Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

vor einem Tag

Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

---

1. Technische Notwendigkeit des ONT

Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID [editiert]) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

---

2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

---

3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

- Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

- Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

- Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

- Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

- Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

- Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

---

4. Meine Forderung – letztmalig

Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

---

5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

---

6. Schlussbemerkung

Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

Mit freundlichen Grüßen  

Ibrahim Shadi Alhammami

---

Kundennummer: [meine Kundennummer]

Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

Glasfaser‑ID: [editiert]

Die Glasfaser-ID wurde editiert, da diese nach Ausführung des Einrichtungslink zu den persönlichen Daten gehört, weil der Anschluss darüber identifiziert werden kann.  @Hubert Eder

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von wolliballa am 29.07.2026 20:03 eskaliert.

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    • vor einem Tag

      Ibrahim Shadi Alhammami

      20‑tägiger Verzögerung

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

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      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

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      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

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      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

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      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      20‑tägiger Verzögerung

      Was für eine Verzögerung, wenn doch der Bereitstellungstermin

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Anschluss am 03.08.2026

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

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      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

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      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

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      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

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      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

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      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

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      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Anschluss am 03.08.2026

      Ist? 

      0

    • vor einem Tag

      Lassen sie doch mal diesen KI Unsinn!

      Die richtigen Auskünfte haben sie hier schon bekommen.

      Unter anderem auch von Laien.😎

      0

    • vor einem Tag

      Ibrahim Shadi Alhammami
      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina. Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich. Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen: --- 1. Technische Notwendigkeit des ONT Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.   Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss. Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können. --- 2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2 Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten. Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.   Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT . --- 3. Widersprüche in der Kundenkommunikation Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch: - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.   - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.   - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.   - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.   - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.   - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde. Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung. --- 4. Meine Forderung – letztmalig Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr: 1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).   2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.   3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.   4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden. --- 5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag: 1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,   2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,   3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),   4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit). --- 6. Schlussbemerkung Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist. Mit freundlichen Grüßen   Ibrahim Shadi Alhammami --- Kundennummer: [meine Kundennummer] Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer] Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

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      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

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      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

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      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

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      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

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      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

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      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

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      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID 0CYP387) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

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      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

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      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

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      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

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      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: 0CYP387

      Bitte bitte..... Finger von doofem KI Krams. Du machst dich hier nur noch lächerlich. 

      0

    • vor einem Tag

      ## Klarstellung zur ONT -Installation

      Dass die Gf‑TA gemäß § 73 TKG den passiven Netzabschlusspunkt bildet, stelle ich nicht in Frage. 

      Dieser Punkt ist jedoch nicht Gegenstand meines Anliegens.

      Ich verlange weder einen kostenlosen Router noch die unentgeltliche Übereignung eines Glasfasermodems. 

      Auch die Frage, ob ein Gerät gekauft, gemietet oder nach Vertragsende zurückgegeben wird, spielt für meine Anfrage keine Rolle.

      Bei meinem Auftrag handelt es sich um einen Anbieterwechsel zur Telekom mit Bereitstellung eines Neuanschlusses. 

      In der Auftragsbestätigung ist für die Bereitstellung des Glasfaseranschlusses ein Betrag von 69,95 Euro ausgewiesen, 

      der durch eine Wechselgutschrift ausgeglichen wurde. Nach meinem Verständnis ändert diese Gutschrift nichts am 

      vertraglich beschriebenen Leistungsumfang.

      Meine Frage betrifft ausschließlich Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag geltenden Preisliste vom 31.05.2026. 

      Dort heißt es ausdrücklich:

      „Die Installation [...] einer Glasfaser-Anschalteeinrichtung (Optic Network Terminal – ONT ) [...] ist, sofern dort 

      noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten.“

      Ich verlange keine besondere Installation, keine Abweichung von der üblichen Bauweise, keine Routerinstallation und 

      keine Einrichtung meines Heimnetzwerks. Es geht ausschließlich um die dort beschriebene Standardinstallation eines 

      noch nicht vorhandenen ONT während der Regelarbeitszeit.

      Die Behauptung, in Ziffer 1.2 müsse eigentlich „Gf‑TA“ statt „ ONT “ stehen, wurde bislang durch kein offizielles 

      Berichtigungs-, Änderungs- oder Ersatzdokument der Telekom belegt. Auch die aktuell veröffentlichte Preisliste vom 

      31.05.2026 (Version 1) verwendet weiterhin ausdrücklich die Bezeichnung „Optic Network Terminal – ONT “.

      Ich bitte daher um eine sachliche und konkrete Antwort auf folgende Frage:

      Auf welcher konkreten Vertragsklausel beruht die Forderung nach zusätzlichen 119,95 Euro Installationskosten und 

      40,95 Euro Anfahrt für die in Ziffer 1.2 beschriebene ONT -Installation, obwohl diese dort ausdrücklich als im 

      Bereitstellungsentgelt enthalten bezeichnet wird?

      Eine kostenpflichtige „Persönliche Installation“ zur Einrichtung eines Routers, meines Heimnetzwerks oder weiterer 

      Endgeräte habe ich nicht bestellt und nicht verlangt.

      Falls die Telekom der Auffassung ist, dass Ziffer 1.2 auf meinen Auftrag nicht anwendbar ist oder dass mit „ ONT “ 

      entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut tatsächlich die Gf‑TA gemeint sein soll, bitte ich um:

      1. die Benennung der konkreten Vertragsbestimmung, auf die diese Auffassung gestützt wird,

      2. die Übersendung des offiziellen Berichtigungs-, Änderungs- oder Ersatzdokuments und

      3. die Erklärung, weshalb dieses Dokument auf meinen Vertrag Anwendung finden soll.

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      von

      vor einem Tag

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Ich verlange keine besondere Installation, keine Abweichung von der üblichen Bauweise, keine Routerinstallation und 

      keine Einrichtung meines Heimnetzwerks. Es geht ausschließlich um die dort beschriebene Standardinstallation eines 

      noch nicht vorhandenen ONT während der Regelarbeitszeit.

      Die Behauptung, in Ziffer 1.2 müsse eigentlich „Gf‑TA“ statt „ ONT “ stehen, wurde bislang durch kein offizielles 

      Berichtigungs-, Änderungs- oder Ersatzdokument der Telekom belegt. Auch die aktuell veröffentlichte Preisliste vom 

      31.05.2026 (Version 1) verwendet weiterhin ausdrücklich die Bezeichnung „Optic Network Terminal – ONT “.

      Ich bitte daher um eine sachliche und konkrete Antwort auf folgende Frage:

      Auf welcher konkreten Vertragsklausel beruht die Forderung nach zusätzlichen 119,95 Euro Installationskosten und 

      40,95 Euro Anfahrt für die in Ziffer 1.2 beschriebene ONT -Installation, obwohl diese dort ausdrücklich als im 

      Bereitstellungsentgelt enthalten bezeichnet wird?

      Eine kostenpflichtige „Persönliche Installation“ zur Einrichtung eines Routers, meines Heimnetzwerks oder weiterer 

      Endgeräte habe ich nicht bestellt und nicht verlangt.

      Falls die Telekom der Auffassung ist, dass Ziffer 1.2 auf meinen Auftrag nicht anwendbar ist oder dass mit „ ONT “ 

      entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut tatsächlich die Gf‑TA gemeint sein soll, bitte ich um:

      1. die Benennung der konkreten Vertragsbestimmung, auf die diese Auffassung gestützt wird,

      2. die Übersendung des offiziellen Berichtigungs-, Änderungs- oder Ersatzdokuments und

      3. die Erklärung, weshalb dieses Dokument auf meinen Vertrag Anwendung finden soll.

      ## Klarstellung zur ONT -Installation

      Dass die Gf‑TA gemäß § 73 TKG den passiven Netzabschlusspunkt bildet, stelle ich nicht in Frage. 

      Dieser Punkt ist jedoch nicht Gegenstand meines Anliegens.

      Ich verlange weder einen kostenlosen Router noch die unentgeltliche Übereignung eines Glasfasermodems. 

      Auch die Frage, ob ein Gerät gekauft, gemietet oder nach Vertragsende zurückgegeben wird, spielt für meine Anfrage keine Rolle.

      Bei meinem Auftrag handelt es sich um einen Anbieterwechsel zur Telekom mit Bereitstellung eines Neuanschlusses. 

      In der Auftragsbestätigung ist für die Bereitstellung des Glasfaseranschlusses ein Betrag von 69,95 Euro ausgewiesen, 

      der durch eine Wechselgutschrift ausgeglichen wurde. Nach meinem Verständnis ändert diese Gutschrift nichts am 

      vertraglich beschriebenen Leistungsumfang.

      Meine Frage betrifft ausschließlich Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag geltenden Preisliste vom 31.05.2026. 

      Dort heißt es ausdrücklich:

      „Die Installation [...] einer Glasfaser-Anschalteeinrichtung (Optic Network Terminal – ONT ) [...] ist, sofern dort 

      noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten.“

      Ich verlange keine besondere Installation, keine Abweichung von der üblichen Bauweise, keine Routerinstallation und 

      keine Einrichtung meines Heimnetzwerks. Es geht ausschließlich um die dort beschriebene Standardinstallation eines 

      noch nicht vorhandenen ONT während der Regelarbeitszeit.

      Die Behauptung, in Ziffer 1.2 müsse eigentlich „Gf‑TA“ statt „ ONT “ stehen, wurde bislang durch kein offizielles 

      Berichtigungs-, Änderungs- oder Ersatzdokument der Telekom belegt. Auch die aktuell veröffentlichte Preisliste vom 

      31.05.2026 (Version 1) verwendet weiterhin ausdrücklich die Bezeichnung „Optic Network Terminal – ONT “.

      Ich bitte daher um eine sachliche und konkrete Antwort auf folgende Frage:

      Auf welcher konkreten Vertragsklausel beruht die Forderung nach zusätzlichen 119,95 Euro Installationskosten und 

      40,95 Euro Anfahrt für die in Ziffer 1.2 beschriebene ONT -Installation, obwohl diese dort ausdrücklich als im 

      Bereitstellungsentgelt enthalten bezeichnet wird?

      Eine kostenpflichtige „Persönliche Installation“ zur Einrichtung eines Routers, meines Heimnetzwerks oder weiterer 

      Endgeräte habe ich nicht bestellt und nicht verlangt.

      Falls die Telekom der Auffassung ist, dass Ziffer 1.2 auf meinen Auftrag nicht anwendbar ist oder dass mit „ ONT “ 

      entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut tatsächlich die Gf‑TA gemeint sein soll, bitte ich um:

      1. die Benennung der konkreten Vertragsbestimmung, auf die diese Auffassung gestützt wird,

      2. die Übersendung des offiziellen Berichtigungs-, Änderungs- oder Ersatzdokuments und

      3. die Erklärung, weshalb dieses Dokument auf meinen Vertrag Anwendung finden soll.

      Ibrahim Shadi Alhammami

      . Es geht ausschließlich um die dort beschriebene Standardinstallation eines 

      noch nicht vorhandenen ONT während der Regelarbeitszeit.

      Vielleicht liest Du die Vertragsklauseln mal richtig oder lässt diese einen Juristen interpretieren.

      Die KI, die Du nutzt versteht es anscheinend nicht.

      Hier die Klarstellung:

      dort steht:

      Die Installation einer Telekommunikations-Anschluss-Einheit (1. TAE ) für den kupferbasierten Anschluss bzw. einer Glasfaser-Anschalteeinrichtung (Optic Network Terminal – ONT ) während der Regelarbeitszeit bei der Telekom in den Räumen des Kunden ist, sofern dort noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten 

      Wenn Du den Satz einkürzt wird es ggf klarer:

      Die Installation (...) in den Räumen des Kunden ist, sofern dort noch nicht vorhanden, im Bereitstellungsentgelt enthalten 

       Da steht nicht: Die Telekom stellt Dir ohne Mehrkosten einen ONT und installiert diesen.

      Da steht, die Installation des ONTs ist (in Standardbauweise) im Bereitstellungsentgelt inklusive. Und natürlich muss dieser dafür auch vorhanden sein, damit die Installation (=Einstecken) möglich ist.

      von

      vor 9 Stunden

      Hallo @Ibrahim Shadi Alhammami,

       

      wir beiden haben eben miteinander telefoniert. Da es sprachlich für Sie aber in Textfrom einfacher ist, kommunizieren wir hier auf dem schriftlichen Wege. Vorab eine Bitte: Laden Sie hier bitte keine Screenshots oder dergleichen hoch, die persönliche Daten beinhalten.

       

      Ich möchte nun einige Punkte Schritt für Schritt klären. Wenn dazu Fragen aufkommen, stellen Sie sie gern hier.

       

      Zu den Geräten:

       

      Ich habe mir Ihren Auftrag für die Glasfaser einmal angesehen, laut dem schon eine Glasfaserdose bei Ihnen installiert wurde. Diese Glasfaserdose kürzen wir oft mit " GF-TA " ab. Es handelt sich dabei um eine quadratische weiße Box mit einem grünen Steckplatz an der Unterseite. Oben auf der Box sollte eine Home-ID zu finden sein. Ist diese Dose bei Ihnen in der Wohnung vorhanden? Die Installation dieser Dose ist in den 69,95 € enthalten, die wir als Kosten für die Bereitstellung berechnen.

       

      Die Glasfaserdose ist Ihr Zugang zum Glasfasernetz. Dahinter benötigen Sie einen Router und ein Modem. Das Modem ist in manchen Routern integriert und muss nicht immer ein separates Gerät sein. Router und Modem erwerben Sie selbst, denn diese geräte sind nicht in den kosten zur Bereitstellung oder vom Vertrag enthalten.

      Die Aufgabe des Modems ist es, das Lichtsignal der Glasfaserleitung zu übersetzen. Das Modem macht aus dem Licht also ein elektronisches Signal, mit dem der Router arbeiten kann. Der Router nutzt dann das elektronische Signal und ermöglicht Ihnen die Nutzung des Internets.

       

      Zu den Kosten:

       

      Sie erhalten von uns eine Gutschrift von 69,95 €, da Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln. Dadurch schenken wir Ihnen also sozusagen die Kosten für die Bereitstellung.

       

      Hinzu kommt für Sie eine einmalige Gutschrift in Höhe von 100 €. Das ist, was Sie gebucht haben und von uns bekommen. Diese Informationen finden Sie auch in ihrer Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung haben Sie per E-Mail bekommen. 

       

      Die Forderung, die Sie angesprochen haben, konnte ich noch nicht finden. Ich rede von den 119,95 € Installationskosten und den 40,95 € Anfahrt. Da ich noch keine Rechnung für Sie in unserem System finden kann, kann ich diese Kosten noch nicht klären. Aber sobald eine Rechnung erstellt wird, werde ich das können. Bis dahin brauchen wir etwas Geduld.

       

      Zu Ihrem Termin:

       

      Der einzige Termin, der für Sie noch geplant ist, ist der Wechseltermin zu uns. Dieser Termin ist am 03. August und es kommt kein Techniker zu Ihnen. An diesem Tag bekommen Sie von uns per E-Mail einen Link zur Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. Wenn Sie diesen Link benutzen, müssen Sie die Home-ID von der Glasfaserdose eingeben und auch die Modem-ID, die Sie auf Ihrem Glasfasermodem finden. Da Sie keine Geräte bei uns gekauft oder gemietet haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wo genau die Modem-ID bei ihrem Gerät zu finden ist. Die Aktivierung des Anschlusses nehmen Sie aber selbst vor und sie ist sehr einfach.

       

       

      Ich hoffe, ich konnte alle offenen Themen erklären. Sollte ich etwas vergessen haben, lassen Sie es mich bitte wissen.

       

      Beste Grüße

      Louisa

      von

      vor 9 Stunden

      Louisa G.

      Da Sie keine Geräte bei uns gekauft oder gemietet haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wo genau die Modem-ID bei ihrem Gerät zu finden ist.

      Hallo @Ibrahim Shadi Alhammami,

      wir beiden haben eben miteinander telefoniert. Da es sprachlich für Sie aber in Textfrom einfacher ist, kommunizieren wir hier auf dem schriftlichen Wege. Vorab eine Bitte: Laden Sie hier bitte keine Screenshots oder dergleichen hoch, die persönliche Daten beinhalten.

      Ich möchte nun einige Punkte Schritt für Schritt klären. Wenn dazu Fragen aufkommen, stellen Sie sie gern hier.

      Zu den Geräten:

      Ich habe mir Ihren Auftrag für die Glasfaser einmal angesehen, laut dem schon eine Glasfaserdose bei Ihnen installiert wurde. Diese Glasfaserdose kürzen wir oft mit " GF-TA " ab. Es handelt sich dabei um eine quadratische weiße Box mit einem grünen Steckplatz an der Unterseite. Oben auf der Box sollte eine Home-ID zu finden sein. Ist diese Dose bei Ihnen in der Wohnung vorhanden? Die Installation dieser Dose ist in den 69,95 € enthalten, die wir als Kosten für die Bereitstellung berechnen.

      Die Glasfaserdose ist Ihr Zugang zum Glasfasernetz. Dahinter benötigen Sie einen Router und ein Modem. Das Modem ist in manchen Routern integriert und muss nicht immer ein separates Gerät sein. Router und Modem erwerben Sie selbst, denn diese geräte sind nicht in den kosten zur Bereitstellung oder vom Vertrag enthalten.

      Die Aufgabe des Modems ist es, das Lichtsignal der Glasfaserleitung zu übersetzen. Das Modem macht aus dem Licht also ein elektronisches Signal, mit dem der Router arbeiten kann. Der Router nutzt dann das elektronische Signal und ermöglicht Ihnen die Nutzung des Internets.

      Zu den Kosten:

      Sie erhalten von uns eine Gutschrift von 69,95 €, da Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln. Dadurch schenken wir Ihnen also sozusagen die Kosten für die Bereitstellung.

      Hinzu kommt für Sie eine einmalige Gutschrift in Höhe von 100 €. Das ist, was Sie gebucht haben und von uns bekommen. Diese Informationen finden Sie auch in ihrer Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung haben Sie per E-Mail bekommen. 

      Die Forderung, die Sie angesprochen haben, konnte ich noch nicht finden. Ich rede von den 119,95 € Installationskosten und den 40,95 € Anfahrt. Da ich noch keine Rechnung für Sie in unserem System finden kann, kann ich diese Kosten noch nicht klären. Aber sobald eine Rechnung erstellt wird, werde ich das können. Bis dahin brauchen wir etwas Geduld.

      Zu Ihrem Termin:

      Der einzige Termin, der für Sie noch geplant ist, ist der Wechseltermin zu uns. Dieser Termin ist am 03. August und es kommt kein Techniker zu Ihnen. An diesem Tag bekommen Sie von uns per E-Mail einen Link zur Aktivierung Ihres Glasfaseranschlusses. Wenn Sie diesen Link benutzen, müssen Sie die Home-ID von der Glasfaserdose eingeben und auch die Modem-ID, die Sie auf Ihrem Glasfasermodem finden. Da Sie keine Geräte bei uns gekauft oder gemietet haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wo genau die Modem-ID bei ihrem Gerät zu finden ist. Die Aktivierung des Anschlusses nehmen Sie aber selbst vor und sie ist sehr einfach.

      Ich hoffe, ich konnte alle offenen Themen erklären. Sollte ich etwas vergessen haben, lassen Sie es mich bitte wissen.

      Beste Grüße

      Louisa

      Louisa G.

      Da Sie keine Geräte bei uns gekauft oder gemietet haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen, wo genau die Modem-ID bei ihrem Gerät zu finden ist.

      Der TE geht davon aus , dass er ein Modem gestellt bekommt @Louisa G. 

      Das haben wir ihm versucht , gestern Abend , klar zu machen , dass er das Modem kaufen oder mieten muss . 

      Den link zum Glasfasermodem 2 , habe ich ihm hier auch schon geschickt 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      Hallo @Ibrahim Shadi Alhammami  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID [editiert]) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: [editiert]

      Die Glasfaser-ID wurde editiert, da diese nach Ausführung des Einrichtungslink zu den persönlichen Daten gehört, weil der Anschluss darüber identifiziert werden kann.  @Hubert Eder

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      Wird es nicht geben, es sei denn Du buchst die Persönliche Installation 2.0. https://www.telekom.de/shop/optionen/heimvernetzung/persoenliche-installation 

      Die muss dann zwangsläufig nach dem Bereitstellungstermin erfolgen, da das ONT sonst mangels Einrichtungslink nicht in Betrieb genommen werden kann. 

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID [editiert]) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: [editiert]

      Die Glasfaser-ID wurde editiert, da diese nach Ausführung des Einrichtungslink zu den persönlichen Daten gehört, weil der Anschluss darüber identifiziert werden kann.  @Hubert Eder

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      Nein. Da die GF-TA bereits inventarisiert ist, wird es keinen Außendiensteinsatz mehr geben. 

      Die Anmeldung des GF-Modem kann der Kunde selbst durchführen. 

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID [editiert]) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: [editiert]

      Die Glasfaser-ID wurde editiert, da diese nach Ausführung des Einrichtungslink zu den persönlichen Daten gehört, weil der Anschluss darüber identifiziert werden kann.  @Hubert Eder

      Ibrahim Shadi Alhammami

      Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      Diese Bestätigung gibt es nicht, weil Zusatzkosten für den Kauf oder die Miete eines Glasfasermodems anfallen. 

      Ibrahim Shadi Alhammami 

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

       

      Statt irgendwelchen Quatsch sich aus dem Internet zu saugen, würde ich Deiner Stelle einfach mal die Leistungsbeschreibung Deines Glasfasertarifs lesen. 

      0

    • vor 23 Stunden

      @Ibrahim Shadi Alhammami  

      Vielleicht mal ein bisschen "Grundlagen".

      Dass der Anbieter den ONT als seinen Netzabschluss betrachtet - das sind feuchte Träume der Anbieter. Da hat die Bundesnetzagentur sich glücklicherweise auf die Seite der Verbraucher gestellt. Ich war dazu schon in einer Podiumsdiskussion. Als Folge daraus ist die Telekom gezwungen, von ihrem alten FTTH1.7 Standard die Anschlüsse umzubauen auf das Gigabit Geschäftssystem. Seither darf (und muss...) der Kunde frei wählen welches ONT Modell er zum Einsatz bringen möchte, gerne auch integriert in z.B. einem Speedport Smart 4 Plus oder einer Glasfaser-Fritzbox. 

      Grundsätzlich benötigt das ONT eine Stromversorgung weil es optisch auf elektrisch wandelt.

      Die regulatorisch korrekten/gesetzeskonformen Glasfaseranschlüsse sind rein passiv, benötigen keine Stromversorgung. Der Ausgang dessen was die Telekom bereitstellt und installiert ist eine Dose mit Glasfaserausgang.

      Dann gibt es möglicherweise noch ein sprachliches Problem:

      Installation ist nur der technische Vorgang ein vorhandenes bzw. separat zu erwerbendes Gerät zu installieren.

      Wenn in der Bereitstellungspauschale die Installation eines ONT zugesagt ist, dann ist das etwas anderes als die Zurverfügungstellung und Installation des ONT .

      Mal ein Seitenblick der vielleicht für mehr Klarheitt sorgt:

      Ruf mal einen Installateur an und lass den was machen - auf der Rechnung wirst Du Positionen für z.B. einen Wasserhahn finden (Material) und für die Installation (Dienstleistung).

      Übertragen auf den Glasfaserkontext: Material ( ONT ) ist separat zu erwerben, kann man bei der Bestellung eines Telekom Glasfasertarifs zwanglos mit bestellen. So vorhanden dann ist die Telekom grundsätzlich willens, das auch zu installieren.

      Ob das jetzt prozesstechnisch aktuell in den AGB korrekt abgebildet ist kann ich nicht sicher beurteilen - aber so wie das da steht würde ich davon ausgehen, dass wenn ein Kunde das will auch wenn kein Technikerbesuch vorgesehen ist, dann muss die Telekom in den sauren Apfel beißen und einen Techniker vorbeischicken, welcher das beim Kunden vorhandene ONT installiert. In anderen Worten:

      • Glasfaserpatchkabel vom passiven Abschluss ins vom Kunden bereitgestellte ONT stecken
      • Stromversorgungskabel des ONT in die vom Kunden bereitgestellte 230V Steckdose stecken

      Es ist gut möglich, dass an anderer Stelle im Bestellprozess bzw. in der Auftragsbestätigung eine Abweichung von der Nr. 1.2 in der zitierte Preisliste zu finden ist und dem Kunden möglicherweise eine Pflicht auferlegt, die kostenlose Installation rechtzeitig vor der Bereitstellung anzufragen.

      MEINE ZUSAMMENFASSUNG: Sturm im Wasserglas, resultierend aus einem falschen regulatorischen sowie einem falschen sprachlichen Verständnis.

      0

    • vor 22 Stunden

      Ibrahim Shadi Alhammami

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      Betreff: Erneute Aufforderung zur verbindlichen Klärung der ONT ‑Installation – aufgrund widersprüchlicher Auskünfte und 20‑tägiger Verzögerung

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich beziehe mich auf Ihre Antwort vom 25.07.2026 sowie auf die heutige WhatsApp‑Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern Dominik und Catalina.

      Nach über 20 Tagen, mehr als 50 Nachrichten und mehreren widersprüchlichen internen Auskünften ist die Sachlage eindeutig und bedarf keiner weiteren Prüfung. Die Verzögerungen und die fehlerhafte Bearbeitung wurden heute erneut durch die widersprüchlichen Aussagen Ihrer Mitarbeiter deutlich.

      Ich fasse die relevanten Punkte nochmals zusammen:

      ---

      1. Technische Notwendigkeit des ONT

      Mein Gerät (OPNsense Firewall Appliance) besitzt kein integriertes Glasfasermodem.  

      Die vorhandene Glasfaser‑Dose (GF‑TA, ID [editiert]) ersetzt kein ONT und ermöglicht keinen Ethernet‑Anschluss.

      Ein externer ONT ist zwingend erforderlich, um den Anschluss am 03.08.2026 nutzen zu können.

      ---

      2. Vertragliche Verpflichtung gemäß Ziffer 1.2

      Gemäß Ziffer 1.2 der für meinen Vertrag gültigen Preisliste ist die Installation eines ONT (sofern nicht vorhanden) im Bereitstellungsentgelt enthalten.

      Das Bereitstellungsentgelt wurde mir bereits berechnet.  

      Damit besteht eine vertragliche Pflicht zur kostenfreien Bereitstellung und Installation des ONT .

      ---

      3. Widersprüche in der Kundenkommunikation

      Die heutigen Aussagen Ihrer Mitarbeiter stehen im direkten Widerspruch:

      - Dominik: Laut System kommt ein neues ONT spätestens am 03.08.2026 bei mir an.  

      - Catalina: Ich „benötige kein weiteres Gerät“ und „die Dose wird aktiviert“.  

      - Aleksandar D.: Der Anschluss ist ohne ONT nicht nutzbar.  

      - Finn L.: Ein nahtloser Übergang wurde garantiert.  

      - Nikol H.: Das System sieht ein ONT für meinen Anschluss vor.  

      - Catalinas heutige Aussage widerspricht sowohl der Systemauskunft als auch den Aussagen anderer Mitarbeiter und legt nahe, dass der Fall intern nicht korrekt bearbeitet wurde.

      Diese Widersprüche erklären die Verzögerungen der letzten 20 Tage und sind der Grund für diese formelle Aufforderung.

      ---

      4. Meine Forderung – letztmalig

      Ich bitte um eine schriftliche, verbindliche Klärung bis spätestens 30.07.2026, 12:00 Uhr:

      1. Termin für die ONT ‑Installation (vor dem 03.08.2026).  

      2. Bestätigung, ob ein Technikertermin notwendig ist.  

      3. Die Vorgangsnummer meiner Beschwerde vom 20.07.2026.  

      4. Schriftliche Bestätigung, dass keinerlei zusätzliche Kosten (Kauf, Miete, Installation, Anfahrt) berechnet werden.

      ---

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      ---

      6. Schlussbemerkung

      Ich strebe eine einvernehmliche Lösung an, werde jedoch nicht akzeptieren, dass ich für ein Gerät zahlen muss, das vertraglich geschuldet ist.

      Mit freundlichen Grüßen  

      Ibrahim Shadi Alhammami

      ---

      Kundennummer: [meine Kundennummer]

      Auftragsnummer: [meine Auftragsnummer]

      Glasfaser‑ID: [editiert]

      Die Glasfaser-ID wurde editiert, da diese nach Ausführung des Einrichtungslink zu den persönlichen Daten gehört, weil der Anschluss darüber identifiziert werden kann.  @Hubert Eder

      Ibrahim Shadi Alhammami

      5. Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

      Sollte ich bis zum genannten Zeitpunkt keine verbindliche Antwort erhalten, werde ich noch am selben Tag:

      1. den Vertrag gemäß § 57 Abs. 4 TKG außerordentlich kündigen,  

      2. zu meinem bisherigen Anbieter (PYUR) zurückkehren,  

      3. eine formelle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen (inkl. über 50 Screenshots und aller Vertragsunterlagen),  

      4. Schadensersatz geltend machen, u. a. gemäß Ziffer 12.6 AGB (10 € pro Tag der Nichtverfügbarkeit).

      1. Gibts keinerlei Grundlage
      2. Kannst du ja tun, den Telekom Vertrag hast du weiterhin zu bedienen.
      3. Was soll die machen? Dir erklären was du abgeschlossen hast? Glaubst dafür haben die soviel Langeweile? 
      4. Gibts keinerlei Grundlage. 

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