Falsche Abrechnung trotz bestätigtem Widerruf – Abbuchung steht bevor

vor 13 Tagen

Hallo Telekom-Team,

ich habe ein fälschlicherweise bestelltes Paket schriftlich widerrufen. Die offizielle Bestätigung meines Widerrufs liegt mir seit dem 24.08. schriftlich vor.
Dennoch habe ich am 26.08. eine Rechnung erhalten, in der das widerrufene Paket voll abgerechnet wird. Da der Betrag in 4 Tagen per Lastschrift von meinem Konto abgebucht werden soll, bitte ich Sie dringend um eine manuelle Rechnungskorrektur oder die Einrichtung einer entsprechenden Gutschrift, um den falschen Einzug zu korrigieren.
Bitte buchen Sie nur den korrekten Betrag meines regulären Tarifs ab.
Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!

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    • vor 13 Tagen

      TobiM1998

      Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe!

      Hallo Telekom-Team,

      ich habe ein fälschlicherweise bestelltes Paket schriftlich widerrufen. Die offizielle Bestätigung meines Widerrufs liegt mir seit dem 24.08. schriftlich vor.
      Dennoch habe ich am 26.08. eine Rechnung erhalten, in der das widerrufene Paket voll abgerechnet wird. Da der Betrag in 4 Tagen per Lastschrift von meinem Konto abgebucht werden soll, bitte ich Sie dringend um eine manuelle Rechnungskorrektur oder die Einrichtung einer entsprechenden Gutschrift, um den falschen Einzug zu korrigieren.
      Bitte buchen Sie nur den korrekten Betrag meines regulären Tarifs ab.
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      TobiM1998

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    • vor 13 Tagen

      Die Rechnung ist geschrieben und läuft so ganz normal durchs Einzugsverfahren.

      In der kommenden Rechnung findet dann die Rückrechnung statt, wenn zwischenzeitlich der Kundenservice den Widerruf umgesetzt hat. 

      Die Rechnung vom 26.8. wurde irgendwann am 18./19.8. herum erstellt. 

      Daher ist der Widerruf da auch noch nicht drin. 

      4

      von

      vor 12 Tagen

      TobiM1998

      Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt.

      Danke für die Antwort und Erklärung. Eine Kurzinfo dass die Verrechnung im September umgesetzt wird, wäre sehr verbraucherfreundlich gewesen. 

      Dazu sollte man den Telekom Hotline Mitarbeitern auch mal Schulungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Widerrufen auferlegen. Im Telefonat wurde mit mitgeteilt, dass ein Widerruf nicht

      Mehr möglich ist wenn der Auftrag im

      system abgeschlossen wurde. Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt. Die Beratung somit rechtswidrig war. Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…leider haben diese sehr viele Fälle dieser Art. So langsam wird sich damit das Thema telekom auch für mich erledigt haben 

      TobiM1998

      Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt.

      Das ist definitiv falsch. 

      TobiM1998

      Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…

      Danke für die Antwort und Erklärung. Eine Kurzinfo dass die Verrechnung im September umgesetzt wird, wäre sehr verbraucherfreundlich gewesen. 

      Dazu sollte man den Telekom Hotline Mitarbeitern auch mal Schulungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Widerrufen auferlegen. Im Telefonat wurde mit mitgeteilt, dass ein Widerruf nicht

      Mehr möglich ist wenn der Auftrag im

      system abgeschlossen wurde. Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt. Die Beratung somit rechtswidrig war. Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…leider haben diese sehr viele Fälle dieser Art. So langsam wird sich damit das Thema telekom auch für mich erledigt haben 

      TobiM1998

      Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…

      Was soll dann noch die Frage hier?

      Lass die Bundesnetzagentur ihre Arbeit machen und in einem dreiviertel Jahr, oder so, bekommst du vielleicht schon eine Antwort. 

      0

      von

      vor 12 Tagen

      der_Lutz

      Das ist definitiv falsch. 

      TobiM1998

      Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt.

      Danke für die Antwort und Erklärung. Eine Kurzinfo dass die Verrechnung im September umgesetzt wird, wäre sehr verbraucherfreundlich gewesen. 

      Dazu sollte man den Telekom Hotline Mitarbeitern auch mal Schulungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Widerrufen auferlegen. Im Telefonat wurde mit mitgeteilt, dass ein Widerruf nicht

      Mehr möglich ist wenn der Auftrag im

      system abgeschlossen wurde. Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt. Die Beratung somit rechtswidrig war. Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…leider haben diese sehr viele Fälle dieser Art. So langsam wird sich damit das Thema telekom auch für mich erledigt haben 

      TobiM1998

      Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt.

      Das ist definitiv falsch. 

      TobiM1998

      Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…

      Danke für die Antwort und Erklärung. Eine Kurzinfo dass die Verrechnung im September umgesetzt wird, wäre sehr verbraucherfreundlich gewesen. 

      Dazu sollte man den Telekom Hotline Mitarbeitern auch mal Schulungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Widerrufen auferlegen. Im Telefonat wurde mit mitgeteilt, dass ein Widerruf nicht

      Mehr möglich ist wenn der Auftrag im

      system abgeschlossen wurde. Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt. Die Beratung somit rechtswidrig war. Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…leider haben diese sehr viele Fälle dieser Art. So langsam wird sich damit das Thema telekom auch für mich erledigt haben 

      TobiM1998

      Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…

      Was soll dann noch die Frage hier?

      Lass die Bundesnetzagentur ihre Arbeit machen und in einem dreiviertel Jahr, oder so, bekommst du vielleicht schon eine Antwort. 

      der_Lutz

      Das ist definitiv falsch. 

      soweit mir das bekannt ist, ist kein Widerruf mehr möglich, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Arbeiten begonnen hat. Hierzu verzichtet der Kunde während des Bestellprozesses aktiv auf sein Widerrufsrecht.

      Wenn es sich hier jedoch um eine Warenlieferung handelt, gilt mMn sehr wohl das Widerrufsrecht.

      Gruss -LERNI-

      0

      von

      vor 12 Tagen

      Lerni

      Wenn es sich hier jedoch um eine Warenlieferung handelt, gilt mMn sehr wohl das Widerrufsrecht.

      der_Lutz

      Das ist definitiv falsch. 

      Das ist definitiv falsch.  Was soll dann noch die Frage hier? Lass die Bundesnetzagentur ihre Arbeit machen und in einem dreiviertel Jahr, oder so, bekommst du vielleicht schon eine Antwort. 
      der_Lutz

      Das ist definitiv falsch. 

      soweit mir das bekannt ist, ist kein Widerruf mehr möglich, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Arbeiten begonnen hat. Hierzu verzichtet der Kunde während des Bestellprozesses aktiv auf sein Widerrufsrecht.

      Wenn es sich hier jedoch um eine Warenlieferung handelt, gilt mMn sehr wohl das Widerrufsrecht.

      Gruss -LERNI-

      Lerni

      Wenn es sich hier jedoch um eine Warenlieferung handelt, gilt mMn sehr wohl das Widerrufsrecht.

      @Lerni 

      Es gibt viele Punkte die beim Widerruf zu beachten wären, so eine absolute Aussage 

      TobiM1998

      Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt.

      Danke für die Antwort und Erklärung. Eine Kurzinfo dass die Verrechnung im September umgesetzt wird, wäre sehr verbraucherfreundlich gewesen. 

      Dazu sollte man den Telekom Hotline Mitarbeitern auch mal Schulungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Widerrufen auferlegen. Im Telefonat wurde mit mitgeteilt, dass ein Widerruf nicht

      Mehr möglich ist wenn der Auftrag im

      system abgeschlossen wurde. Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt. Die Beratung somit rechtswidrig war. Prüfung bei der Bundesnetzagentur läuft…leider haben diese sehr viele Fälle dieser Art. So langsam wird sich damit das Thema telekom auch für mich erledigt haben 

      TobiM1998

      Erst mein Anwalt klärte mich auf, dass der Widerruf grundsätzlich 14 Tage gilt.

      Ist in jedem Fall schlicht falsch. 

      Es gibt Möglichkeiten dass es gar nicht besteht bis zu 12 Monaten + 14 Tagen Zeit dafür. 

      Zusätzlich ist der Beginn der Frist noch abzuklären. 

      In Summe hat entweder @TobiM1998 gar keine Auskunft eines Anwalts erhalten oder dem nicht richtig zugehört, denn ein Volljurist würde so eine absolute Aussage niemals treffen. 

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