Gelöst
EOS DID Forderung
vor 7 Jahren
Auch ich habe ein Schreiben von EOS Deutscher Inkasso Dienst bekommen.
Es handelt sich um eine Forderung von 300 Euro aus dem Jahre 1997.
Im 1. Schreiben war keine Aufstellung der Kosten / Hauptforderung / Gebühren.
Da stand nur, ich solle die 300 Überweisen.
Diese Forderung wurde angeblich von Seiler & Kollegen an EOS abgetretren.
Die später zugeschickte Vollmacht stammt aber plötzlich von der Telekom, wie jetzt ?!?
Den Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1997 wollte ich natürlich auch sehen,
dieser wird mir aber nicht zugeschickt. Ich solle selber beim zuständigen AG diesen
anfordern.
@Telekomhilft da die Vollmacht ja plötzlich wieder von Euch zu kommen scheint.
Könnt Ihr sicher unter dem Buchungskonto, welches ich per PN zu senden kann, nach schauen was
da los ist, oder ?
Ich bitte um schnelle Beantwortung.
9380
24
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
482
0
2
vor 6 Jahren
2843
0
3
2989
0
9
vor 10 Monaten
1653
0
11
vor 7 Jahren
Verjährung( -- 4 Jahre)!
18
Antwort
von
vor 7 Jahren
Es war beim definierenden Startbeitrag von Inkasso-Dienst und Vollstreckungsbescheid
die Rede. Von offener unbezahlter Rechnung war nicht die Rede.
Von daher kann ein späterer Beitrag von mir wohl kaum grundlos
aus diesem Kontext gerissen verstanden werden, wenn ich dies nicht
ausdrücklich angebe.
Der Ursprung ist sehr wohl eine unbezahlte Rechnung über etwa 300 €.
Ein Titel über 10 € verjährt nicht eher als es bei Mord (z.B. wegen 100000 €)
mal der Fall war.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Fakt ist, dass ein Titel frühestens nach 30 Jahren verjährt, solange er nicht erneuert wird. Wie dieser zustande gekommen ist und was sonst noch alles dahinter steckt, kann der Kunde problemlos bei der EOS in Erfahrung bringen, denn die haben die dazugehörigen Unterlagen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Mord und Totschlag. Wozu eine 300 Euro Forderung führen kann.
Das die Telekom eigentlich keine Daten mehr dazu hat, ist klar.
Was die Telekom aber erklären können sollte ist, warum sie dieser Fa. eine
Vollmacht zur Eintreibung der Forderung ausstellen ?!?
Die ursprüngliche Vollmacht von 1997 müsste ja auf Seiler & Kollegen ausgestellt sein.
Vergibt die Telekom blanko Vollmachten an diese Fa. ?
@Dominik Letica kann der Kunde problemlos bei der EOS in Erfahrung bringen, denn die haben die dazugehörigen Unterlagen.
Dies ist eben nicht problemlos möglich.
Da auch auf mehrere Schreiben nicht mit den nötigen Unterlagen geantwortet wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
@jeow999
wenn die Forderung abgetreten ist hat das Team keinerlei Zugriff auf irgendwas.
Dein einziger Ansprechpartner ist das Inkasso.
2
Antwort
von
vor 7 Jahren
Alles weitere ist, wie @der_Lutz schon sagte, Sache des Inkassounternehmens und daher direkt mit denen zu klären.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Das Team könnte höchstens nachforschen, wodurch die Forderung zustande gekommen ist.
Bei einer Forderung von 1997? Wohlgemerkt, einer Forderung des Inkassounternehmens.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
willkommen hier bei uns.
@der_Lutz hat es richtig gesagt (danke Dir!
Viele Grüße
Nicole G.
0
vor 7 Jahren
Ich selbst wüßte zu jedem Zeitpunkt über beliebige Forderungen,
daß diese gar nicht existieren können!
Warum?
Gerichtliche Vorgänge bewahre ich lebenslang auf.
Beispielsweise benutze ich das Lastschriftverfahren.
Ich ignoriere nichts -- niemals!
Nötigenfalls lege ich Einspruch ein, etc.
Usw.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von