Entschädigung nach §58 TKG
vor 4 Stunden
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
95
0
11
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 11 Monaten
211
0
4
vor einem Jahr
479
0
3
vor 4 Jahren
437
0
2
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

vor 4 Stunden
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt,
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
Die nutzen halt im Jahr 2026 das Kontaktformular was 1000 Mal moderner und effizienter ist als ein einfaches schnödes Mailpostfach.
Durch ein Kontaktformular wird sichergestellt dass es in die richtige Abteilung geroutet wird und auch alle notwendigen Angaben vorhanden sind.
0
vor 4 Stunden
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
Hast du in der Ausfallzeit eine Mobilfunklösung (Starterkit) bekommen?
Falls ja, trifft § 58 TKG nicht zu.
5
von
vor 3 Stunden
Nein, habe ich nicht.
Datenbonus für Mobilfunk?
Ansonsten wirde mich auch die Antwort auf die Frage von
gab es eine Begründung warum dir die Telekom die Entschädigung nicht zahlen will?
Nein, habe ich nicht.
gab es eine Begründung warum dir die Telekom die Entschädigung nicht zahlen will?
interessieren.
von
vor 3 Stunden
Ich habe keinen Datenbonus erhalten und auf mein Schreiben kein Antwort.
0
von
vor 3 Stunden
und auf mein Schreiben kein Antwort.
Ich habe keinen Datenbonus erhalten und auf mein Schreiben kein Antwort.
okay, du hast also lediglich eine Gutschrift für die Kosten des Vertrages erhalten und daraufhin an die Telekom geschrieben um die Entschädigung gemäß TKG zu fordern, korrekt?
Dieses Schreiben hast du wann abgesendet und über welchen Weg?
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Stunden
selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay)
Guten Tag,
mein Glasfaser/Festnetzanschluss war vom 31.03. bis 30.04. vollständig ohne Funktion.
Der Telekom bekannt seit 31.03.2026
Gemeldet von mir am 6.04.
Die Grundgebühr wurde mir erlassen. Was man mir nicht zugesteht oder gutschreibt, ist die Entschädigung nach §58 TKG .
Es wäre super wenn sich dazu jemand annehmen könnte.
Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es als äußerst unangebracht empfinde, dass sich die Deutsche Telekom im Jahr 2026 nicht per E-Mail erreichbar zeigt, selbst jedoch aktiv E-Mails versendet (No Replay) und die Webkontaktmöglichkeiten und Kontaktthemen einseitig nach eigenen Vorstellungen vorgibt, und offenbar selbst entscheidet, welche Themen überhaupt bearbeitet werden und man sich annimmt.
Zufall ist es sicher nicht, also gewollt.
Besten Dank im voraus.
Paul
könnte auch daran liegen dass du selbst keine Kontaktformulare anbietest, merkst du selbst bestimmt.
0
vor 2 Stunden
Moin,
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.
Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.
Gruß
fischi
0
2
von
vor 2 Stunden
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Moin,
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.
Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.
Gruß
fischi
dann lies doch bitte den Gesetzestext nochmal genauer durch, du hast da etwas wichtiges nämlich überlesen, nämlich den letzten Teil des Satzes
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
von
vor einer Stunde
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Moin,
ich lese §58 so, dass man ab dem fünften Tag Anspruch auf 10€ oder 20% Minderung hat. Da die Grundgebühr ja erlassen wurde, entspricht das, nach meiner vorläufigen Überschlagsrechnung 100% Minderung. Demnach wäre der Punkt damit abgehakt.
Wenn darüber hinaus ein Schaden entstanden ist, und nur dort greift eigentlich die Entschädigung, muss dieser belegt werden. Also, Belege für den entstandenen Schaden bei der Telekom einreichen, dies sollte eh schriftlich erfolgen, und auf Antwort warten.
Ganz wichtig hier, wieder das Thema Mitwirkungspflicht. Man ist angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn kein Datenvolumen oder Schnellstart angeboten wurde, ist das natürlich blöd, wenn es angeboten, aber abgelehnt wurde, besteht wider rum kein Anspruch auf Entschädigung, da ja eine Übergangslösung angeboten wurde.
Gruß
fischi
dann liest du falsch.
Die Entschädigung ist im TKG eindeutig geregelt.
Das erlassen der Grundgebühr ist der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit geschuldet und unabhängig von der Entschädigung gemäß TKG zu erstatten.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von