Einseitige Mietpreiserhöhung (von 1,21 € auf 7,95 €) nach Router-Austausch wegen Defekt

vor 6 Stunden

Hallo Telekom-hilft-Team,
ich benötige dringend eure Hilfe, da der normale Kundenservice per E-Mail mein Anliegen leider überhaupt nicht verstanden hat.
Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt. Der Kundenservice hat mir daraufhin ein Nachfolgemodell zugeschickt. Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!
Auf meine Beschwerde hin wurde mir per E-Mail von Herrn xxx lediglich geantwortet, dass der alte W 723V nicht mehr lieferbar ist und man deshalb das Nachfolgemodell schicken musste.
Hier liegt das Missverständnis:
Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
Ein technischer Defekt des Mietgeräts liegt im Risikobereich der Telekom. Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen. Ein Gerätedefekt darf nicht als Hebel genutzt werden, um mir mitten im laufenden Serviceverhältnis einen sechsmal teureren Tarif aufzuzwingen.
Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich bitte ein Teammitglied von Telekom hilft inständig darum, sich den Fall anzuschauen und den Mietpreis auf die alten Konditionen von 1,21 Euro/Monat anzupassen (z.B. über eine dauerhafte monatliche Gutschrift).
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
T+K

Letzte Aktivität

vor 4 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 6 Stunden

      Auch dir ein freundliches Hallo @T+K 

      Lösche bitte sofort den Namen des Mitarbeiters.

      Hat im weltweiten Netz nix zum Suchen.

      Grüßle

      0

    • vor 6 Stunden

      Die Telekom hat genau wie du das Recht, einen Endgeräte-Servicevertrag nach Ablauf der MVLZ ordentlich mit der angegebenen Frist (ich meine 6 Tage) zu kündigen.

      Das ist hier wohl geschehen. Dir bleibt die Möglichkeit ein Gerät neu bei der Telekom zu mieten oder zu kaufen  oder aber dir unabhängig  selbst zu besorgen.

      0

    • vor 6 Stunden

      T+K

      Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Hilfe, da der normale Kundenservice per E-Mail mein Anliegen leider überhaupt nicht verstanden hat.
      Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt. Der Kundenservice hat mir daraufhin ein Nachfolgemodell zugeschickt. Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!
      Auf meine Beschwerde hin wurde mir per E-Mail von Herrn Borislav Todorov lediglich geantwortet, dass der alte W 723V nicht mehr lieferbar ist und man deshalb das Nachfolgemodell schicken musste.
      Hier liegt das Missverständnis:
      Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
      Ein technischer Defekt des Mietgeräts liegt im Risikobereich der Telekom. Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen. Ein Gerätedefekt darf nicht als Hebel genutzt werden, um mir mitten im laufenden Serviceverhältnis einen sechsmal teureren Tarif aufzuzwingen.
      Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich bitte ein Teammitglied von Telekom hilft inständig darum, sich den Fall anzuschauen und den Mietpreis auf die alten Konditionen von 1,21 Euro/Monat anzupassen (z.B. über eine dauerhafte monatliche Gutschrift).
      Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
      T+K
      T+K

      Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen.

      Kannst du mir grad die Stelle im 535er zeigen.

      Ich finde sie grad nicht.

      Deine >Mietsache-< 723 ist abgekündigt.

      Jetzt gilt ein neuer Vertrag für ein nicht genanntes Gerät.

      Grüßle 

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    • vor 5 Stunden

      § 535 BGB - Einzelnorm

      (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

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      4

      von

      vor 5 Stunden

      T+K

      dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

      § 535 BGB - Einzelnorm

      (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

      T+K

      dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

      ist gekündigt!

      T+K

      Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Hilfe, da der normale Kundenservice per E-Mail mein Anliegen leider überhaupt nicht verstanden hat.
      Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt. Der Kundenservice hat mir daraufhin ein Nachfolgemodell zugeschickt. Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!
      Auf meine Beschwerde hin wurde mir per E-Mail von Herrn xxx lediglich geantwortet, dass der alte W 723V nicht mehr lieferbar ist und man deshalb das Nachfolgemodell schicken musste.
      Hier liegt das Missverständnis:
      Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
      Ein technischer Defekt des Mietgeräts liegt im Risikobereich der Telekom. Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen. Ein Gerätedefekt darf nicht als Hebel genutzt werden, um mir mitten im laufenden Serviceverhältnis einen sechsmal teureren Tarif aufzuzwingen.
      Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich bitte ein Teammitglied von Telekom hilft inständig darum, sich den Fall anzuschauen und den Mietpreis auf die alten Konditionen von 1,21 Euro/Monat anzupassen (z.B. über eine dauerhafte monatliche Gutschrift).
      Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
      T+K
      T+K

      Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen

      Und das steht jetzt wo?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      T+K

      Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt.

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Hilfe, da der normale Kundenservice per E-Mail mein Anliegen leider überhaupt nicht verstanden hat.
      Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt. Der Kundenservice hat mir daraufhin ein Nachfolgemodell zugeschickt. Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!
      Auf meine Beschwerde hin wurde mir per E-Mail von Herrn xxx lediglich geantwortet, dass der alte W 723V nicht mehr lieferbar ist und man deshalb das Nachfolgemodell schicken musste.
      Hier liegt das Missverständnis:
      Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
      Ein technischer Defekt des Mietgeräts liegt im Risikobereich der Telekom. Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen. Ein Gerätedefekt darf nicht als Hebel genutzt werden, um mir mitten im laufenden Serviceverhältnis einen sechsmal teureren Tarif aufzuzwingen.
      Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich bitte ein Teammitglied von Telekom hilft inständig darum, sich den Fall anzuschauen und den Mietpreis auf die alten Konditionen von 1,21 Euro/Monat anzupassen (z.B. über eine dauerhafte monatliche Gutschrift).
      Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
      T+K
      T+K

      Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt.

      Der ist auch schon so alt der der heute studieren könnte. Diese alten Mumuien gibt es nicht mehr., Du hast quasi fas ein halbes Dutzend neuerer Modelle an dir vorbei ziehen lassen. Früher war der Sprit und die Kippen auch billiger, besonders in dem Jahr als der W723 auf den Markt kam. 

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    • vor 4 Stunden

      T+K

      Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!

      Hallo Telekom-hilft-Team,
      ich benötige dringend eure Hilfe, da der normale Kundenservice per E-Mail mein Anliegen leider überhaupt nicht verstanden hat.
      Mein gemieteter Router (Speedport W 723V) war defekt. Der Kundenservice hat mir daraufhin ein Nachfolgemodell zugeschickt. Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!
      Auf meine Beschwerde hin wurde mir per E-Mail von Herrn xxx lediglich geantwortet, dass der alte W 723V nicht mehr lieferbar ist und man deshalb das Nachfolgemodell schicken musste.
      Hier liegt das Missverständnis:
      Mir ist völlig klar und es ist für mich absolut in Ordnung, dass ich ein moderneres Nachfolgemodell erhalte. Mein Problem ist aber die drastische Preiserhöhung.
      Ein technischer Defekt des Mietgeräts liegt im Risikobereich der Telekom. Als Vermieter seid ihr gemäß § 535 BGB verpflichtet, mir ein funktionierendes Ersatzgerät bereitzustellen – und zwar zu den vereinbarten Vertragskonditionen. Ein Gerätedefekt darf nicht als Hebel genutzt werden, um mir mitten im laufenden Serviceverhältnis einen sechsmal teureren Tarif aufzuzwingen.
      Meine Kundendaten habe ich in meinem Profil hinterlegt. Ich bitte ein Teammitglied von Telekom hilft inständig darum, sich den Fall anzuschauen und den Mietpreis auf die alten Konditionen von 1,21 Euro/Monat anzupassen (z.B. über eine dauerhafte monatliche Gutschrift).
      Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
      T+K
      T+K

      Der alte Mietvertrag zu 1,21 Euro/Monat wurde mir gekündigt, und für den neuen Router soll ich nun 7,95 Euro/Monat zahlen – das ist mehr als das Sechsfache!

      Gib den neuen (ersatz-)Router zurück.

      Kauf dir einen Router, dann brauchst du gar keine Miete mehr bezahlen.

      Miete 7,95€,  da hast du dir aber bestimmt selbst das Ersatzmodell ausgesucht!

      Welchen Leihrouter hast du  jetzt?

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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