Gelöst
Einwilligungsvorbehalt
vor 3 Jahren
Für einen Kunden bestand bei Vertragsabschluß eine vom Amtsgericht eingericghtetet rechtliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt.
Damit der vom Kunden abgeschlossene Vertrag wirksam wird bedarf es der Zustimmung des rechtlichen Betreuers. Die wurde NIE erteilt. Der Vertrag soll nun rückabgewickelt und die bereits gezahlten Kosten zurückerstattet werden. Der Anschluß wurde nie genutzt. Wie ist nun vorzugehen.
MFG Betreuungsverein
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Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Jahren
@Betreuungsverein
Bitte den Anhang löschen, die Welt liest mit
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Danke für den Hinweis, ist innerhalb weniger Sekunden erfolgt!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Für einen Kunden bestand bei Vertragsabschluß eine vom Amtsgericht eingericghtetet rechtliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Damit der vom Kunden abgeschlossene Vertrag wirksam wird bedarf es der Zustimmung des rechtlichen Betreuers. Die wurde NIE erteilt. Der Vertrag soll nun rückabgewickelt und die bereits gezahlten Kosten zurückerstattet werden. Der Anschluß wurde nie genutzt. Wie ist nun vorzugehen. MFG Betreuungsverein
Für einen Kunden bestand bei Vertragsabschluß eine vom Amtsgericht eingericghtetet rechtliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt.
Damit der vom Kunden abgeschlossene Vertrag wirksam wird bedarf es der Zustimmung des rechtlichen Betreuers. Die wurde NIE erteilt. Der Vertrag soll nun rückabgewickelt und die bereits gezahlten Kosten zurückerstattet werden. Der Anschluß wurde nie genutzt. Wie ist nun vorzugehen.
MFG Betreuungsverein
Seid ihr noch zu retten?
Ihr seid doch Profis!
Wie könnt ihr ein derartiges Schreiben mit den Daten der betroffenen Person ins weltweit einsehbare Internet setzen?
Das ist eine eklatante Verletzung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person.
7
Antwort
von
vor 3 Jahren
Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Latein müsste man können! Aber Wikipedia konnte mich aufklären 🤣
umso schlimmer für mich - mea magna culpa!
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Latein müsste man können!
Aber Wikipedia konnte mich aufklären 🤣
Google Translate kann jetzt auch Latein.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Käseblümchen Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Latein müsste man können! Aber Wikipedia konnte mich aufklären 🤣 Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Latein müsste man können! Aber Wikipedia konnte mich aufklären 🤣 Käseblümchen Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Betreuungsverein umso schlimmer für mich - mea magna culpa! Latein müsste man können! Aber Wikipedia konnte mich aufklären 🤣 Google Translate kann jetzt auch Latein.
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Latein müsste man können!
Aber Wikipedia konnte mich aufklären 🤣
Google Translate kann jetzt auch Latein.
Google übersetzt aber nur, Wikipedia liefert Hintergrundinformationen dazu.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @Betreuungsverein,
sofern Sie es nicht schon genutzt haben, möchte ich Ihnen hier einmal die nötigen Infos für unser Kontaktformular verlinken.
Bei weiteren Fragen stehen meine Kolleg*innen und ich Ihnen gern zur Verfügung.
Beste Grüße
Louisa G.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Meldet euch schriftlich bei der Telekom ... zeigt die Betreuung an, den Betreuungsausweis o. Bestallungsurkunde nur als Kopie(!) beilegen. Dann wird das alles soweit Rückgängig gemacht. Ach und bittet gleich eine entsprechende Sperre zu hinterlegen, damit euer Betreuter keine Verträge mehr abschließen kann.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Betreuungsverein,
sofern Sie es nicht schon genutzt haben, möchte ich Ihnen hier einmal die nötigen Infos für unser Kontaktformular verlinken.
Bei weiteren Fragen stehen meine Kolleg*innen und ich Ihnen gern zur Verfügung.
Beste Grüße
Louisa G.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von