Entschädigung nach §58 TKG

vor 4 Stunden

Guten Tag,

mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.

Der Telekom bekannt seit 31.03.2026

Gemeldet von mir am 6.04. 

Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG

Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte. 

Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.

Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.

Besten Dank im voraus.

Paul

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von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Stunden

      Stefan Paul

      Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt,

      Guten Tag,

      mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.

      Der Telekom bekannt seit 31.03.2026

      Gemeldet von mir am 6.04. 

      Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG

      Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte. 

      Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.

      Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.

      Besten Dank im voraus.

      Paul

      Stefan Paul

      Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt,

      Die nutzen halt im Jahr 2026 das Kontaktformular was 1000 Mal moderner und effizienter ist als ein einfaches schnödes Mailpostfach.

      Durch ein Kontaktformular wird sichergestellt dass es in die richtige Abteilung geroutet wird und auch alle notwendigen Angaben vorhanden sind.

      0

    • vor 4 Stunden

      Stefan Paul

      mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.

      Guten Tag,

      mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.

      Der Telekom bekannt seit 31.03.2026

      Gemeldet von mir am 6.04. 

      Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG

      Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte. 

      Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.

      Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.

      Besten Dank im voraus.

      Paul

      Stefan Paul

      mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.

      Hast du in der Ausfallzeit eine Mobilfunklösung (Starterkit) bekommen?

      Falls ja, trifft  § 58 TKG nicht zu.

      5

      von

      vor 3 Stunden

      Stefan Paul
      Nein, habe ich nicht.

      Nein, habe ich nicht.

      Stefan Paul

      Nein, habe ich nicht.

      Datenbonus für Mobilfunk?

      Ansonsten wirde mich auch die Antwort auf die Frage von 

      der_Lutz

      gab es eine Begründung warum dir die Telekom die Entschädigung nicht zahlen will?

      Stefan Paul
      Nein, habe ich nicht.

      Nein, habe ich nicht.

      Stefan Paul

      Nein, habe ich nicht.

      gab es eine Begründung warum dir die Telekom die Entschädigung nicht zahlen will?

      der_Lutz

      gab es eine Begründung warum dir die Telekom die Entschädigung nicht zahlen will?

      interessieren.

      von

      vor 3 Stunden

      Ich habe keinen Datenbonus erhalten und auf mein Schreiben kein Antwort.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      Stefan Paul

      und auf mein Schreiben kein Antwort.

      Ich habe keinen Datenbonus erhalten und auf mein Schreiben kein Antwort.

      Stefan Paul

      und auf mein Schreiben kein Antwort.

      okay, du hast also lediglich eine Gutschrift für die Kosten des Vertrages erhalten und daraufhin an die Telekom geschrieben um die Entschädigung gemäß TKG zu fordern, korrekt?

      Dieses Schreiben hast du wann abgesendet und über welchen Weg?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      Stefan Paul

      selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay)

      Guten Tag,

      mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.

      Der Telekom bekannt seit 31.03.2026

      Gemeldet von mir am 6.04. 

      Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG

      Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte. 

      Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.

      Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.

      Besten Dank im voraus.

      Paul

      Stefan Paul

      selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay)

      könnte auch daran liegen dass du selbst keine Kontaktformulare anbietest, merkst du selbst bestimmt.

      0

    • vor 2 Stunden

      Moin,

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.

      Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.

      Gruß

      fischi

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      von

      vor 2 Stunden

      fischbraet

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      Moin,

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.

      Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.

      Gruß

      fischi

      fischbraet

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      dann lies doch bitte den Gesetzestext nochmal genauer durch, du hast da etwas wichtiges nämlich überlesen, nämlich den letzten Teil des Satzes

      Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

      von

      vor einer Stunde

      fischbraet

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      Moin,

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.

      Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.

      Gruß

      fischi

      fischbraet

      ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.

      dann liest du falsch.

      Die Entschädigung ist im TKG eindeutig geregelt.

      Das erlassen der Grundgebühr ist der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit geschuldet und unabhängig von der Entschädigung gemäß TKG zu erstatten.

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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