Falschaussage wegen Umzug

vor 2 Jahren

Habe am 24.10.2022 bei der Hotline angerufen, um mich wegen der Kündigungsfrist wg. Umzug zu erkundigen.

Ich habe vor am 27.11.2022 umzuziehen und an der neuen Adresse ist mein bisheriger Tarif nicht möglich.

Beim Telefonat wurde mir gesagt ich muss über die Homepage die Kündigung zum Vertragsablauf (24.01.2023) einreichen, dann werde ich ein paar Tage später kontaktiert und ich kann Bescheid geben, das mir das Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zusteht.

Bei MEHRMALIGER Nachfrage wurde mir bestätigt, dass es AUF JEDEN FALL ohne Probleme möglich sei zum 27.11.2022 aus dem Vertrag raus zu sein.

Heute (27.10.2022) hat sich bei mir noch keiner gemeldet, so habe ich nochmal bei der Hotline angerufen. 

Der Herr meinte dann, dass die Aussage seiner Kollegin falsch sei.  Ich kann erst von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ich eine Meldebescheinigung von der Gemeinde vorlege. Die kann ich aber logischerweise erst anfordern, wenn ich die Wohnungsgeberbestätigung bekomme.

Ich bin maßlos verärgert! Ich habe mich schon so oft über die Deutsche Telekom geärgert, dass ich heilfroh bin, dann endlich aus dem Vertrag raus zu sein.

 

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  • vor 2 Jahren

    @Vronischmdbr du musst bei der Hotline einen Umzug nach TKG beauftragen, ist es technisch nicht möglich wird dir ein Sonderkündiungsrecht eingeräumt, aber du musst dann die Meldebestätigung der Telekom zukommen lassen. Erst dann kann das Sonderkündiungsrecht eingeräumt werden.

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  • vor 2 Jahren

    Du musst telefonisch oder im Shop den Umzug  1:1 nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

    Wenn dem nicht nachgekommen  werden kann, besteht Die die Telekom ein außerordentlich Kündigungsrecht zu @Vronischmdbr 

     

    Aber wenn der Vertrag älter ist als 24 Monate kannst Du sowieso immer mit Monatsfrist kündigen

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Du musst telefonisch oder im Shop den Umzug  1:1 nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen

    Nur mal so: in diesem Formular

    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung

    Kommt bei Auswahl von

    "Nein, es besteht am neuen Wohnort kein Festnetz-Anschluss der Telekom" der selbe Prozess gemäß TKG zustande, ohne Anruf.

    Sollte Ihr bestehender Vertrag am neuen Wohnsitz nicht im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihren Vertrag können Sie dann mit einer Frist von einem Monat, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. 

    Wir prüfen zunächst, ob wir die Leistung Ihres bisherigen Vertrags weiterhin unverändert bereitstellen können. Bitte füllen Sie dazu dieses Kontaktformular aus. Nach der Prüfung melden wir uns bei Ihnen. Sofern wir die Leistung nicht bereitstellen können, endet der Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Auszugs


    Selbst grad entdeckt, das scheint neu zu sein

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @RoadrunnerDD  schrieb:
    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Du musst telefonisch oder im Shop den Umzug  1:1 nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen

    Nur mal so: in diesem Formular

    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung

    Kommt bei Auswahl von

    "Nein, es besteht am neuen Wohnort kein Festnetz-Anschluss der Telekom" der selbe Prozess gemäß TKG zustande, ohne Anruf.

    Sollte Ihr bestehender Vertrag am neuen Wohnsitz nicht im bisherigen Umfang bereitgestellt werden können, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Ihren Vertrag können Sie dann mit einer Frist von einem Monat, mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt kündigen. 

    Wir prüfen zunächst, ob wir die Leistung Ihres bisherigen Vertrags weiterhin unverändert bereitstellen können. Bitte füllen Sie dazu dieses Kontaktformular aus. Nach der Prüfung melden wir uns bei Ihnen. Sofern wir die Leistung nicht bereitstellen können, endet der Vertrag zum gewünschten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Auszugs


    Selbst grad entdeckt, das scheint neu zu sein


    Nur mal so: in diesem Formular geht es um Haushaltszusammenführung.

    Davon lese ich im Eröffnungsbeitrag nichts, nur vom Umzug. @RoadrunnerDD 

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    diesem Formular geht es um Haushaltszusammenführung

    diesem Formular geht es um Haushaltszusammenführung
    diesem Formular geht es um Haushaltszusammenführung

    Ne eben nicht mehr ausschließlich. Auch um Kündigung wegen Umzug. Es sind jetzt 2 Prozesse die möglich sind, je nach Auswahl. Schaus dir mal an.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo @Vronischmdbr  herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

    Es tut mir leid, dass du falsche Informationen bekommen hast. Eine Sonderkündigung steht dir nur zu, wenn an der neuen Adresse kein Anschluss der Telekom verfügbar ist. Wie ich sehe, hast du diese Information ja schon nachgeprüft. 

     

    @RoadrunnerDD hat dir schon den richtigen Link zur Verfügung gestellt (Vielen Dank dafür), dort findest du 2 Auswahlmöglichkeiten.

     

    Dort bitte auswählen: Nein, es besteht am neuen Wohnort kein Festnetz-Anschluss der Telekom.

     

    Alle nötigen Schritte werden dort detailliert aufgeführt. Solltest du noch Fragen haben hinterlege doch gerne, die Rückrufnummer im Profil + Zeit Fenster wann du zu erreichen wärst. 


    Liebe Grüße Aileen L.

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