ELW ohne 2ten Anschluss

vor 5 Stunden

Hallo liebe Community,

da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

Letzte Aktivität

vor 60 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

61

0

14

    • vor 5 Stunden

      Phil Fröhlich

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      nicht wie du es wünschst, das TKG ist da eindeutig, es muss in die ELW ein eigener passiver Netzabschluss gelegt werden

      0

    • vor 4 Stunden

      Phil Fröhlich

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Mieter akzeptiert dein Angebot und muss dann seinen bestehenden Vertrag einfach weiterzahlen, also zieht damit nicht um.

      0

    • vor 4 Stunden

      Mein Verständnis der TKG ist, dass ich es sicherstellen muss, wenn der Mieter das möchte. Liege ich da falsch? 

      In meinem Fall will das der Mieter eben nicht, wollte seinen Vertrag entsprechend kündigen, was aber abgelehnt worden ist. Ohne bauliche Änderungen im Wohngebäude ist es eben auch  nicht möglich in der Wohnung einen eigenen Anschluss zu haben. 

      Viele Grüße und danke für die Antwort. 

      0

      6

      von

      vor 3 Stunden

      everything

      Ist doch Quatsch, das TKG verpflichtet keinen Eigentümer etwas für seine Mieter bereitzustellen !

      der_Lutz

      in Bezug auf das TKG ja.

      in Bezug auf das TKG ja.
      der_Lutz

      in Bezug auf das TKG ja.

      Ist doch Quatsch, das TKG verpflichtet keinen Eigentümer etwas für seine Mieter bereitzustellen !

      everything

      Ist doch Quatsch, das TKG verpflichtet keinen Eigentümer etwas für seine Mieter bereitzustellen !

      Es ging darum, ob der Mieter das einfordert oder nicht.

      von

      vor einer Stunde

      Phil Fröhlich

      In meinem Fall will das der Mieter eben nicht, wollte seinen Vertrag entsprechend kündigen, was aber abgelehnt worden ist

      Mein Verständnis der TKG ist, dass ich es sicherstellen muss, wenn der Mieter das möchte. Liege ich da falsch? 

      In meinem Fall will das der Mieter eben nicht, wollte seinen Vertrag entsprechend kündigen, was aber abgelehnt worden ist. Ohne bauliche Änderungen im Wohngebäude ist es eben auch  nicht möglich in der Wohnung einen eigenen Anschluss zu haben. 

      Viele Grüße und danke für die Antwort. 

      Phil Fröhlich

      In meinem Fall will das der Mieter eben nicht, wollte seinen Vertrag entsprechend kündigen, was aber abgelehnt worden ist

      Ich riskier mal einen Schuß ins Blaue:

      Du suchst nur eine Möglichkeit, wie dein vermeintlicher Mieter (ich vermute mal Familienangehöriger) vorzeitig aus seinem Vertrag heraus kommt.

      Dazu bekommst Du hier aber sowieso keine Hilfestellung sondern nur dein Mieter selbst.

      Dein Mieter muss den Umzug anmelden, der Techniker kommt, dann kannst du beim Techniker die Ausführung verweigern.

      Dann bekommt dein Mieter ein Schreiben, in dem er diverse Nachweise erbringen muss ggf. auch von dir.

      Dann wird mal neu über die Situation entschieden.

      Wenn das nicht so wäre, wärst du schlecht dran, wenn ein neuer Mieter kommt und Glasfaser möchte, denn dann hast du nur noch ein EFH zu bieten.

      von

      vor 60 Minuten

      falk2010

      Es ging darum, ob der Mieter das einfordert oder nicht.

      everything

      Ist doch Quatsch, das TKG verpflichtet keinen Eigentümer etwas für seine Mieter bereitzustellen !

      Ist doch Quatsch, das TKG verpflichtet keinen Eigentümer etwas für seine Mieter bereitzustellen !
      everything

      Ist doch Quatsch, das TKG verpflichtet keinen Eigentümer etwas für seine Mieter bereitzustellen !

      Es ging darum, ob der Mieter das einfordert oder nicht.

      falk2010

      Es ging darum, ob der Mieter das einfordert oder nicht.

      Soll er doch, dann bekommt er die Wohnung nicht.

      Auch wenn ein Mieter das anfordert, ist es gegenstandslos, ist nur ein Entgegenkommen des Vermieters.

      Schau dir mal die Situation bei Mehrfamilienhäusern in D an.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      Phil Fröhlich

      da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten

      Hm. Habe gerade ein Gebäude mit 50 Räumen verkabeln lassen, da kommen einige Wanddurchbrüche zusammen, nix verputzen, keine Malerarbeiten.

      Der Elektriker muss es halt können.

      0

    • vor 3 Stunden

      Phil Fröhlich
      Hallo liebe Community, da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte. Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden.  Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen.  wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Das klingt für mich so, dass Du Deinen AS einer weiteren Mietpartei zur Verfügung stellst, was Du gem. AGB so nicht darfst und der Mieter auch nicht akzeptieren muss. 

      Weiterhin verstehe ich nicht wieso bei einem kleinen Wanddurchbruch Verputz- und Malerarbeiten durchgeführt werden müssen. 

      0

    • vor 3 Stunden

      Phil Fröhlich

      Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht

      Deinen Vertrag mit Vertragsdritten teilen, darfst du nicht.

      Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum. 

      Phil Fröhlich

      da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Da wirst du irgendwann eh nicht drum herumkommen .. denn der Gesetzgeber bastelt ja gerade eine Pflicht, die dich als Vermieter zwingt auch die Wohnungen per Glasfaser erschließen zu lassen. Da isses dann egal ob du es willst oder nicht.

      Hier würde ich erstmal überlegen, ob das wirklich soooo dramatisch ist.

      Nur weil man nen Loch durch die Wand gebohrt hat, muss man nicht direkt neu verputzen und groß Malerarbeiten machen.

      Du kannst den Leitungsweg auch komplett vorbereiten und den dafür so hübsch machen wie du möchtest.  

      Es gibt schöne halbrunde Kabelkanäle, die man sehr dezent verlegen kann. 

      Die kann man später auch einfach überstreichen. 

      2

      von

      vor 3 Stunden

      CyberSW

      Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum. 

      Phil Fröhlich

      Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht

      Deinen Vertrag mit Vertragsdritten teilen, darfst du nicht.

      Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum. 

      Phil Fröhlich

      da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Hallo liebe Community,

      da ich über den Bauherren Service nicht weiterkomme, hoffe ich, dass ich hier eine finale Antwort erhalte.

      Ich bin Eigentümer eines Hauses mit Einliegerwohnung. 2023 habe ich meinen Glasfaseranschluss bekommen (einen), der in mein Haus führt. Über ein zweites VLAN ist über meinen Anschluss auch die Einliegerwohnung versorgt. Einen zweiten Anschluss in die ELW legen lassen, möchte ich nicht, da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Nun zieht ein neuer Mieter ein und ihm wurde vom Telekom Service gesagt, dass er seinen bestehenden Vertrag umziehen muss und ein Techniker bald zu mir käme um den Anschluss zu installieren. Das möchte ich aber nicht aus oben genannten Gründen. 

      wie komme ich hier nun zu einer Lösung? 

      Phil Fröhlich

      da ich dann einen Wanddurchbruch machen müsste inkl. neu verputzen, Malerarbeiten, etc. D.h physisch möglich ist für das Haus ein Anschluss vorhanden. 

      Da wirst du irgendwann eh nicht drum herumkommen .. denn der Gesetzgeber bastelt ja gerade eine Pflicht, die dich als Vermieter zwingt auch die Wohnungen per Glasfaser erschließen zu lassen. Da isses dann egal ob du es willst oder nicht.

      Hier würde ich erstmal überlegen, ob das wirklich soooo dramatisch ist.

      Nur weil man nen Loch durch die Wand gebohrt hat, muss man nicht direkt neu verputzen und groß Malerarbeiten machen.

      Du kannst den Leitungsweg auch komplett vorbereiten und den dafür so hübsch machen wie du möchtest.  

      Es gibt schöne halbrunde Kabelkanäle, die man sehr dezent verlegen kann. 

      Die kann man später auch einfach überstreichen. 

      CyberSW

      Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum. 

      Ja, muss aber nicht kabelgebunden sein.

      von

      vor 2 Stunden

      falk2010

      Ja, muss aber nicht kabelgebunden sein.

      CyberSW

      Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum. 

      Deinen Vertrag mit Vertragsdritten teilen, darfst du nicht. Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum.  Da wirst du irgendwann eh nicht drum herumkommen .. denn der Gesetzgeber bastelt ja gerade eine Pflicht, die dich als Vermieter zwingt auch die Wohnungen per Glasfaser erschließen zu lassen. Da isses dann egal ob du es willst oder nicht. Hier würde ich erstmal überlegen, ob das wirklich soooo dramatisch ist. Nur weil man nen Loch durch die Wand gebohrt hat, muss man nicht direkt neu verputzen und groß Malerarbeiten machen. Du kannst den Leitungsweg auch komplett vorbereiten und den dafür so hübsch machen wie du möchtest.   Es gibt schöne halbrunde Kabelkanäle, die man sehr dezent verlegen kann.  Die kann man später auch einfach überstreichen. 
      CyberSW

      Eine Grundversorgung mit dem Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz musst du als Vermieter ermöglichen. Da kommst du nicht drum herum. 

      Ja, muss aber nicht kabelgebunden sein.

      falk2010

      Ja, muss aber nicht kabelgebunden sein.

      Hier muss man unterscheiden.

      Als Vermieter hat man die Duldungspflicht der baulichen Maßnahmen, bedeutet @Phil Fröhlich dürfte die Arbeiten für die Glasfaserverlegung nicht verweigern.

      Was du mit der Grundversorgung meinst ist die Verpflichtung eines Kommunikationsanbieters zur Versorgung, die Frage stellt sich hier ab er nicht da die Telekom ja versorgen könnte.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...