht auf einer vorhandenen Wärmedämmung mit Nagelschellen verlegt. Denn die Nägel beschädigen die Wärmedämmung und es kann Feuchtigkeit eintreten. Auch zu beachten ist die Arbeitshöhe die maximal 3,50m betragen darf.
Also. Der erste Weg ist der Hauseigentümer buw. Vermieter.
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BigWoelfi2
5 Sterne Mitgestalter
vor 8 Monaten
Dann hast Du die Wohnung von dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung gemietet?
Und da gibt es wirklich mehrere Eigentümer oder nur einen, dem alle Wohnungen gehören?
Aber egal, wie, bin ich der Meinung, dass Du mit der Eigentümergemeinschaft als Mieter eigentlich nicht so viel zu tun haben dürftest, sondern Dich an Deinen Vermieter/Eigentümer der Wohnung wenden solltest, denn der ist Dein Vertragspartner dann.
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